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Europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Konsens oder Konflikt? Das Beispiel EUREGIO

von Claudia Breuer

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[1.] Cbr/Fragment 095 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-26 08:58:33 Klgn
Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 95, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Schmitt-Egner 1998
Seite(n): 36, 37, Zeilen: 36: 1 ff.; 37: 1 ff.
Verbindungen zwischen individuellen und kollektiven Akteuren, die für die Praxis durchweg typisch sind312, existieren in diesen Modellen nicht. Es zeigt sich, dass diese Darstellung nur bedingt auf die europäische Sachlage anwendbar ist [Martinez]. Von ihrer Fragestellung und theoretischen Reichweite her [ökonomischer Ansatz, Konkurrenzprinzip, individueller Akteur] kann dieses nicht als ein hinreichendes Basiskonzept für die wissenschaftliche Erfassung des Phänomens GZA dienen [kollektiver Akteur, Kooperation, grenzüberschreitende Entwicklung und Integration].

3.1.5 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit aus dem bottom-up regionalism view

Dagegen berücksichtigt die dritte Forschungsrichtung - bottom up-regionalism view - die Region als Handlungseinheit und identifiziert die Struktur der Kooperation als Netzwerk von kollektivem Akteur und individueller Akteursvielfalt.313 Schwäche dieses Modells ist, dass sich die Subjektstruktur nicht aus dem Regionenbegriff ableiten lässt. Empirische Analysen geraten daher angesichts des Kontrasts von Reichweite, Stärke, Umfang und Kompetenz der europäischen Regionen in methodische Schwierigkeiten.314 Diese werden größer, wenn man die ‚subnationalen Gebilde’ betrachtet, die als ‘Grenzregionen’ wirken: Hier spannt sich ein Gemenge von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bis zu privatrechtlichen Zusammenschlüssen, Organisationen, Vereinen und Arbeitsgemeinschaften, das in der Praxis kaum mehr zu überblicken ist, geschweige denn für eine wissenschaftliche Betrachtung geeignet zu sein scheint.315

Konsequenterweise verzichten einige Autoren [z.B. Malcolm Anderson] bewusst auf eine Begriffsbestimmung mit dem Hinweis, dass es weder eine allgemein akzeptierte Definition von GZA, noch einen einheitlichen Analyserahmen gibt, der diese Vielfalt empirisch-systematisch analysieren kann.316 An dieser Stelle wird nicht die Schlussfolgerung gezogen, eine solche Definition und ihre Operationalisierung sei prinzipiell unmöglich. Begriffsbestimmungen und Definitionen haben in der angewandten Forschung die Funktion, ein gemeinsames transdisziplinäres Fundament für eine inter- und pluridisziplinäre Bearbeitung des Themas zu schaffen. Operationalisierbare Typologien, empirische Problemstellungen und Hypothesen verschiedener Disziplinen können von einer gemeinsamen Basis abgeleitet und in den einzeldisziplinären Kontext eingeordnet [werden.]


312 Groß und Schmitt-Enger [sic], Europas kooperierende Regionen, a.a.O.

313 Vgl. Malchus, Strukturen und Arbeitsweisen, a.a.O.

314 Eine der ersten politikwissenschaftlichen Arbeiten zu dieser Vielfalt stammt von Engel, C., Regionen in der EG, Rechtliche Vielfalt und integrationspolitische Rollensuche, Bonn 1993.

315 Vgl. Groß und Schmitt-Enger [sic], Europas kooperierende Regionen, a.a.O.

316 Was für die Definition von GZA zutrifft, gilt noch mehr für ihren Akteur, die Region. In der Regel wird der Regionenbegriff eben nicht definiert, sondern typologisiert. Selbst profilierte Kenner der Thematik, wie Keating, M. und Loughlin, J. weichen einer eindeutigen Begriffsbestimmung aus und greifen auf Typologien zurück. Z.B. Introduction, in dies. [Eds.], The Political Economy of Regionalism, London 1997, p. 2f. Eine überzeugende Darstellung, jedoch keine Begriffsbestimmung liefert Bullmann, U., Regionen im Integrationsprozeß der Europäischen Union; in ders. [Hrsg.], Die Politik der dritten Ebene, Baden-Baden 1995, S. 18.

Koalitionen zwischen individuellen und kollektiven Akteuren, die für die Praxis zumeist typisch sind30, kommen daher in diesen Modellen nicht vor.

