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Europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Konsens oder Konflikt? Das Beispiel EUREGIO

von Claudia Breuer

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[1.] Cbr/Fragment 103 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-02-14 22:03:42 Schumann
BauernOpfer, Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 103, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 58, 59, 60, Zeilen: 58: 24 ff.; 59: 22 ff.; 60: 3 ff.
2. Eine weitere Stufe stellen die meso- oder subeuropäischen Regionen, z.B. grenzüberschreitende Handlungseinheiten [z.B. Arge Alp] oder Handlungsräume dar, deren Bezugssystem nach oben von den europäischen Institutionen als supranationale und internationale Einheiten und nach unten durch kleinere Raumeinheiten gebildet wird [subnationale Einheiten].

3. Als eine letzte Stufe der vertikalen Typologie sind die internationalen Regionen als geopolitische Handlungsräume zu nennen, deren Bezugsystem die internationale Politik und das globale System darstellen. Die Akteure selbst sind jedoch keine Regionen, sondern Staaten und internationale Organisationen bzw. Regime oder auch INGOS. Im Schnittpunkt von vertikaler Integration und horizontaler Kooperation ist die transnationale Region anzuordnen. Der grenzüberschreitende Aktionsraum ist unmittelbar auf die europäische Ebene [top down policies] zu beziehen. Er weist nach innen die gleichen Merkmale wie die Region [Erhaltung, Steuerung und Entwicklung eines gemeinsamen Lebensraums] auf. Als Handlungseinheit [hier EUREGIO] bezieht er sich vertikal nicht mehr auf den Nationalstaat, sondern auf die supranationale, europäische Ebene und horizontal auf andere transnationale Regionen.

Die bisherige Forschung [border area view, vgl. Kap. 3.1.4] ging vom Erscheinungsbild Grenzregion aus. Dieser Forschungsansatz konnte zeigen, welche Eigenschaften der Grenze ihren Strukturbaustein als Handlungsraum dominieren. Von der jeweiligen Forschungsperspektive der Disziplin hängt es ab, welche Eigenschaften der Grenze zugeschrieben wurden. Kriterium für das analytische Vorgehen ist die Anwendung aller relevanten Komponenten [Form, Inhalt, Lage, Quantität und Qualität der Grenzen] die das Grenzkonzept bestimmen. Denn diese formen den Handlungsraum im Unterschied zur [nationalen] Binnenregion zusätzlich.

Für die GZA ist der Teil der Grenzdefinition relevant, der sich auf die Bedingungen bezieht, die eine Überwindung dieser Hindernisse ermöglichen. Es ist vielmehr erforderlich, einen Schritt weiterzugehen: Gemessen am Integrationsgrad zeichnen sich zwei neue Typen von Handlungsräumen ab, die durch zwei Grenzqualitäten gekennzeichnet sind: Binnen- und Außengrenzen der Europäischen Union. Wie im analytischen Grenzkonzept schon angedeutet, werden den Binnengrenzregionen einerseits als Ausgangsort kleinräumiger transnationaler Integration ‘Übergangsfunktionen’ zugeschrieben. ‘Offen’ sind nur die territorialen Barrieren, nicht jedoch die Systembarrieren [Bildungssysteme, Sprachbarrieren, Steuersysteme etc.] oder ökonomischen Barrieren [Disparitäten]. Andererseits bieten sie aber die Chance, eben diese Systembarrieren zu überwinden.

Die entscheidende Frage bei der Überwindung der Barrieren bezieht sich auf die Bedingung von Konkurrenz und Kooperation diesseits und jenseits der Grenze. Führt der letzte Aspekt zu einer verschärften Standortkonkurrenz oder zu einer Kooperation, die [auf Synergien abzielt?]

