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Kapitelübersicht
- Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 8. März 2017) folgende Kapitel:
- 2. Einleitung und Fragestellung
- 3. Material und Methoden
- 4. Ergebnisse
- 4.1 Outcome
- 4.1.2. Vascular Reflective Index (RI) (S. 39-42): Seite 40
- 5. Diskussion (S. 51-56): Seite 55.
Herausragende Quellen
- Abraha (2005): Eine beim selben Doktorvater entstandene Dissertation wird nirgends erwähnt, ist aber Quelle weitläufiger, z.T. wörtlicher Übernahmen.
- Ude (1933): Ungefähr eine halbe Seite wird aus einer ca. 80 Jahre alten Veröffentlichung wörtlich übernommen, die in der Dissertation gänzlich ungenannt bleibt.
- Alle bisher festgestellten Übernahmequellen werden in der Arbeit weder als verwendet nachgewiesen noch erwähnt.
Herausragende Fundstellen
- Fragment 012 03: Eine knappe Seite aus der Einleitung wurde samt Quellenapparat ohne Nennung der Quelle übernommen.
- Fragment 018 16: Auf ca. einer halben Seite findet man in der Dissertation wörtlich den Text einer Medizinerzeitung.
- Fragment 055 03: Eine Übernahme im Diskussionsteil der Arbeit.
Andere Beobachtungen
- Der Doktorvater der untersuchten Arbeit, Prof. Dr. Martin Tepel, ist zugleich der Doktorvater der Dissertation Abraha (2005), aus der sehr umfangreich übernommen wurde. Ihm hätten also die umfangreichen Textparallelen auffallen können.
- Die zur Zeit der Einreichung der untersuchten Arbeit gültige Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin vom 8. Dezember 2004 (PDF) zur Promotion zum Doctor medicinae (Dr. med.) und zum Doctor medicinae dentariae (Dr. med. dent.) enthält u.a. folgende Ausführungen und Bestimmungen:
- § 4 Anmeldung von Promotionsvorhaben
"(1) [...] Bei der Anmeldung sind vorzulegen: [...]
f) eine schriftliche Erklärung, dass die an der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin geltende Richtlinie der guten wissenschaftlichen Praxis zur Kenntnis genommen wurde."
- § 4 Anmeldung von Promotionsvorhaben
- § 5 Schriftliche Promotionsleistung
"(2) Die Dissertation muss eine in selbständiger wissenschaftlicher Arbeit verfasste Abhandlung und eine in sich geschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis zum Gegenstand hat. [...]"
- § 5 Schriftliche Promotionsleistung
- § 13 Entzug des Doktorgrades
"Nach Aushändigung der Promotionsurkunde gelten die für den Entzug des Doktorgrades gültigen gesetzlichen Bestimmungen."
- § 13 Entzug des Doktorgrades
- Auf Seite 86 der Dissertation findet sich folgende "Erklärung":
"Ich, [Ch. T.], erkläre, dass ich die vorgelegte Dissertation mit dem Thema: „Die nicht invasiv gemessene Gefäßsteifigkeit ist ein Prädiktor für die Mortalität bei Dialysepatienten“ selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, ohne die (unzulässige) Hilfe Dritter verfasst und auch in Teilen keine Kopien anderer Arbeiten dargestellt habe." - Eine Plagiatsdokumentation zu einer weiteren beim selben Doktorvater entstandenen Dissertation findet sich hier: Aak.
Statistik
- Es sind bislang 21 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
- Die untersuchte Arbeit hat 53 Seiten im Hauptteil. Auf 19 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 35.8 % entspricht.
Die 53 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 16 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet 6 Quellen.
Illustration
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.
Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 8. März 2017.