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Europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Konsens oder Konflikt? Das Beispiel EUREGIO

von Claudia Breuer

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[1.] Cbr/Fragment 106 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-02-14 20:03:07 Schumann
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 106, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 63, 64, 67, 68, 76, Zeilen: 63: letzte Zeile; 64: 1 ff.; 67: letzter Absatz; 68: 1 ff.; 76: 13 ff.
[Zentrales Bestreben ist es, von nachholenden zu nachhaltigen Entwicklungsstrategien zu kommen, bei denen die Widersprüche] zwischen Wirtschaft, Arbeit und Umwelt minimiert und ihre synergetische Wirkung maximiert wird.

Die Definition beantwortet implizit auch die Frage nach den lokalen Gebietskörperschaften, privatrechtlich organisierten Vereinen und Arbeitsgemeinschaften als den Akteuren der GZA. Wie zuvor ausgeführt, kann es sich hier um subregionale Kollektive bzw. individuelle Akteure handeln, die strategische Akteurskonstellationen [sic] eingehen oder als Akteursaggregate gelten können. D.h. der regionale Akteur setzt sich in der Regel zusammen aus dem kollektiven Akteur [regionale Ebene], subregionalen kollektiven Akteuren [z.B. lokale Ebene] bzw. individuellen Akteuren.

3.1.9 Inhaltliche und strategische Ziele grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Die oben beschriebenen Überlegungen sind aus dem inhaltlichen Zweck bzw. Ziel der grenzüberschreitenden GZA abgeleitet: Diese Richtungspunkte sind in der oben gegebenen Definition schon vorhanden und werden hier nochmals aufgeführt. Zusammenfassend sind es drei gemeinsame Ziele, die untrennbar voneinander realisiert werden sollen:338

1. Beiderseitiges Verständnis der Geschichte, soweit es die Einstellungen [Sorgen und positive Erwartungen] der Nachbarn noch in der Gegenwart bestimmt; d.h. historische und psychische Verständigungsbarrieren zu tolerieren, unsichtbare Grenzen, die zu einem latenten Kooperationshindernis werden können, wahrzunehmen; andererseits aber auch gemeinsame Werte zu finden, welche die Chance bieten, neues Vertrauen aufzubauen.

2. In Zusammenhang damit steht das Erkennen gemeinsamer, aber auch abweichender Zukunftsinteressen auf der Basis einer offenen Konfliktverarbeitung in der Gegenwart.

3. Nachbarschaftliches Handeln, d.h. Entwicklung gemeinsamer Problemdefinitionen und Implementierung von Problemlösungsverfahren mit dem Ziel der grenzüberschreitenden Entwicklung eines gemeinschaftlichen Lebensraums [i.S. einer nachhaltigen Entwicklung].

Trotz vielfältiger Ansätze zu einzelnen Ausmaßen der GZA konnte in der bisherigen Forschung keine Einigkeit über ihre Definition und Abgrenzung erzielt werden. In diesem Teil der Arbeit sollte gezeigt werden, inwiefern der wissenschaftliche Zugang zu diesem Phänomen nur über die Definition und der ihr analytisch zugrunde liegenden Konzepte ‘Grenze’ und ‘Region’ zu leisten ist. Dieses bildet die Grundlage zur theoretischen und empirischen Erfassung von Struktur, Programm und Akteur der GZA. Analog hierzu gestaltet sich die Diskussion, deren Vertreter sich entweder auf partikularistisch-neofunktionalistische oder auf neoinstitutionalistisch-bürokratische Ansätze stützen.


338 Vgl. Schmitt-Enger [sic], P., Transnationale Kultur in Europa? Randbemerkungen zur grenzüberschreitenden Kulturpolitik in Saar-Lor-Lux, in: Saarbrücker Hefte, 63/1990, S. 42f.

[Seite 63]

Zentrale Zielsetzung

[Seite 64]

ist es, von nachholenden zu nachhaltigen Entwicklungsstrategien zu kommen, bei denen die Widersprüche zwischen Wirtschaft, Arbeit und Umwelt minimiert und ihre synergetische Wirkung maximiert wird.70

[...]

