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| Untersuchte Arbeit: Seite: 096, Zeilen: 09-11 |
Quelle: Muscheler 2001 Seite(n): 61, Zeilen: Rn. 46 |
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| Nicht erforderlich ist, daß die zwei Personen gleichen Geschlechts homosexuelle Beziehungen miteinander haben oder daß sie überhaupt homosexuell sind.314
314 Die Gesetzesbegründung fordert beides: gleichgeschlechtliche Identität und gleichgeschlechtliche Beziehung zwischen zwei den Personen, die eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen, BT-Drucksache 14/3751, S. 33. Dies hat im Gesetzestext jedoch keinen Niederschlag gefunden. |
Nicht erforderlich ist, dass die zwei Personen gleichen Geschlechts homosexuelle Beziehungen miteinander haben, ja erforderlich ist nicht einmal, dass sie überhaupt homosexuell sind.
[...] In der Begründung wird also beides verlangt: gleichgeschlechtliche Identität und gleichgeschlechtliche Beziehung zwischen den Personen, die eine Lebensgemeinschaft eingehen wollen. Der Gesetzeswortlaut weiß davon jedoch nichts, [...] |
Die leichten Umformulierungen begründen keine eigenständige Leistung. |
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