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Europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Konsens oder Konflikt? Das Beispiel EUREGIO

von Claudia Breuer

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[1.] Cbr/Fragment 105 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-26 08:46:17 Klgn
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 105, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 61, 63, 64, Zeilen: 61: 35 ff.; 63: 1 ff.; 64: 1 ff.
[Das oben ent-]wickelte Akteursschema kann hier seine ‘Gültigkeit beweisen’: Wer hat die formelle, wer die materielle Kompetenz zu handeln? Wer handelt tatsächlich und wie ist dieses Handeln zu bewerten?

3.1.8 Von der Grenzregion zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Im Unterschied zur bisherigen Literatur wird die Grenzregion nicht nur als Handlungsraum, sondern Handlungseinheit definiert, um einen unverzichtbaren Baustein der GZA darzustellen: Den kollektiven regionalen Akteur diesseits und jenseits der Grenze. Qualität und Quantität, Funktion, Form- und Sachbezug der Grenze wirken einerseits in die jeweiligen Handlungsräume hinein und setzen andererseits wiederum die Konzessionen für die Kooperation über die Grenze hinweg. Diese werden nicht nur von individuell-partikularen, sondern auch von kollektiven Interessen gesteuert.335

Dieses grenzüberschreitende Interaktionsgeflecht, bei dem der regionale Akteur eine zentrale Rolle spielt, wird als transnationaler Regionalismus mit der folgenden Definition beschrieben: Transnationaler Regionalismus ist die grenzüberschreitende Interaktion zwischen benachbarten oder nicht-benachbarten Regionen und ihren Akteuren ohne Beteiligung der jeweiligen Nationalstaaten.336 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist insoweit eine Variante des transnationalen Regionalismus. Der Staat spielt bei diesen Interaktionen keine dominierende, sondern lediglich eine unterstützende Rolle. Transnationaler Regionalismus337 ist also eine bottom up-Kategorie und deshalb gehört z.B. die binationale Zusammenarbeit von staatlichen Regionalkommissionen nicht in diesen Bereich.

Fasst man die bisherigen Überlegungen zum regionalen System zusammen [sic] so ergibt sich eine einfache, aber analytisch und operational nutzbaren Definition: Unter GZA ist die transnationale Interaktion zwischen benachbarten Regionen und ihren Akteuren zur Erhaltung, Steuerung und Entwicklung eines gemeinsamen Lebensraumes zu verstehen. Die GZA richtet sich - im Unterschied zur interregionalen Kooperation, - auf die Integration eines gemeinsamen, durch Staatsgrenzen getrennten Lebensraums, der mit gemeinsamen Problemen [z.B. Infrastruktur] konfrontiert ist. D.h. das grenzüberschreitende Programm zielt also auf die Reproduktion eines gemeinsamen Lebensraums und nicht nur auf ökonomische Partialziele. Zentrales Bestreben ist es, von nachholenden zu nachhaltigen Entwicklungsstrategien zu kommen, bei denen die Widersprüche [zwischen Wirtschaft, Arbeit und Umwelt minimiert und ihre synergetische Wirkung maximiert wird.]


335 Vgl. Groß und Schmitt-Egner, Europas kooperierende Regionen, a.a.O., S. 41-85.

336 Dagegen richtet der ‘nationale’ Regionalismus seine Handlungsperspektiven auf den Nationalstaat aus, um seine regionale Kompetenz zu stärken und das regionale Programm besser realisieren zu können.

337 Definition transnationaler Regionalismus: Institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Regionen unterschiedlicher nationalstaatlicher Herkunft, ohne Zwischenschaltung der jeweiligen Nationalstaaten. Dieser transnationale Regionalismus zeigt sich wiederum in zwei unterschiedlichen Ausprägungen: Einerseits als interregionale Kooperation nicht benachbarter Regionen und andererseits als Kooperation benachbarter Regionen, die im allgemeinen als grenzüberschreitende Kooperation bezeichnet wird. Vgl. Schmitt-Egner, P., Europäische Kompetenz als Konzept und Methode interregionaler Strategie, in: La Revue de la Cooperation Transfrontalière, N° 3, Sep./Oct. 1996, S. 37.

