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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
TaBi
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 39, Zeilen: 01
Quelle: Venetz 2008
Seite(n): 34-35, Zeilen: 0
[II. Dignitas

Nach der Suizidbeihilfe für zwei Deutsche an einem Schweizer Parkplatz stehen die Sterbehilfeorganisation Dignitas sowie die Schweizer Regelung im Feuer der Kritik.] „Dignitas – Menschenwürdig leben – menschenwürdig sterben“ ist am 17.05.1998 durch den Rechtsanwalt Ludwig Amadeus Minelli gegründet worden. Dignitas geht indirekt aus der Organisation Exit hervor: Aufgrund einiger Querelen auf der Generalversammlung sollte einen Tag später Mitgliedern von Exit (zunächst) der Beitritt zu einer anderen Organisation mit ähnlichen Zielsetzungen ermöglicht werden.122 Zweck dieses Vereins ist es, wie sich bereits aus dem Namen ergibt, den Mitgliedern ein menschenwürdiges Leben und Sterben zu ermöglichen und die Erfolge der Arbeit auch anderen Menschen zukommen lassen. Wie bei Exit steht die Wahrung der Menschenwürde und des Selbstbestimmungsrechts über Leben oder Tod im Vordergrund. Dignitas will den Mitgliedern Unterstützung geben im Rahmen der finanziellen, juristischen oder personellen Mittel in Konflikten mit Behörden, Senioren- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und/oder Ärzten bei Gefährdung der Menschenwürde. Dies geschieht insbesondere durch Abfassen gültiger Patientenverfügungen und menschenwürdige Sterbebegleitung, wenn auf diese Weise ein unerträglich gewordenes Leiden oder eine sinnlose Lebensverlängerung beendet werden soll.123

1. Organisation und Mitgliedschaft

Der Verein setzt sich zusammen aus dem obersten Organ (Generalversammlung), dem leitenden Organ (Generalsekretär) und dem kontrollierenden Organ. Durch die geteilte Arbeitsweise soll eine Objektivität gewährleistet werden, so dass ausgeschlossen ist, dass allein eine Person über das Gesuch um eine Freitodbegleitung entscheidet. Aktivmitglieder bilden die Generalversammlung, die einmal jährlich tagt, den Generalsekretär und die Kontrollstelle wählt und über Budget, Geschäftsführung und Rechnungen beschließt. Gemäß Art. 6 der Statuten124 setzt sie auch die Beiträge für alle Kategorien von Mitgliedern fest (dazu im Folgenden mehr). Nach Art. 7 der Statuten vertritt das leitende Organ in Gestalt des Generalsekretärs den Verein nach außen und hat alle diejenigen Befugnisse inne, die nicht anderen


122 Persönliches Gespräch mit Herrn Minelli am 07.07.2008; vgl. auch Jahresbericht Dignitas, S. 3; Venetz, S. 34.

123 Art. 2 der Statuten, Anlage II; Jahresbericht Dignitas, S. 3; Informationsbroschüre Dignitas, S. 1; Venetz, S.34. 124 Die Statuten von Dignitas in Anlage II.

1.3. Dignitas147

1.3.1. Entstehung und Zielsetzungen

Die Organisation „Dignitas - Menschenwürdig leben - menschenwürdig sterben“ wurde am 17.05.1998 von Rechtsanwalt Ludwig Amadeus Minelli in Zürich gegründet.148 Anlass dafür war die Generalversammlung der Sterbehilfeorganisation Exit vom 16.05.1998. Minelli, damals selbst Mitglied bei Exit, wollte sich mit den Ergebnissen dieser von einigen Querelen überschatteten Versammlung offenbar nicht abfinden und bezeichnete deren Verlauf als „absolut undemokratisch“. Mit der Gründung von Dignitas am Tag danach sollte denjenigen Mitgliedern von Exit, die diesen Verein aufgrund der dortigen Vorkommnisse ebenfalls verlassen wollten, der Beitritt zu einer anderen Organisation mit ähnlichen Zielsetzungen ermöglicht werden.149 Zweck des Vereins ist es, seinen Mitgliedern ein menschenwürdiges Leben wie auch ein menschenwürdiges Sterben zu sichern und diese Werte auch weiteren Personen zukommen zu lassen. Im Vordergrund steht für Dignitas - insofern nicht anders als bei Exit - die Wahrung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung darüber, leben oder sterben zu wollen. Im Rahmen der personellen und finanziellen sowie juristischen Möglichkeiten des Vereins will dieser für seine Mitglieder auch zu deren Lebzeiten Ansprechpartner sein und hilft ihnen, wenn er die Menschenwürde gefährdet sieht - sei es in Konflikten mit Behörden, mit der Leitung von Alters- und Pflegeheimen, mit Kliniken oder nicht frei gewählten Ärzten. Im Hinblick auf die Phase ihres Ablebens verschafft Dignitas ihren Mitgliedern eine rechtlich gültige Patientenverfügung und sorgt auf ihr Verlangen für eine menschenwürdige Suizidbegleitung, wenn auf diese Weise einem unerträglich gewordenen Leiden oder einer sinnlosen Lebensverlängerung eine Ende gesetzt werden soll.150

1.3.2. Organisation und Mitgliedschaft

a) Organisation

Vereinsrechtlich besteht Dignitas aus dem obersten Organ, aus dem leitenden Organ sowie aus dem kontrollierenden Organ.151 Das oberste Organ ist die Generalversammlung der Aktivmitglieder, die einmal jährlich tagt. Sie wählt den Generalsekretär und die Kontrollstelle, be- schliesst über Budget, Geschäftsführung und Rechnung und legt die Beiträge für alle Kategorien von Mitgliedern fest.152 Das leitende Organ tritt in der Gestalt des Generalsekretärs auf. Er verfügt über alle Befugnisse, die nicht anderen Organen übertragen worden sind, und vertritt den Verein nach aussen.153


147 Die aktuellen Statuten von Dignitas sind in Anhang 2 abgedruckt.

148 Informationsbroschüre „Dignitas - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben", 2. A., Zürich 2004 (im Folgenden „Informationsbroschüre Dignitas“), 1.

149 Vgl. Jahresbericht Dignitas „Unsere Arbeit vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004“, Zürich 2006 (im Folgenden "Jahresbericht Dignitas 2004“), 3.

150 Art. 2 der Statuten; Jahresbericht Dignitas 2004, 3; Informationsbroschüre Dignitas, 1.

151 Art. 5 der Statuten.

152 Art. 6 der Statuten.

153 Art. 7 der Statuten.

Anmerkungen

Fortsetzung der strukturellen Übernahme, die auf S. 35 beginnt. Formulierung und Inhalt sind sich sehr ähnlich. Auch die Fußnoten der Quelle bleiben identisch.

Sichter