von Claudia Breuer
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| [1.] Cbr/Fragment 065 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2020-02-13 20:46:12 Schumann | Cbr, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Raich 1995, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 65, Zeilen: 1 ff. (komplett) |
Quelle: Raich 1995 Seite(n): 31, 32, 33, Zeilen: 31: 21 ff.; 32: 1 ff.; 33: 1 ff. |
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| Der Erfolg des Integrationsprozesses hängt zu einem Großteil davon ab, ob und auf welche Weise er von den europäischen Bürgern selbst – mittels demokratisch legitimierter Vertreter – aktiv mitgetragen wird. Dem [sic] Europarat, dem die Verbesserung der Lebensverhältnisse an Grenzen sowie eine wirtschaftliche Entwicklung in den Grenzregionen seit seiner Gründung ein besonderes Anliegen war, setzte sich daher bereits frühzeitig für die grenzüberschreitenden Regionen und deren die Staatsgrenzen übergreifende Kooperationsbemühungen ein.195 Schon bald erkannte er grenzüberschreitende Kooperationsformen als integrationsfördernde Instrumente an und setzte sich deren Unterstützung und Intensivierung zum Ziel. Außerdem gaben die Erörterung von Problemen der subnationalen Gebietskörperschaften in den Grenzgebieten den Ausschlag für seine Entscheidung, diesen dezentralen Einheiten schon in den 50er Jahren ein Mitspracherecht auf supranationaler Ebene196 zu gewähren. Mit der Ausarbeitung und Verabschiedung eines europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften Anfang der 80er Jahre sowie einer Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung Ende der 80er Jahre ist man diesem Ziel nähergekommen. Beide Vertragswerke sollen deshalb im Folgenden Eingang in die Betrachtung finden.
2.4.1.1 Das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften Den bisherigen Höhepunkt der Aktivitäten des Europarates auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bildet das Rahmenübereinkommen, welches am 21. Mai 1980 anlässlich der vierten europäischen Kommunalministerkonferenz in Madrid unterzeichnet wurde sowie dessen Ergänzung durch ein Zusatzabkommen aus dem Jahre 1991.197 Dieses Rahmenübereinkommen ist das Ergebnis eines langjährigen Entstehungsprozesses, der bereits Mitte der 60er Jahre seinen Ausgangspunkt nahm:198 Damals wurde auf Initiative der parlamentarischen Versammlung des Europarates ein Entwurf einer „Konvention über die europäische Zusammenarbeit lokaler Körperschaften“ erarbeitet, demzufolge Kommunen u.a. die Möglichkeit haben sollten, grenzüberschreitend Abstimmungsgruppen zu bilden, Verträge abzuschließen sowie Vereinigungen und [Verbände gründen zu können.199] 195 Vgl. Ahrend, K., Europa von innen entwickeln. Konvention des Europarates zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, in: Das Parlament vom 21./28.1.1984, S. 2. 196 Zur Verdeutlichung: Innerhalb des Europarates vollzieht sich die Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen: Auf der parlamentarischen Ebene [Parlamentarische Versammlung und ihre Ausschüsse], auf Regierungsebene [Ministerkomitee und seine Ausschüsse], auf Ministerebene [europäische Konferenz der Raumordnungsminister und Konferenz der europäischen Minister für kommunale Fragen] sowie auf regionaler und kommunaler Ebene [Europakonferenz der Gemeinden und Regionen]. 197 Vgl. Conseil de L’Europe [Hrsg.]: Convention – Cadre Européene sur la coopération transfrontalière ou territoriales. Texte de la Convention et documents complemémentaires, Strasbourg 1991. Sowie Decaux, E., La Convention-cadre européene sur la coopération transfrontalière des collectivités ou des autorités locales, dans: Revue Générale de Droit International Public, tome LXXXVIII/1984, p. 557-615. 198 Zur Entstehungsgeschichte des Rahmenübereinkommens siehe ausführlich Beyerlin, U., Rechtsprobleme der lokalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Berlin u.a. 1988. 199 Vgl. Oehm, M., Rechtsprobleme Staatsgrenzen überschreitender interkommunaler Zusammenarbeit, Münster 1982. |
