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Europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Konsens oder Konflikt? Das Beispiel EUREGIO

von Claudia Breuer

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[1.] Cbr/Fragment 046 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-30 21:47:30 Schumann
Cbr, Fragment, Gesichtet, Kleinfeld 1997, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 46, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Kleinfeld 1997
Seite(n): 315, 316, 329, Zeilen: 329: 13 ff.; 315: letzter Absatz; 316: 1 ff.
[Die Bedeutung des Autonomieprinzips von Provinzen [und Gemeinden] nach Art. 124 der niederländischen Verfassung liegt darin, dass ohne förmliche Verfassungsänderung Fach- oder Rahmengesetze das Prinzip der Universalität des] Wirkungskreises der dezentralen Gebietskörperschaften nicht substantiell einschränken oder gar aufheben dürfen. Folglich bildet der autonome Wirkungskreis der Provinzen eine Art ‘konstitutionelle Schranke’ gegen Versuche, die einheitsstaatliche Komponente übermäßig auszudehnen oder gar die Provinzen als selbständige Politik- und Verwaltungsebene aufzulösen. Das Autonomieprinzip bildet auch die staatsrechtliche Grundlage für die Provinzen, um in eigener Verantwortung eine Diskussion über die Veränderung ihres Aufgabenaspektes und ihrer Kompetenzen zu führen:
  • Auf Provinzebene im Rahmen der Diskussion um eine Neubestimmung provinzialer Kernaufgaben und um die daraus folgende Veränderung des Leitbildes provinzialer Politik.
  • Auf zentralstaatlicher Ebene zum einen im Rahmen der mit Reich und Gemeinden geführten Beratungen über die konkrete Umsetzung des Verfassungsziels der Dezentralisation sowie zum anderen im Rahmen der Beratungen über die vertikale Neuverteilung öffentlicher Aufgaben in den städtischen Verdichtungsräumen.

Wichtig erscheint in diesem Kontext die veränderte Rollenauffassung der Provinzen: Stärker als in der Vergangenheit wird von Provinzen die Ausführung regionalpolitischer Steuerungsfunktionen gefordert. Dies geschieht allerdings weiterhin in enger Anlehnung an tradierte Intermediärfunktionen. Die vom Innenminister verordneten ‘Wechselbäder’ aus schleppender Behandlung und brüskem Kurswechsel der [in Den Haag] formulierten Pläne zur Reform der öffentlichen Verwaltung und die damit verbunden Bestandsunsicherheiten haben die Provinzen dazu gezwungen, ihre eigenen Aufgaben und ihre eigene Rolle im politischen Prozess nachdrücklicher nach außen zu vertreten.

2.2.3 Kompetenzen regionaler Institutionen

Die Rolle der Mittelinstanzen im politischen System der Niederlande ist weder staatsrechtlich noch politisch eindeutig organisiert. Innerhalb des dynamischen Modells des dezentralisierten Einheitsstaates kommt den Provinzen eine besondere Rolle zu: Reich, Provinzen und Gemeinden sollen sich in ihrer Aufgabenerfüllung ergänzen und wechselseitig beschränken. So lassen sich die Aufgaben der Provinzen als Mesoebene der öffentlichen Verwaltung als Initiativ- und Leitungsfunktion, Legitimationsfunktion und Mitverwaltungsfunktion umschreiben. Auf dieser Basis lassen sich folgende spezifische Provinzfunktionen unterscheiden:

1. Aufsicht über nachgeordneten [supra-]lokalen Einheiten,

2. Vermittlung und Integration von strittigen [supra-]lokalen Standpunkten und Interessen,

3. Realisierung von [supra-]nationalen Fach- und Querschnittspolitiken,

4. Regionalpolitische Steuerungsfunktionen an der Schnittstelle zwischen [supra-]nationalen und [supra-] lokalen Einheiten,

5. Interessenvertretung bei [supra-]nationalen Institutionen.

[Seite 329]

Die Bedeutung des Autonomieprinzips von Provinzen (und Gemeinden) nach Art. 124 der niederländischen Verfassung liegt darin, daß ohne förmliche Verfassungsänderung Fach- oder Rahmengesetze das Prinzip der Universalität des Wirkungskreises der dezentralen Gebietskörperschaften nicht substantiell einschränken oder gar aufheben dürfen. Somit bildet der autonome Wirkungskreis der Provinzen eine Art konstitutionellen „Schutzwall“ gegen Versuche, die einheitsstaatliche Komponente über Gebühr auszudehnen oder gar die Provinzen als selbständige Politik- und Verwaltungsebene aufzulösen.

Das Autonomieprinzip bildet auch die staatsrechtliche Grundlage für die Provinzen, um in eigener Verantwortung eine Diskussion über die Veränderung ihres Aufgabenpaketes und ihrer Kompetenzen zu führen. Dies geschieht zur Zeit

  • auf Provinzebene im Rahmen der Diskussion um eine Neubestimmung provinzialer Kernaufgaben (kerntaken) und um die daraus folgende Veränderung des Leitbildes provinzialer Politik sowie
  • auf zentralstaatlicher Ebene zum einen im Rahmen der mit Reich und Gemeinden geführten Beratungen über die konkrete Umsetzung des Verfassungszieles der Dezentralisation sowie zum anderen im Rahmen der Beratungen über die vertikale Neuverteilung öffentlicher Aufgaben in den städtischen Verdichtungsräumen.

Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang die veränderte Rollenauffassung der Provinzen. Stärker als in der Vergangenheit wird von den Provinzen die Wahrnehmung regionalpolitischer Steuerungsfunktionen betont. Die geschieht allerdings weiterhin in enger Anlehnung an tradierte Intermediärfunktionen. [...] Vielmehr haben die vom Innenministerium verordneten „Wechselbäder“ aus schleppender Behandlung und brüsken Kurswechsel der (in Den Haag formulierten) Pläne zur Reform der öffentlichen Verwaltung und die damit verbundenen Bestandsunsicherheiten die Provinzen dazu gezwungen, ihre eigenen Aufgaben und ihre eigene Rolle im politischen Prozeß nachdrücklicher nach außen zu vertreten.

[Seite 315]

Die Rolle der Mittelinstanzen im politischen System der Niederlande ist weder staatsrechtlich noch politisch eindeutig festgeschrieben. Innerhalb des dynamischen Modells des dezentralisierten Einheitsstaates, wie es von dem liberalen Verfassungsreformer und Ministerpräsidenten Rudolph Thorbecke Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde, kam den Provinzen eine vollwertige Rolle zu: Reich, Provinzen und Gemeinden sollen sich in ihrer Aufgabenerfüllung ergänzen und wechselseitig begrenzen.

[Seite 316]

Die Aufgaben der Provinzen als Mesoebene der öffentlichen Verwaltung können umschrieben werden als

  • Initiativ- und Leitungsfunktion,
  • Legitimationsfunktion,
  • Mitverwaltungsfunktion.

Auf der Basis dieser Aufgaben lassen sich folgende spezifische Provinzfunktionen unterscheiden:

1) Aufsichtsfunktionen über nachgeordnete (supra-)lokalen Einheiten,

2) Vermittlung zwischen und Integration von konfligierenden (supra-)lokalen Standpunkten und Interessen,

3) Mitwirkung und Ausführung von (supra-)nationalen Fach- und Querschnittspolitiken,

4) Regionalpolitische Steuerungsfunktionen an der Schnittstelle zwischen (supra-) nationalen und (supra-)lokalen Einheiten sowie die

5) Interessenvertretung bei (supra-)nationalen Institutionen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Klgn) Schumann



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