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Das Recht der Europäischen Zentralbank. Unabhängigkeit und Kooperation in der Europäischen Währungsunion

von Dr. Charlotte Gaitanides

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[1.] Chg/Fragment 262 29 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-02-22 14:36:52 PlagProf:-)
Chg, Fragment, Gesichtet, Hahn Häde 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 262, Zeilen: 29-34
Quelle: Hahn Häde 2001
Seite(n): 48, Zeilen: 10 ff.
Nach der Rechtsprechung des EuGH kommt es hinsichtlich der Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage entscheidend darauf an, ob die Leitzinsfestlegungen einzelne Kreditinstitute unmittelbar und individuell betreffen. Die Tatsache, daß ihnen normativer Charakter zukommt, schließt Individualrechtsschutz noch nicht zwingend aus. Die Beschlüsse gelten allerdings für sämtliche mindestreservepflichtigen Kreditinstitute. Der betroffene Personenkreis ist damit nur [nach allgemeinen Merkmalen bestimmt.] Daher kommt es darauf an, ob sie einzelne Institute unmittelbar und individuell betreffen. Die Tatsache, dass ihnen normativer Charakter zukommt, schließt Individualrechtsschutz noch nicht zwingend aus. Die Beschlüsse gelten allerdings für alle mindestreservepflichtigen Kreditinstitute. Der betroffene Personenkreis ist damit nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)



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