[Seite 61]

Unser oben entwickeltes Akteursschema kann hier eine Bewährungsprobe eingehen: wer hat die formelle, wer die materielle Kompetenz zu handeln, wer handelt tatsächlich und wie ist dieses Handeln zu bewerten?

[Seite 63]

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Produkt und Prozeß des transnationalen Regionalismus

Von der Grenzregion zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Definition)

Im Unterschied zur bisherigen Literatur (Ratti, Martinez etc.) fasse ich daher die Grenzregion nicht nur als Handlungsraum, sondern Handlungseinheit um einen unverzichtbaren Baustein der GZA herzuleiten: den kollektiven regionalen Akteur diesseits und jenseits der Grenze.

Qualität und Quantität, Funktion, Form- und Sachbezug der Grenze wirken einerseits in die jeweiligen Handlungsräume hinein und setzen andererseits wiederum die Bedingungen für die Zusammenarbeit über die Grenze hinweg, die nicht nur von individuellpartikularen [sic] sondern auch von kollektiven Interessen gesteuert wird 67 [sic]

Ich fasse dieses grenzüberschreitende Interaktionsgeflecht, bei dem der regionale Akteur eine zentrale Rolle spielt, unter den Begriff des transnationalen Regionalismus mit der folgenden Definition68:

Unter transnationalem Regionalismus verstehe ich die grenzüberschreitende Interaktion zwischen benachbarten oder nicht-benachbarten Regionen und ihren Akteuren ohne Zwischenschaltung der jeweiligen Nationalstaaten.69

Interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind insoweit zwei verschiedene Varianten des transnationalen Regionalismus, als der Staat bei diesen Interaktionen keine dominierende, sondern lediglich eine unterstützende Rolle spielt. Transnationaler Regionalismus ist also eine „bottom up“-Kategorie und deshalb gehört z.B. die binationale Zusammenarbeit von staatlichen Regionalkommissionen nicht in diesen Bereich.

Wenn wir unsere bisherigen Überlegungen zum regionalen System zusammenfassen [sic] so kommen wir nunmehr zu einer einfachen aber analytisch und operational nutzbaren Definition:

Unter GZA verstehen wir daher die transnationale Interaktion zwischen benachbarten Regionen und ihren Akteuren zur Erhaltung, Steuerung und Entwicklung eines gemeinsamen Lebensraums.

Die GZA richtet sich - im Unterschied zur interregionalen Kooperation,- in letzter Instanz auf die Integration eines gemeinsamen, durch Staatsgrenzen getrennten Lebensraums, der mit gemeinsamen Problemen (z.B. Abfallbeseitigung, Gewässerschutz, Infrastruktur) konfrontiert ist.

Das grenzüberschreitende Programm zielt also auf die Reproduktion eines gemeinsamen Lebensraums und nicht nur auf ökonomische Partialziele. Zentrale Zielsetzung


67 Der zentrale Stellenwert der institutionellen Zusammenarbeit bei der GAZ dürfte in der Literatur unbestritten sein. Siehe Council of Europe, a.a.O., passim; UE/ARFE/LACE, a.a.O., B2, p.13-41; Groß/Schmitt-Egner, a.a.O., S.41-85, Grom, a.a.O., S. 130-281.

68 für das folgende siehe Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz“ von Regionen, a.a.O., S.16.

69 Dagegen richtet der „nationale“ Regionalismus seine Handlungsperspektiven auf den Nationalstaat aus, um seine regional [sic] Kompetenz zu stärken und das regionale Programm besser realisieren zu können.