[Seite 58]

Eine zweite Stufe stellen die meso- oder subeuropäischen Regionen, z.B. grenzüberschreitende Handlungseinheiten (z.B. Arge Alp) oder Handlungsräume (z.B. Ostseekooperation) dar, deren Bezugsystem nach oben von den europäischen Institutionen als supranationale und internationale Einheiten und nach unten durch kleinere Raumeinheiten gebildet wird (subnationale Einheiten).

Eine dritte Stufe der vertikalen Typologie sind die internationalen Regionen als geopolitische Handlungsräume zu nennen, deren Bezugsystem die internationale Politik und das globale System darstellen, als deren Akteure jedoch keine Regionen, sondern Staaten und internationale Organisationen bzw. Regime oder auch INGOS operieren.

Die transnationale Region befindet sich im Fadenkreuz vertikaler Integration und horizontaler Kooperation. Der grenzüberschreitende Handlungsraum bezieht sich vertikal unmittelbar auf die europäische Ebene (top down policies) und weist nach innen die gleichen Merkmale wie die Region auf (Erhaltung, Steuerung und Entwicklung eines gemeinsamen Lebensraums). Als Handlungseinheit (EUREGIO) bezieht sie sich vertikal nicht mehr auf den Nationalstaat, sondern auf die supranationale, europäische Ebene und horizontal auf andere transnationale Regionen.

[Seite 59]

Die Grenzregion als Handlungsraum

Die bisherige Forschung („border area view“) ging in der Regel vom Phänotyp „Grenzregion“ aus und konnte zeigen, welche Eigenschaften der Grenze ihren Strukturbaustein „Handlungsraum“ dominieren. Welche Merkmale der Grenze zugeschrieben wurden, hängt dabei von der jeweiligen Forschungsperspektive der Disziplin ab. Der Schritt vom phänotypischen zum analytischen Vorgehen wird dann vollzogen, wenn von alle relevanten Komponenten ausgegangen wird, die das jeweilige Grenzkonzept bestimmen, d.h. Form, Inhalt, Lage, Quantität und Qualität der Grenzen, denn sie formen diesen Handlungsraum im Unterschied zur (nationalen) Binnenregion zusätzlich.

Für die GZA ist der zweite Teil unserer Grenzdefinition relevant, der sich auf die Bedingungen bezieht, die eine Überwindung dieser Barriere ermöglichen. Handelt es sich bei diesem Phänotyp z.B. um eine Region innerhalb der Europäischen Union, so genügt es also nicht beim klassischen binationalen Grenzmodell stehen zu bleiben. Es ist vielmehr erforderlich, einen Schritt im vertikalen Bezugssystem, (d.h. vom nationalen zum supranationalen System) weiterzugehen. Gemessen am Integrationsgrad zeichnen sich zwei neue Typen von Handlungsräumen ab, die durch zwei Grenzqualitäten gekennzeichnet sind: Binnen- und Außengrenzen.

[Seite 60]

Wie in unserem analytischen Grenzkonzept schon angedeutet, werden den Binnengrenzregionen einerseits als Ausgangsort kleinräumiger transnationaler Integration „Netzübergangsfunktionen“ zugeschrieben. Gleichwohl stellen die oben qualifizierten „soft borders“ aber immer noch Grenzen dar. „Offen“ sind nur die territorialen Barrieren, nicht jedoch die Systembarrieren (Bildungssysteme, Sprachbarrieren, Steuersysteme etc.) oder ökonomischen Barrieren (Disparitäten). Andererseits bieten sie aber die Chance, eben diese Systembarrieren leichter zu überwinden.

Die entscheidende Frage bei der Überwindung der Barriere bezieht sich auf das Verhältnis von Konkurrenz und Kooperation diesseits und jenseits der Grenze. Führt letztere zu einer verschärften Standortkonkurrenz oder zu einer Kooperation, die auf Synergien abzielt?

Anmerkungen

Die Quelle ist auf der Vorseite in Fn. 332 benannt. Der Umfang und die Wörtlichkeit der Übernahme gehen aus dem Hinweis aber nicht hervor.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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