ansehen 01:36
We're Getting Mutants in the MCU - The Loop
Gefällt dir dieses Video?
Ton wiedergegeben
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 35, Zeilen: 8-13 |
Quelle: NEK-CNE Stellungnahme 13 2006 Seite(n): 3, Zeilen: 37-43 |
---|---|
Meist wird diese Hilfestellung von Vereinen oder ähnlich organisierten Körperschaften angeboten. Selbst durch Einzelpersonen ist dies möglich, wenn sie die Hilfe zur Selbsttötung regelmäßig durchführen und/oder sie Unbekannten zur Verfügung stellen.108 Schon hier wird deutlich, dass eine Hilfeleistung in einer einzelnen, engen persönlichen oder familiären Beziehung oder zwischen Arzt und Patient nicht im Fokus der Arbeit steht.
108 Venetz, Suizidhilfeorganisationen und Strafrecht, S. 47. |
Diese Tätigkeit kann von Vereinen oder ähnlich organisierten Körperschaften, oder von Einzelpersonen (wenn sie die Hilfe zur Selbsttötung regelmässig durchführen und/oder sie an Unbekannte zur Verfügung stellen), angeboten werden. Eine Hilfeleistung in einer einzelnen, engen persönlichen oder familiären Beziehung, sowie eine einzelne und einzigartige Hilfeleistung im Rahmen einer umfassenden Beziehung zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient steht hingegen für diese Empfehlungen nicht im Zentrum, ebenso wenig der Suizid als solcher. |
Leicht umgearbeitete Übernahme. Kein Hinweis auf die Quelle. |
|