Fazit: Es zeigt sich, daß einige dieser Modelle nur bedingt auf die europäische Situation anwendbar sind (Martinez) und von ihrer Fragestellung und theoretischen Reichweite her (ökonomistischer Ansatz, Konkurrenzprinzip, individueller Akteur) keineswegs als ein hinreichendes Basiskonzept für die wissenschaftliche Erfassung des Phänomens GZA dienen können (kollektiver Akteur, Kooperation, grenzüberschreitende Entwicklung und Integration).

Dagegen berücksichtigt der „bottom up-regionalism view“ die Region als Handlungseinheit und identifiziert die Subjektstruktur der Kooperation als Geflecht von kollektivem Akteur und individueller Akteursvielfalt.31

Diese Subjektstruktur [sic] und das ist die Schwäche dieses Ansatzes, kann jedoch nicht aus dem Regionsbegriff ableitet [sic] werden. Empirischen Analysen geraten daher angesichts der Verschiedenheit von Reichweite, Stärke, Umfang und Kompetenz der europäischen Regionen in große methodische Schwierigkeiten32, die noch größer werden, wenn man die subnationalen Gebilde betrachtet, die unter „Grenzregionen“ firmieren: Hier spannt sich ein Konglomerat von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bis zu privatrechtlichen Zusammenschlüssen, Organisationen, Vereinen und Arbeitsgemeinschaften, das in der Praxis kaum mehr zu überblicken ist, geschweige denn für eine wissenschaftliche Betrachtung zugänglich zu sein scheinen.33

Konsequenterweise verzichten einige Autoren (Malcolm Anderson) bewußt auf eine Gegenstandsbestimmung mit dem Hinweis, daß es weder eine allgemein akzeptierte Definition von GZA, noch einen einheitlichen Analyserahmen gibt, der geeignet scheint, diese phänomenale Vielfalt empirisch-systematisch zu erfassen und zu analysieren.34

Im Gegensatz zu den Skeptikern wird hier nicht die Schlußfolgerung gezogen, eine solche Definition und ihre Operationalisierung sei prinzipiell unmöglich.


30 Vgl. Groß/Schmitt-Egner, a.a.O., passim.

31 Vgl. die Einleitung Brunn/Schmitt-Egner und die dort zitierte Literatur sowie Anm. 3.

32 Eine der ersten politikwissenschaftlichen Arbeiten zu dieser Vielfalt stammt von Christian Engel, Regionen in der EG, Rechtliche Vielfalt und integrationspolitische Rollensuche, Bonn 1993.
Einen aktuellen Überblick gibt die synoptische Tabelle der VRE (siehe ARE, Synoptic Tables on the Progress of the Regionalism in Europe, Paper of the General Assemply, Montpellier 3.-5. December 1997). Zur weiteren Diskussion siehe das Kapitel zum Regionskonzept.

33 siehe Groß/Schmitt-Egner, a.a.O., passim.

34 Was für die Definition von GZA zutrifft, gilt noch mehr für ihren Akteur, die Region. In der Regel wird der Regionsbegriff eben nicht definiert, sondern typologisiert. Selbst profilierte Kenner der Materie, wie Michael Keating und John Loughlin, weichen einer Begriffsbestimmung aus und greifen auf Typologien zurück, (siehe dies., Introduction, in dies. (Eds.), The Political Economy of Regionalism, London 1997, p.2f. Eine sinnvolle Taxinomie, jedoch keine Begriffsbestimmung liefert Udo Bullmann, Regionen im Integrationsprozeß der Europäischen Union; in' ders. (Hrsg.), Die Politik der dritten Ebene, Baden-Baden 1995, S.18. Weitere Hinweise folgen im Kontext der Auseinandersetzung mit dem Regionskonzept.

[Seite 36]

Begriffsbestimmungen und Definitionen haben in der angewandten Forschung die Funktion, ein gemeinsames transdisziplinäres Fundament für eine inter- und pluridisziplinäre Bearbeitung des Themas zu schaffen, d.h. operationalisierbare Typologien, empirische Problemstellungen und Hypothesen verschiedener Disziplinen können von einer gemeinsamen Grundlage abgeleitet und in den einzeldiziplinären [sic] Kontext eingeordnet werden.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle. Referenzen werden mitübernommen.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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