[Seite 64]

ist es, von nachholenden zu nachhaltigen Entwicklungsstrategien zu kommen, bei denen die Widersprüche zwischen Wirtschaft, Arbeit und Umwelt minimiert und ihre synergetische Wirkung maximiert wird.70


70 zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips bei der grenzüberschreitenden Entwicklung siehe Klein, a.a.O., S.76f; für die Regionalentwicklung generell Franz-Karl Pecher, Regionalplanung als Basis nachhaltiger Entwicklung?, in: SIR-Mitteilungen, a.a.O., S.73-78, für die Kombination von interkulturellen Strategien und intergenerativen Zielen der GZA siehe Schmitt-Egner, Thematische Kultur als Medium und Methode grenzüberschreitender Zusammenarbeit in Europa, Referat, gehalten auf der Jahrestagung der Deutsch-Niederländischen Gesellschaft am 24. Mai 1997 in Dortmund.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[1.] Cbr/Fragment 105 104
Zuletzt bearbeitet: 2019-12-30 17:32:16 Schumann
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Student 2000, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 105, Zeilen: 104-110
Quelle: Student 2000
Seite(n): 74, Zeilen: 5 ff.

337 Definition transnationaler Regionalismus: Institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Regionen unterschiedlicher nationalstaatlicher Herkunft, ohne Zwischenschaltung der jeweiligen Nationalstaaten. Dieser transnationale Regionalismus zeigt sich wiederum in zwei unterschiedlichen Ausprägungen: Einerseits als interregionale Kooperation nicht benachbarter Regionen und andererseits als Kooperation benachbarter Regionen, die im allgemeinen als grenzüberschreitende Kooperation bezeichnet wird. Vgl. Schmitt-Egner, P., Europäische Kompetenz als Konzept und Methode interregionaler Strategie, in: La Revue de la Cooperation Transfrontalière, N° 3, Sep./Oct. 1996, S. 37.

Kooperationen innerhalb eines Nationalstaats, beispielsweise in Form der nordrhein-westfälischen ZIN-Regionen, des erst kürzlich vollzogenen Zusammenschlusses fünf südfranzösischer Regionen zum Grand-Sud und fünf ostfranzösischer Regionen zum Grand-Est oder der Arbeitsgemeinschaft Peripherer Regionen Deutschlands (APER), gehören ebenso dazu wie die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Regionen unterschiedlicher nationalstaatlicher Provenienz, ohne Zwischenschaltung der jeweiligen Nationalstaaten.1 Letztere können in Anlehnung an Schmitt-Egner als „transnationaler Regionalismus“2 verstanden werden, der sich wiederum in zwei unterschiedlichen Spielarten zeigt: Einerseits als „interregionale Kooperation“ nicht-benachbarter Regionen und andererseits als Kooperation benachbarter Regionen, die im allgemeinen als „grenzüberschreitende Kooperation“ bezeichnet wird.3

1 Neben der institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen substaatlichen Ebenen gibt es auch zahlreiche Beispiele für eine regionale und lokale Zusammenarbeit ohne institutionellen Unterbau. Die kommunalen Spitzenverbände Deutschlands weisen beispielsweise 4.010 Auslandspartnerschaften der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise aus, davon 159 mit Kommunen in Amerika, 146 in Asien und 55 in Afrika. Beispiele hierfür sind der Vertrag zwischen dem Ortenaukreis und Straßburg über die Abfallbeseitigung oder die Zusammenarbeit in der Abfall- und Abwasserbeseitigung sowie der Wasserversorgung zwischen Görlitz und Zgorzelec. Vgl. Heberlein, H.: Grenznachbarschaftliche Zusammenarbeit auf kommunaler Basis, in: Die Öffentliche Verwaltung, 1996/3, S. 100-109, hier: S. 100 f.

2 Vgl. Schmitt-Egner, P.: Europäische Kompetenz als Konzept und Methode interregionaler Strategie, in: La Revue de la Cooperation Transfrontalière, N°3, Sept./Oct. 1996, S. 36-46, hier: S. 37.

3 Die auf zwischenstaatlichen Verträgen basierende Zusammenarbeit im Rahmen von Regierungs- oder Raumordnungskommissionen wird damit nicht als transnationale Kooperation bezeichnet.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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