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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 86, Zeilen: 1-2, 4-27, 29-32
Quelle: Brunn Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 8, 9, 10, Zeilen: 8: 23 ff.; 9: 1 ff.; 10: 1 ff.
3.1 Entstehung und Entwicklung

3.1.1 Die Anfänge

[Ziel und Grundlage jeder grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist die Überwindung der staatlichen Grenze sowie die Bündelung gesellschaftlicher Interessen nach innen.] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa begann vor mehr als 30 Jahren. Zu einem Element der europäischen Politik wurde sie erst, als die Europäischen Institutionen und Organisationen anfingen, ihr eine tragende Funktion im Prozess der europäischen Einigung zuzuschreiben. Innerhalb des Aufstiegs der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bis zu ihrer heutigen Bedeutung lassen sich vier Abschnitte identifizieren:

1. Eine ‘Pionier-Phase’ in den späten fünfziger und frühen sechziger Jahren. Sie wurde von den Grenzregionen selbst eingeleitet [EUREGIO]273, andererseits aber auch von staatlichen Interessen an einer grenzüberschreitenden Raumplanungspolitik dominiert.

2. In den späten sechziger Jahren folgte ein zweiter Zeitraum, indem sich der Europarat zunehmend dieser Thematik zuwandte [„Ständige Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas“]274.

3. Anfang der siebziger Jahre schlossen sich die ersten Grenzregionen zur „Arbeitsgemeinschaft der Europäischen Grenzregionen“ [AGEG] zusammen. In der Folge integrierten sie sich in anderen Europäischen Regionalorganisationen [z.B. „Versammlung der Regionen Europas“, [VRE]].

4. Eine weitere Dynamisierung trat in den späten achtziger Jahren ein, als die EG das Thema für sich entdeckte.

Im ersten Zeitabschnitt leisteten die EUREGIOs an der deutsch-niederländischen Grenze Aufbauarbeit. In dieser Phase dominierten nicht die Regionen, sondern zwei Akteure ober- und unterhalb der regionalen Ebene: Einerseits die Grenzkommunen und Kommunalverbände, die bei den EUREGIOs den Ton angaben und andererseits zwischenstaatliche Kommissionen. [Da sich viele Probleme Europas an seinen Binnen- und Außengrenzen wie in einem Brennglas spiegeln, sind die Bürger in den Grenzgebieten als erste betroffen.] So gingen die EUREGIOs schon in der Entstehung von Problemen vor Ort beiderseits der Grenzen aus und versuchten sie grenzüberschreitend zum Wohl der Bürger zu lösen.275 In den siebziger Jahren begann der Europarat kontinuierlich mit der 1971 gegründeten AGEG zusammenzuarbeiten. Diese Arbeit führte zur Madrider [Rahmenkonvention über grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vom Mai 1980276, von deren rechtlichen Lösungsvarianten die grenzübergreifende Koproduktion noch heute zehrt.]


273 Vgl. EUREGIO, Das alltägliche Europa in der Praxis, Gronau 1995, S. 18-26. Ausgangspunkt dieser Zusammenarbeit war bereits im Jahre 1954 die Gründung der Interessengemeinschaft Rhein-Ems; siehe Malchus, von V., Partnerschaft an europäischen Grenzen. Integration durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Bonn 1975.

274 Vgl. Malchus, Partnerschaft an europäischen Grenzen, a.a.O., S. 173f.

275 Zur Entstehung siehe Malchus, von V., Strukturen und Arbeitsweisen grenzüberschreitender regionaler Kooperation in Mitteleuropa in: Jurczek, P., [Hrsg.], Regionale Entwicklung über Staatsgrenzen, Kronach u.a. 1996, S. 28-30. Siehe auch: Gabbe, J., EUREGIO - grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Praxis, in: INTERREGIO 6/1997, S. 13-19.

276 Abgedruckt in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil II, Bonn, den 6. November 1981, S. 965-997.

2. „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa“: Entstehung und Entwicklung

2.1 Die Anfänge

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa nach 1945 begann vor mehr als 30 Jahren, doch wurde sie erst zu einem Bestandteil der europäischen Politik, als die Europäischen Institutionen und Organisationen begannen, ihr eine tragende Funktion im Prozeß der europäischen Einigung beizumessen. Es lassen sich vier Etappen des Aufstiegs der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bis zu ihrer heutigen Bedeutung identifizieren:

1. Eine „Pionier- und take off-Phase“ in den späten fünfziger und frühen sechziger Jahren. Sie wurde zwar von den Grenzregionen selbst eingeleitet (EUREGIO)3, aber andererseits noch von staatlichen Interessen an einer grenzüberschreitenden Raumplanungspolitik dominiert. (Saar-Lor-Lux, Oberrhein-Kooperation).


3 Siehe Euregio, Das alltägliche Europa in der Praxis, Gronau 1995, S.18-26. Eine Vorstufe dieser Zusammenarbeit begann bereits im Jahre 1954 mit der Gründung der „Interessengemeinschaft Rhein- Ems'; siehe: Viktor von Malchus, a.a.O., S. 173f.

[Seite 9]

2. In den späten sechziger Jahren folgte eine zweite Phase, als sich der Europarat zunehmend dieser Thematik zuwandte (Ständige Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas).

3. Kurze Zeit darauf schlossen sich die ersten Grenzregionen zur AGEG zusammen und integrierten sich in der Folge in andere Europäische Regionalorganisationen (z.B. in der „Versammlung der Regionen Europas“, VRE).