Unsere Definition beantwortet implizit auch die Frage nach den lokalen Gebietskörperschaften, privatrechtlich organisierten Vereinen und Arbeitsgemeinschaften als den Akteuren der GAZ. Wie zuvor ausgeführt, kann es sich hier um subregionale Kollektive und/oder individuelle Akteure handeln, die strategische Akteurskoalitionen eingehen oder als Akteursaggregate gelten können. D.h., der regionale Akteur ist nicht unbedingt identisch mit der regionalen Exekutive, sondern in der Regel zusammengesetzt aus dem kollektiven Akteur (regionale Ebene), subregionalen kollektiven Akteuren (z.B. lokale Ebene) und/ oder individuellen Akteuren.


70 zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips bei der grenzüberschreitenden Entwicklung siehe Klein, a.a.O., S.76f; für die Regionalentwicklung generell Franz-Karl Pecher, Regionalplanung als Basis nachhaltiger Entwicklung?, in: SIR-Mitteilungen, a.a.O., S.73-78, für die Kombination von interkulturellen Strategien und intergenerativen Zielen der GZA siehe Schmitt-Egner, Thematische Kultur als Medium und Methode grenzüberschreitender Zusammenarbeit in Europa, Referat, gehalten auf der Jahrestagung der Deutsch-Niederländischen Gesellschaft am 24. Mai 1997 in Dortmund.

[Seite 67]

Inhaltliche und strategische Ziele grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Generell ist zu sagen, daß Strategien nur dann adäquate Mittel sind, wenn sie aus dem inhaltlichen Zweck oder Ziel der grenzüberschreitenden ZA abgeleitet sind: Diese Ziele sind in der oben gegebenen Definition schon vorhanden und werden hier ausgeführt.

[Seite 68]

Diachron ausgedrückt sind es drei gemeinsame Ziele, die untrennbar voneinander realisiert werden sollen:76

1. Gegenseitiges Verstehen des historischen Gedächtnisses, soweit es die Einstellung (Ängste und positive Erwartungen) des Nachbarn noch in der Gegenwart bestimmt, d.h. einerseits mit historischen und mentalen Verständigungsbarrieren umgehen zu lernen, unsichtbare Grenzen zu erkennen, die zur latenten Kooperationsbarriere werden können; andererseits aber auch gemeinsame Wurzeln zu finden, welche die Chance bieten, neues Vertrauen aufzubauen.

2. In Verbindung damit: Erkennen gemeinsamer, aber auch differierender Zukunftsinteressen auf der Basis einer offenen Konfliktverarbeitung in der Gegenwart.

3. Nachbarschaftliches Handeln, d.h. Entwicklung gemeinsamer Problemdefinitionen und Implementierung gemeinsamer Problemlösungsverfahren mit dem Ziel der grenzüberschreitenden Entwicklung eines gemeinsamen Lebensraums (i.S. einer nachhaltigen Entwicklung)


76 siehe Peter Schmitt-Egner, Transnationale Kultur in Europa? Randbemerkungen zur grenzüberschreitenden Kulturpolitik in Saar-Lor-Lux, in: Saarbrücker Hefte, 63 (1990), S.42f. und Groß/Schmitt-Egner, a.a.O., S.128. Das grundlegende Dokument zur Zielbestimmung ist die „Europäische Charta der Grenz- und Grenzübergreifenden Regionen“. Siehe AGEG, Europäische Charta der Grenz- und grenzübergreifenden Regionen, aktualisierte Fassung, Gronau 1995, S.3ff.

[Seite 76]

Zusammenfassung und Ausblick

Trotz vielfältiger Ansätze zu einzelnen Dimensionen der GZA konnte in der bisherigen Forschung kein Konsens über ihre Definition und Gegenstandsbestimmung erzielt werden. Wir versuchten zu zeigen, inwiefern der wissenschaftliche Zugang zu diesem Phänomen nur über die Definition und kategoriale Aufschlüsselung der ihr analytisch zugrunde liegenden Konzepte „Grenze“ und „Region“ zu leisten ist. Das sich hieraus herleitende analytische Raster bildet die Grundlage zur theoretischen und empirischen Erfassung von Struktur, Programm und Akteur der GZA.

Analog hierzu gestaltete sich die Strategiediskussion, deren Exponenten sich entweder auf partikularistisch-neofunktionalistische oder auf neoinstitutionalistisch-bürokratische Ansätze stützen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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