von Claudia Breuer
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[1.] Cbr/Fragment 088 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2020-08-26 09:04:55 Klgn | Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 88, Zeilen: 1 ff. (komplett) |
Quelle: Schmitt-Egner 1998 Seite(n): 27, 28, Zeilen: 27: 9 ff.; 28: 1 ff. |
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3. Die Frage nach dem Sachverhalt von Wissenschaft und Praxis.
Die letzte Frage impliziert zwei Folgefragen: Worin unterscheidet sich die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Thematik von einer ausschließlichen Beschreibung der Praxis? Welchen Auftrag kann [nicht muss] eine wissenschaftliche Auseinandersetzung für die Praxis der GZA haben? Die Basis für das weitere Vorgehen bildet hier die zweite Ausgangsfrage, denn ihre Beantwortung ist Grundlage für die Beantwortung der ersten: Die grenzübergreifende Zusammenarbeit ist als Gegenstand angewandter Forschung Thema der Regionalforschung im weitesten Sinn.280 Sie kann aber auch der Integrationsforschung zugeordnet werden. Beide Forschungszweige basieren auf den entsprechenden Fächern [Politikwissenschaft, Geographie, Geschichte, Ökonomie etc.]. Und hier ergibt sich das erste Problem: Wenn diese Bereiche gemäß ihrer verschiedenen Problemstellungen und Methoden unterschiedliche Gegenstandsbestimmungen verwenden, wie ist dann noch eine interdisziplinäre Kommunikation über Forschungsresultate möglich? Wie ist der Gefahr zu begegnen, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden? Kann das Problem über deskriptive Analysen einzelner Fallbeispiele und logischer Ansätze gelöst werden? Hieraus lässt sich die erste These ableiten: Eine einheitliche Definition, die den wissenschaftlichen Kriterien281 der Ableitungsrichtigkeit und der logischen Widerspruchsfreiheit genügen sowie der intersubjektiven Überprüfbarkeit zugänglich sein soll, ist notwendig, um die analytische Vergleichbarkeit der Forschungsergebnisse verschiedener Disziplinen herzustellen. Nur so ist eine fachübergreifende Verständigung möglich. Diese erste Feststellung bildet die Überleitung zu den nächsten Fragen: Wie ist die GZA als wissenschaftlicher Forschungsgegenstand begründbar, und in welchem Zusammenhang stehen hier Wissenschaft und Praxis? Das Verhältnis von Praxis und Wissenschaft lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Wissenschaft hat die zentrale Aufgabe, die systematische Erfassung, Beschreibung, Erklärung und Evaluierung der Praxis durch wissenschaftliche Methoden zu leisten. Mittel ist hier die theoriegeleitete empirische Analyse. Die zuletzt gestellte Frage bildet die Überleitung zur Praxis, d.h. die Frage nach der strategischen Verwendungsmöglichkeit der Resultate einer theoretisch-empirischen Analyse: Können wissenschaftliche Erkenntnisse und Resultate Grundlagen und Impulse für praktische Strategien sein? Die Analyse der Gemeinsamkeiten und Unterschiede einzelner Fallbeispiele der grenzübergreifenden Zusammenarbeit auf einer einheitlichen theoretischen Basis erlaubt Hinweise auf die grundsätzliche Übertragbarkeit [bzw. Nichtübertragarkeit [sic]] von praktischen Modellen der Kooperation. Hier können Evaluationsstudien282 mit ihren [Stärke-Schwächen-Analysen dann letztlich entscheiden, ob eine Transplantation erwünscht ist [Lernen und Erfolg], wie Schwächen zu minimieren und Stärken zu maximieren sind [Lernen am Modell].] 280 D.h. von der Raumplanung und Regionalökonomie über die regionale Kulturforschung bis zur Regionalismusforschung. 281 Siehe Konegen, N. und Sondergeld, K., Wissenschaftstheorie für Sozialwissenschaftlicher [sic], Opladen 1985, S. 46ff. 282 Die Ergebnisse dieser Studien bieten die Möglichkeiten, bisher noch vereinzelt vorhandene Informationsdefizite bzw. Unsicherheiten im Umgang der Kooperationen untereinander abzubauen und die Priorität auf eine verbesserte Standortbestimmung der Grenzregion zu richten. Siehe Casteigts, M. und Eisenberg, E., Evaluierung im grenzüberschreitenden Kontext, in: Brunn, G. und Schmitt-Egner, P., Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa: Theorie - Empirie – Praxis, Baden-Baden 1998, S. 241-249. |
Die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Phänomen der „Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ in Europa (im folgenden GZA genannt) kann über drei Ausgangsfragestellungen thematisiert werden: Erstens die Frage nach der theoretischen Erklärung und der empirischen Analyse dieses Phänomens, zweitens das Problem seiner wissenschaftssystematischen Verortung in den jeweiligen Fachdisziplinen (Interdisziplinarität) und drittens am Verhältnis von Wissenschaft und Praxis. Letztere impliziert zwei Folgefragen, nämlich a) worin sich die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Thematik von einer bloßen Beschreibung der Praxis unterscheidet und b) welche Funktion eine wissenschaftliche Auseinandersetzung für die Praxis der GZA haben kann (nicht muß).
Wir beginnen mit der zweiten Ausgangsfrage, denn ihre Beantwortung scheint noch am einfachsten und eignet sich zudem als Ausgangsbasis für die Erörterung der ersten: die GZA als Gegenstand angewandter Forschung ist einerseits Thema der Regionalforschung im weitesten Sinn (d.h. von der Raumplanung und Regionalökonomie über die regionale Kulturforschung bis zur Regionalismusforschung) andererseits kann sie auch - als europäisches Phänomen - als Teil der Integrationsforschung angesehen werden. Beiden Forschungszweigen liegen die entsprechenden Disziplinen (Politikwissenschaft, Geographie, Geschichte, Ökonomie etc.) zugrunde. Und hier stellt sich schon das erste Kardinalproblem: nämlich wenn diese Disziplinen gemäß ihrer divergierenden Problemstellungen und Methoden verschiedene Gegenstandsbestimmungen verwenden, wie ist dann noch eine interdisziplinäre Kommunikation über die Forschungsresultate möglich und wie ist der Gefahr zu begegnen, daß hier Äpfel mit Birnen verglichen werden? Kann das Problem über deskriptive Analysen einzelner Fallbeispiele und theoretische Ansätze kurzer Reichweite gelöst werden? [Seite 28] Dies führt zu meiner ersten Hypothese: Eine einheitliche Definition bzw. Gegenstandsbestimmung, die den wissenschaftlichen Kriterien1 der Ableitungsrichtigkeit sowie logischen Widerspruchsfreiheit genügen und der intersubjektiven Überprüfbarkeit zugänglich sein soll, ist nötig, um die analytische Vergleichbarkeit der Forschungsergebnisse verschiedener Disziplinen herzustellen und damit auch die interdisziplinäre Kommunikation zu ermöglichen. Diese Hypothese führt uns direkt zu den nächsten beiden Fragen: Wie ist die GZA als wissenschaftlicher Forschungsgegenstand begründbar, und in welchem Zusammenhang stehen hier Wissenschaft und Praxis? Ausgehend vom politischen Entstehungszusammenhang der GZA, wie in der Einleitung skizziert, kann das Verhältnis von Praxis und Wissenschaft dahingehend zusammengefaßt werden, daß letztere die zentrale Aufgabe hat, die systematische Erfassung, Beschreibung, Erklärung und Evaluierung dieser Praxis mittels valider und zuverlässiger Methoden zu leisten. Als wissenschaftliches Medium dient dabei die theoriegeleitete empirische Analyse. Unsere letzte Frage führt uns wieder zur Praxis zurück: können die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Resultate wiederum Grundlage und Impuls für praktische Strategien sein? Dies ist die Frage nach der strategischen Verwendbarkeit der Resultate einer theoretisch-empirischen Analyse. Hier schließt sich der Kreis von wissenschaftlicher Begründung eines konsensualen Gegenstandes und seiner praktischen Relevanz. Denn die Analyse der Gemeinsamkeiten und Unterschiede von einzelnen Fallbeispielen der GZA auf einer einheitlichen theoretischen Basis erlaubt Hinweise über die grundsätzliche Übertragbarkeit (oder Nicht-Übertragbarkeit) von praktischen Modellen der Kooperation (z.B. von Binnengrenzregionen oder Außengrenzregionen). Evaluationsstudien2 mit ihren Stärke-Schwäche-Analysen können dann letztlich entscheiden, ob eine Übertragung erwünscht ist (Lernen am Erfolg) und wie Schwächen zu minimieren und Stärken zu maximieren sind (Lernen am Modell). 1 siehe hierzu Norbert Konegen, Klaus Sondergeld, Wissenschaftstheorie für Sozialwissenschaftler, Opladen 1985, S.46ff. 2 siehe den Beitrag von Michel Casteigts/Ewald Eisenberg in diesem Band. |
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