Das Recht der Europäischen Zentralbank. Unabhängigkeit und Kooperation in der Europäischen Währungsunion
von Dr. Charlotte Gaitanides
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Chg/Fragment 262 29 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2016-02-22 14:36:52 PlagProf:-) | Chg, Fragment, Gesichtet, Hahn Häde 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 262, Zeilen: 29-34 |
Quelle: Hahn Häde 2001 Seite(n): 48, Zeilen: 10 ff. |
---|---|
Nach der Rechtsprechung des EuGH kommt es hinsichtlich der Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage entscheidend darauf an, ob die Leitzinsfestlegungen einzelne Kreditinstitute unmittelbar und individuell betreffen. Die Tatsache, daß ihnen normativer Charakter zukommt, schließt Individualrechtsschutz noch nicht zwingend aus. Die Beschlüsse gelten allerdings für sämtliche mindestreservepflichtigen Kreditinstitute. Der betroffene Personenkreis ist damit nur [nach allgemeinen Merkmalen bestimmt.] | Daher kommt es darauf an, ob sie einzelne Institute unmittelbar und individuell betreffen. Die Tatsache, dass ihnen normativer Charakter zukommt, schließt Individualrechtsschutz noch nicht zwingend aus. Die Beschlüsse gelten allerdings für alle mindestreservepflichtigen Kreditinstitute. Der betroffene Personenkreis ist damit nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt. |
Kein Hinweis auf die Quelle. |
|
vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:PlagProf:-), Zeitstempel: 20160222143723
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:PlagProf:-), Zeitstempel: 20160222143723