Die rechtliche Regulierung von Sterbehilfegesellschaften
von Dr. Carmen Marie Gottwald
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[1.] Cmg/Fragment 205 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-01-03 12:44:59 Klicken | BauernOpfer, Cmg, EKD 2008, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 205, Zeilen: 02-08 |
Quelle: EKD 2008 Seite(n): 21, Zeilen: 12-19 |
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Im März 2008 sorgte die Durchführung einer Sterbebegleitung mittels eines mit Helium gefüllten Ballons, der zum Erstickungstod des Suizidwilligen führt, für Schlagzeilen. Das Motiv für diese Praxis liegt darin, die Suizidbeihilfe von der ärztlichen Verschreibung eines todbringenden Medikaments unabhängig zu machen. Hierdurch kann umgangen werden, dass ein Arzt zugezogen werden muss. Wie bereits dargestellt wäre dieser zur Abklärung der Konstanz des Suizidwunsches verpflichtet, was gerade bei Personen aus dem Ausland mit großem Aufwand verbunden ist.592
592 EKD, Heft 97, 2008. |
Im März 2008 sorgte eine Sterbehilfeorganisation für Schlagzeilen, die sich auf die Suizidbeihilfe bei Personen aus dem Ausland spezialisiert hat. Sie leistete Suizidbeihilfe mittels eines mit Helium gefüllten Ballons, der zum Erstickungstod des Suizidwilligen führt. Das Motiv für diese Praxis liegt darin, die Suizidbeihilfe von der ärztlichen Verschreibung eines todbringenden Mittels unabhängig zu machen, bei der der Arzt zur Abklärung der Konstanz des Suizidwunsches verpflichtet ist, was bei Personen aus dem Ausland mit großem Aufwand verbunden ist. |
Am Ende des Absatzes steht eine Fußnote mit Verweis auf die Vorlage, allerdings ohne Seitenzahl. Auch geht aus diesem Verweis nicht hervor, dass der gesamte Absatz inhaltlich gleich, in der Formulierung leicht variiert so aus der Quelle entnommen wurde. |
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