von Claudia Breuer
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[1.] Cbr/Fragment 122 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2019-12-28 14:05:28 WiseWoman | Cbr, Fragment, Gesichtet, Raich 1995, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 122, Zeilen: 1-5, 7-13 |
Quelle: Raich 1995 Seite(n): 151, Zeilen: 13 ff. |
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3.3.2.3 Finanzierung
Die Finanzierung der laufenden Tätigkeiten der EUREGIO erfolgt zu fast 100 Prozent aus Eigenbeiträgen, die die drei EUREGIO-Gemeinschaften von den Gemeinden, Kreisen und Städten pro Jahr aufgrund satzungsmäßiger Regelungen erheben [heute 0,60 DM pro Einwohner]. Die Eigenmittel belaufen sich somit auf rd. 1,8 Mio. DM. [Darüber hinaus hat die EUREGIO die satzungsgemäße Möglichkeit, Umlagen für konkrete Projekte zu fordern.] Im Fall konkreter Projekte besteht die Möglichkeit der Erhebung spezieller Beiträge. Darüber hinaus erhält die EUREGIO institutionelle Zuschüsse sowie besondere Zuwendungen für die Arbeit der EUREGIO-Mozer-Kommission von der EG, den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, der niederländischen Reichsregierung sowie den Provinzen Gelderland, Overijssel und Drenthe. Damit trägt die EUREGIO als einzige grenzüberschreitende Organisation in Europa ihre gesamten Verwaltungskosten, einschließlich der mit den sozio-kulturellen Maßnahmen verbundenen administrativen [Aufwendungen, selbst.378 378 Vgl. EUREGIO [Hrsg.], EUREGIO-Mozer-Kommission. Jahresbericht 1991, Gronau 1991. Durch diese Art der Finanzierung können die vorhandenen Gelder effektiver eingesetzt, und dadurch kann die Zahl der Projekte erhöht werden.] |
3.3 Finanzierung
Die Finanzierung der laufenden grenzüberschreitenden Tätigkeiten der EUREGIO erfolgt zu fast 100 % aus Eigenbeiträgen, die die drei EUREGIO-Kommunalgemeinschaften von ihren Mitgliedskörperschaften pro Jahr aufgrund satzungsmäßiger Bestimmungen erheben. Diese Beiträge werden seit Ende der 60er Jahre regelmäßig geleistet (seit 1991 DM 0,60 pro Einwohner). Die Eigenmittel der Arbeitsgemeinschaft betragen für die laufenden Geschäfte rund 1,2 Mill. DM. Im Falle konkreter Projekte besteht laut EUREGIO-Satzung die Möglichkeit der Erhebung spezieller Umlagen. Darüber hinaus erhält die EUREGIO institutionelle Zuschüsse sowie besondere Zuwendungen für die Arbeit der EUREGIO-Mozer-Kommission von der EG, den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, der niederländischen Reichsregierung sowie den Provinzen Gelderland, Overijssel und Drenthe. Damit trägt die EUREGIO als einzige grenzüberschreitende Organisation in Europa ihre gesamten Verwaltungskosten, einschließlich der mit den sozio-kulturellen Maßnahmen verbundenen administrativen Aufwendungen, selbst.542 542 Vgl. EUREGIO (1991a), a.a.O. Durch diese Art der Finanzierung können die vorhandenen Gelder effektiver eingesetzt und somit die Zahl der Projekte erhöht werden. |
Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle; Referenzen werden mitübernommen. |
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