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Der Erfolg des Integrationsprozesses hängt demnach einerseits zu einem Großteil davon ab, ob und auf welche Weise er von den europäischen Bürgern selbst - mittels demokratisch legitimierter Vertreter - aktiv mitgetragen wird. [...] Der Eu- [Seite 32] roparat, dem die Verbesserung der Lebensverhältnisse an diesen Grenzen sowie eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung in den Grenzregionen seit seiner Gründung ein besonderes Anliegen war, setzte sich daher bereits frühzeitig für die grenzüberschreitenden Regionen und deren Staatsgrenzen übergreifende Kooperationsbemühungen ein.59 Schon bald erkannte er grenzüberschreitende Kooperationsformen als integrationsfördernde Instrumente an und setzte sich deren Unterstützung und Intensivierung zum Ziel. Des weiteren gaben die Erörterung von Problemen der subnationalen Gebietskörperschaften in den Grenzgebieten den Ausschlag für seine Entscheidung, diesen dezentralen Einheiten schon in den 50er Jahren ein Mitspracherecht auf supranationaler Ebene60 zu gewähren.61 [...] Mit der Ausarbeitung und Verabschiedung eines Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften Anfang der 80er Jahre sowie einer Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung Ende der 80er Jahre ist man diesem Ziel ein beachtliches Stück nähergekommen. Beide Vertragswerke sollen deshalb im folgenden Eingang in die Betrachtung finden. 59 Vgl. Ahrens, Karl: Europa von innen entwickeln. Konvention des Europarates zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, in: Das Parlament vom 21./28.01.1984, S. 2. 60 Zur Verdeutlichung: Innerhalb des Europarates vollzieht sich die Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen: Auf der parlamentarischen Ebene (Parlamentarische Versammlung und ihre Ausschüsse), auf Regierungsebene (Ministerkomitee und seine Ausschüsse), auf Ministerebene (Europäische Konferenz der Raumordnungsminister und Konferenz der europäischen Minister für kommunale Fragen) sowie auf regionaler und kommunaler Ebene (Europakonferenz der Gemeinden und Regionen). Vgl. Bleicher, a.a.O. 61 Vgl. Locatelli, Rinaldo: La décentralisation de la coopération transfrontalière en Europe. La mise en oeuvre de la Convention cadre européenne sur la coopération transfrontalière des collectivités ou autorités territoriales, dans: Pouvoirs, no 19/1981, pp. 59-66. [Seite 33] 1.1 Das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften Den bisherigen Höhepunkt der Aktivitäten des Europarates auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bildet das Rahmenübereinkommen, welches am 21. Mai 1980 anläßlich der vierten Europäischen Kommunalministerkonferenz in Madrid unterzeichnet wurde. Dieses Rahmenübereinkommen ist das Ergebnis eines langjährigen Entstehungsprozesses, der bereits Mitte der 60er Jahre seinen Anfang nahm:63 Damals wurde auf Initiative der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ein Entwurf einer "Konvention über die europäische Zusammenarbeit lokaler Körperschaften" erarbeitet, demzufolge Kommunen u. a. die Möglichkeit haben sollten, grenzüberschreitend Abstimmungsgruppen zu bilden, Verträge abzuschließen sowie Vereinigungen und Verbände gründen zu können.64 63 Zur Entstehungsgeschichte des Rahmenübereinkommens siehe ausführlich Beyerlin (1988), a.a.O.; Decaux, Emmanuel: La Convention-cadre européenne sur la coopération transfrontalière des collectivités ou des autorités locales, dans: Revue Générale de Droit International Public, Tome LXXXVIII 1984, pp. 557-615. 64 Vgl. Oehm, a.a.O. |
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