4. Eine weitere Dynamisierung trat in den späten achtziger Jahren ein, als die Europäische Gemeinschaft das Thema für sich entdeckte.

In der ersten Phase leisteten die EUREGIOs an der deutsch-niederländischen Grenze Pionierarbeit, aber auch die Regio Basilensis im oberrheinischen Dreiländereck und die Regionalkommission des Saarlandes, Lothringens und Luxemburgs (Saar-Lor-Lux). D.h. in der Pionier- und take off-Phase dominierten nicht die Regionen, sondern zunächst zwei Akteure ober- und unterhalb der regionalen Ebene: Es waren dies einerseits die Grenzkommunen und Kommunalverbände, die bei den EUREGIOs den Ton angaben und andererseits zwischenstaatliche Kommissionen, die deutsch-französisch-luxemburgische Regierungskommission mit ihrer „Arbeitsebene“, der Regionalkommission „Saar-Lor-Lux“4 sowie die „Commission tripartite“ am Oberrhein5 oder die an den südöstlichen Außengrenzen der EG liegende Arbeitsgemeinschaft Alpen (Arge Alp). Von Beginn an gingen die EUREGIOs von Problemen vor Ort beiderseits der Grenzen aus und versuchten sie grenzüberschreitend zu lösen.6

In den siebziger Jahren begann der Europarat kontinuierlich mit der 1971 gegründeten AGEG zusammenzuarbeiten, und diese Zusammenarbeit führte zur Madrider Rahmen-


4 Ein Überblick bei Peter Moll, Kooperation an der EU-Binnengrenze. Das Beispiel Saar-Lor-Lux, Rückblick und Perspektiven, in: IÖR-Schriften 9 (1994), bes. S.71-76; allerdings ist in diesem Raum ein traditioneller Verflechtungsgrad nachzuweisen, der nicht-staatliche Interaktionen schon immer erforderlich machte. Siehe Francois Reitel, Krise und Zukunft des Montandreicks Saar-Lor-Lux, Frankfurt am Main/Berlin/München 1980, passim; sowie ders., Veränderungen der politischen Grenzen im Saar-Lor-Lux-Raum und ihre wirtschaftlichen und regionalen Konsequenzen, in: Dietrich Soyez et.al. (Hrsg.), Das Saarland, Bd. I: Beharrung und Wandel in einem peripheren Grenzraum (Arbeiten aus dem Geographischen Institut der Universität des Saarlandes 36) Saarbrücken 1989, S.127-138; zuletzt: Christian Schulz, Saar-Lor-Lux - Die Bedeutung der lokalen grenzüberschreitenden Kooperation für den europäischen Integrationsprozeß, in: Europa regional, 2 (1997), S. 35-43.

5 Diese deutsch-französisch-schweizerische Regierungskommission konstituierte sich am 3. November 1975 in Basel. Siehe Bernd Groß/Peter Schmitt-Egner, Europas kooperierende Regionen, Rahmenbedingungen und Praxis grenzüberschreitender Zusammenarbeit deutscher Grenzregionen in Europa, Baden-Baden 1994, S.62ff; Ingrid Grom, Regional-grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Beitrag zur Förderung der Europäischen Integration, Berlin 1995, S. 168-240.

6 Zur Entstehung siehe jetzt Viktor von Malchus, Strukturen und Arbeitsweisen grenzüberschreitender regionaler Kooperation in Mitteleuropa in: P. Jurczek (Hrsg.), Regionale Entwicklung über Staatsgrenzen, Kronach/München/Bonn 1996, S.28-30, sowie Groß/Schmitt-Egner, ebd., S.47-56. Siehe auch: Jens Gabbe: EUREGIO - grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Praxis, in: INTERREGIONES, 6 (1997), S. 13-19.

[Seite 10]

konvention zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vom Mai 1980.7 Von deren rechtlichen Lösungsvarianten zehrt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit noch heute.8


7 Zur Rahmenkonvention des Europarates siehe Council of Europe, Explanatory report on the European Outline Convention on Transfrontier Co-operation between Territorial Communities or Authorities, Strasbourg 1980; wichtig ist hier auch das Zusatzprotokoll vom 9. November 1995; siehe Council of Europe, Additional Protocol to the European Outline Convention on Transfrontier Co-operation between Territorial Communities or Authorities, ETS No. 159, Strasbourg 1995. Diesem Protokoll stimmte das Ministerkomitee auf seiner Sitzung vom 17.3.1998 zu (siehe Council of Europe, Press Release vom 17.3.1998). Zur Vorgeschichte siehe: Europarat, Parlamentarische Versammlung (Hrsg.), Europäisches Symposium der Grenzregionen, Strasbourg, 29.6.-1.7.1972, Strasbourg 1972, S.l-3; ders., Recommendation 784 on the conclusion of the 2nd European Symposium on frontiers regions in Europe, Strasbourg 1976.

8 Siehe den Vertrag „Isselburg-Anhold“ zwischen NRW, Niedersachsen der BRD und den Niederlanden, der am 1.1.1993 in Kraft trat, sowie die sog. „Karlsruher“ und „Mainzer“ Abkommen (siehe hierzu generell den Beitrag von Ulrich Beyerlin in diesem Band).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle, die in der Arbeit nirgends genannt ist. Referenzen werden mitübernommen.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann