von Claudia Breuer
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| [1.] Cbr/Fragment 070 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2020-08-25 18:20:47 Klgn | Cbr, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Student 2000 |
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 70, Zeilen: 1 ff. (komplett) |
Quelle: Student 2000 Seite(n): 94, 95, Zeilen: 94: 21 ff.; 95: 1 ff. |
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| [Der ehemalige Kommissar für Regionalpolitik, Bruce Millan, beschreibt das Interesse der Kommission an der grenzüberschreitenden Kooperation im Wesentlichen wie folgt: “Firstly, interregional cooperation can help to achieve the Community’s cohesion objective; secondly the cooperation has a clear interest in ensuring that the regions purpuse [sic] their economic development objectives as effectively and efficiently as possible;] thirdly, the Community has a responsibility to support Member States and regions in implementing other Community policies with significant regional impacts“.211
Von entscheidender Bedeutung für die grenzüberschreitende Kooperation ist schließlich die 1990 beschlossene Gemeinschaftsinitiative INTERREG.212 Dieses Programm wurde entwickelt, nachdem die Probleme der Grenzregionen im „Dritten periodischen Bericht der Kommission über die sozio-ökonomische Lage und Entwicklung der Regionen der Gemeinschaft“213 von der Kommission dargestellt und sowohl der Beratende Ausschuss als auch die AGEG angehört wurden. Die INTERREG-Initiaive [sic] verfolgt aus Sicht der Kommission drei Ziele: „to help the internal border regions of the Community to tackle the problems of economic under development associated with their border status, and especially with the trasition [sic] to the single market; to encourage cross-border cooperative actions between the internal border regions; to prepare the external border regions of the Community for their new role at the edge of the single market“.214 Das INTERREG-Programm stellte insofern ein Novum dar, als die Kommission die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung einzelner Programme aufforderte, die Gebietskörperschaften auf beiden Seiten der Grenze betreffen. Zu diesem Zweck sollten die beteiligten Staaten eine gemeinsame Institution sowie einen Begleitausschuss215 benennen, die auf beiden Seiten der Grenze die Verantwortung für alle Projekte tragen und die finanzielle Abwicklung übernehmen. Die Kommission wollte damit gezielt die Einrichtung und den Ausbau von grenzüberschreitenden Kooperationen und besonders die Schaffung gemeinsamer institutioneller und administrativer Strukturen zur Planung und Durchführung der Programme fördern.216 Die Akquirierung von Fördermitteln wird von der Erstellung grenzüberschreitender Entwicklungs- und Handlungskonzepte abhängig gemacht, die einem von der EU vorgegebenen Schema entsprechen und in enger Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften entwickelt werden müssen.217 Diese Konzepte werden von der Kommission insbesondere unter Berücksichtigung folgender Elemente bewertet: „Existenz einer kohärenten Strategie für die betreffende grenzübergreifende Einheit, die mit einer geeigneten Kombination von Strukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Entwicklung der Humanressourcen einhergeht; im Fall der internen Grenzgebiete die voraussichtlich [sic] Auswirkung der vorgeschlagnen [sic] [Maßnahmen auf die Entwicklung beiderseits der Grenze; im Fall der externen Grenzgebiete der Beitrag dieser Maßnahme zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in möglichst vielen Bereichen; der zusätzliche Charakter des Finanzierungsbeitrags der Gemeinschaft und der nationalen und regionalen Beiträge; die voraussichtliche Effizienz des Verfahrens für die Durchführung, Begleitung und Bewertung“.218] 211 Zitiert in: European Commission, Interergional and cross-border cooperation in Europe, [Regional development studies 10], Brüssel/Luxemburg 1994, p. 21. 212 Vgl. hierzu European Commission: Regional-Report of Interregional and Cross-Border Cooperation: Summary of structural policies 1993-1994, Brüssel/Luxemburg 1993, sowie European Commission 1994, a.a.O. 213 Vgl. Malchus, von V., Perspektiven an den EG-Binnengrenzen, in: Raumforschung und Raumordnung 4/1991, S. 250. 214 Millan, B. zitiert in: European Commission 1994, a.a.O., S. 21. 215 Nach Art. 35 der Allgemeinen Verordnung, Ziffer 25 und 28 der Leitlinien der Europäischen Kommission zu INTERREG IIIA sowie der fortzusetzenden INTERREG-Vereinbarung gehören zu den Aufgaben des Beleitausschusses [sic] u.a.: Begleitung und Bewertung des Gesamtprogramms, Prüfung und Billigung der jährlichen Durchführungsberichte, Grundsatzfragen des INTERREG IIIA-Programms; vgl. EUREGIO [Hrsg.], Operationelles Programm für die EUREGIO 2000-2006 im Rahmen von INTERREG IIIA, Gronau 2000 [Stand 9.8.2000] S. 128. 216 Zu den Kriterien für die Auswahl und Qualität der grenzüberschreitenden Projekte zählen u.a.: Bewirkung von nachhaltigen positiven Effekten in der EUREGIO, positive Auswirkungen für die Bürger bzw. Akzeptanz beim Bürger, Synergieeffekte mit anderen Projekten, grenzübergreifender Mehrwert des Projektes, vgl. ebenda S. 134. 217 Vgl. Malchus, von V., Entwurf: Sachstandsbericht [LACE ISUE PAPER] über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen „Deutschland – Polen“, o.O., 10.8.1992, S. 1. 218 Europäische Kommission: Leitfaden der Gemeinschaftsinitiativen 1994-1999, 1. Ausgabe, Luxemburg 1994, S. 16f. |
Für den ehemaligen Kommissar für Regionalpolitik, Bruce Millan, bestand das Interesse der Kommission an der grenzüberschreitenden Kooperation darüber hinaus im wesentlichen aus drei Zielen: „firstly, interregional cooperation can help to achieve the Community’s cohesion objective; secondly the cooperation has a clear interest in ensuring that the regions pursue their economic development objectives as effectively and efficiently as possible; thirdly, the Community has a responsibility to support Member States and regions in implementing other Community policies with significant regional impacts“.101
b) Das Interreg-Programm Von entscheidender Bedeutung für die grenzüberschreitende Kooperation ist schließlich die 1990 beschlossene Gemeinschaftsinitiative Interreg.102 Dieses Programm wurde entwickelt nachdem die Probleme der Grenzregionen im „Dritten Periodischen Bericht der Kommission über die sozio-ökonomische Lage und Entwicklung der Regionen der Gemeinschaft“ von der Kommission dargestellt und sowohl der Beratende Ausschuß als 100 Sinz, M.: Raumordnung in Europa. Zwischen Geodesign und Politikformulierung, in: Raumplanung, 1993/60, S. 20-34, hier: S. 24 f. 101 Zitiert in: European Commission 1994, a.a.O., S. 21. 102 Vgl. hierzu European Commission: Regional-Report on Interregional and Cross-Border Cooperation: Summary of structural policies 1993-1994, Brüssel/Luxemburg 1993. Sowie European Commission 1994, a.a.O. [Seite 95] auch die AGEG angehört wurden.103 Die Interreg-Initiative verfolgt aus Sicht der Kommission drei Ziele: „to help the internal border regions of the Community to tackle the problems of economic underdevelopment associated with their border status, and especially with the transition to the single market; to encourage cross-border cooperative actions between the internal border regions; to prepare the external border regions of the Community for their new role at the edge of the single market“.104 Das Interreg-Programm stellte insofern ein Novum dar, als die Kommission die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung einzelner Programme aufforderte, die Gebietskörperschaften auf beiden Seiten der Grenze betreffen. Zu diesem Zweck sollten die beteiligten Staaten eine gemeinsame Institution sowie einen Begleitausschuß benennen, die auf beiden Seiten der Grenze die Verantwortung für alle Projekte tragen und die finanzielle Abwicklung übernehmen. Die Kommission wollte damit gezielt die Einrichtung und den Ausbau von grenzüberschreitenden Kooperationen und besonders die Schaffung gemeinsamer institutioneller und administrativer Strukturen zur Planung und Durchführung der Programme fördern. Die Akquirierung von Fördermitteln wird von der Erstellung grenzüberschreitender Entwicklungs- und Handlungskonzepte abhängig gemacht, die einem von der EG vorgegebenen Schema entsprechen und in enger Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften entwickelt werden müssen.105 Diese Konzepte werden von der Kommission insbesondere unter Berücksichtigung folgender Elemente bewertet: „Existenz einer kohärenten Strategie für die betreffende grenzübergreifende Einheit, die mit einer geeigneten Kombination von Strukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Entwicklung der Humanressourcen einhergeht; im Fall der internen Grenzgebiete die voraussichtliche Auswirkung der vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Entwicklung beiderseits der Grenze; im Fall der externen Grenzgebiete der Beitrag dieser Maßnahmen zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in möglichst vielen Bereichen; der zusätzliche Charakter des Finanzierungsbeitrags der Gemeinschaft und der nationalen und regionalen Beiträge; die voraussichtliche Effizienz des Verfahrens für die Durchführung, Begleitung und Bewertung“.106 103 Vgl. Malchus, V. Frhr. v.: Perspektiven für Regionen an den EG-Binnengrenzen, in: Raumforschung und Raumordnung, 1991/4, S. 247-251, hier: S. 250. 104 Bruce Millan, zitiert in: European Commission 1994, a.a.O., S. 21. 105 Vgl. Malchus, V. Frhr. v.: Entwurf: Sachstandsbericht (LACE ISSUE PAPER) über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen „Deutschland - Polen“, o.O., 10.08.1992, S. 1. 106 Europäische Kommission: Leitfaden der Gemeinschaftsinitiativen 1994-1999, 1. Ausgabe, Luxemburg 1994, S. 16 f. |
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