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Europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Konsens oder Konflikt? Das Beispiel EUREGIO

von Claudia Breuer

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[1.] Cbr/Fragment 045 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-08-30 21:31:51 Schumann
Cbr, Fragment, Gesichtet, Kleinfeld 1997, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 45, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Kleinfeld 1997
Seite(n): 323, 327, 328, 329, Zeilen: 323: 12 ff., 20 ff.; 327: letzter Absatz; 328: 1 ff.; 329: 3 ff.
[Hier fungiert der Ausschuss häufig als] Genehmigungsbehörde sowie als Berufungs- und Schlichtungsinstanz. Zusammen mit dem Kommissar der Königin als Vorsitzenden des Kollegiums gilt der Deputiertenausschuss als das mit Abstand stärkste Verfassungsorgan in der Provinzpolitik. Er unterliegt jedoch der politischen Kontrolle des Provinzlandtages. Die Arbeitsweise des Deputiertenausschusses erfolgt nach dem Kollegialprinzip. Allerdings hat sich auf Provinzebene eine faktische Arbeitsteilung ergeben. Die Ausübung des Deputiertensamts [sic] geschieht inzwischen als Vollzeit-Amt und wird entsprechend durch ein Gehalt honoriert. Der Ausschuss tagt durchschnittlich einmal wöchentlich.

Schon allein aufgrund des landeseinheitlichen Provinzgesetzes vollzieht sich der politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in allen Provinzen formal gesehen relativ gleichförmig: Die förmliche Beschlussfassung im Landtag erfolgt in Plenarsitzungen, nachdem zuvor einer der ständigen Ausschüsse, als dessen Vorsitzender zumeist der fachlich zuständige Deputierte auftritt, die eigentliche politische Vorbereitungsarbeit geleistet hat. Bei der Zusammensetzung der Landtage haben Abgeordnete, die als Mandatsträger in Gemeinden, interkommunalen Zweckverbänden oder auf zentralstaatlicher Ebene tätig sind, noch immer ein Übergewicht. Dies ist einer jener Faktoren, warum die provinzialen Mandatsträger nicht selbst an einer stärkeren ‘Provinzialisierung’ der Politik im Sinne einer Akzentuierung eigenständiger regionalpolitischer Funktionen interessiert sind. Denn hier liegt ein potentieller Konfliktfaktor zwischen einem gemeindefreundlichen Provinzlandtag und einem selbstbewussten Deputiertenausschuss, der sich stärker als provinziales Management und als regionalpolitischer Akteur begreift: Der Deputiertenausschuss nimmt innerhalb der Provinzpolitik eine zentrale Stellung ein. Die Abwesenheit stärkerer parteipolitischer Bindungen erlaubt es den einzelnen Deputierten, eigenständig aufzutreten. Andererseits wird das traditionelle Kollegialprinzip auf der Provinzebene faktisch immer stärker von einer koalitionspolitisch ausgehandelten Ressortzuweisung und einem arbeitsteiligen Entscheidungsstil geprägt.

Historisch wurde den Provinzen lange Zeit wenig Platz für die Entfaltung autonomer Aufgaben gelassen. Außerdem wurde in der Vergangenheit der von der Verfassung geschützte selbstbestimmte Entscheidungsraum von den Provinzen nur selten genutzt. Eine stärkere autonome Aufgabenwahrnehmung stößt überdies rasch an die engen Grenzen des Finanzbudgets der Provinzen. Eine weitere Begrenzung des autonomen Handlungsbereichs ergibt sich durch die zentralstaatliche Rechts- und Fachaufsicht. Außerdem hat die rasante Ausdehnung des Mitverwaltungsbereichs die wenigen bestehenden Formen autonomer Aufgabenwahrnehmung noch weiter eingeschränkt. Aufgabenübertragung durch das Reich auf die Provinzen findet so gut wie immer als Übertragung von ‘Mitverwaltungs-Pflichtaufgaben’ statt. Der autonome Handlungsbereich prägt weder die bisherigen Kernaufgaben der Provinzen noch nimmt er einen substantiell großen Raum ein. Die Bedeutung des Autonomieprinzips von Provinzen [und Gemeinden] nach Art. 124 der niederländischen Verfassung liegt darin, dass ohne förmliche Verfassungsänderung Fach- oder Rahmengesetze das Prinzip der Universalität des [Wirkungskreises der dezentralen Gebietskörperschaften nicht substantiell einschränken oder gar aufheben dürfen.]

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Hier fungiert der Ausschuß häufig als Genehmigungsbehörde sowie als Berufungs- und Schlichtungsinstanz. Zusammen mit dem Kommissar der Königin als Vorsitzenden des Kollegiums gilt der Deputiertenausschuß als das mit Abstand stärkste Verfassungsorgan in der Provinzpolitik. Er unterliegt jedoch der politischen Kontrolle des Provinzlandtages, d.h. seine Mitglieder müssen sich in ihrer Doppelfunktion als Abgeordnete und Deputierte quasi selbst kontrollieren. [...] Die Arbeitsweise des Deputiertenausschusses erfolgt nach dem Kollegialprinzip, allerdings hat sich auf Provinzebene eine faktische Arbeitsteilung und Portefeuille-Zuweisung ergeben. Die Ausübung des Deputiertenamts geschieht inzwischen als Vollzeit-Amt und wird entsprechend durch ein Gehalt honoriert. Der Ausschuß tagt durchschnittlich einmal wöchentlich.

[Seite 327]

2.8 Eigenheiten des provinzialen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse

Schon allein aufgrund des landeseinheitlichen Provinzgesetzes vollzieht sich der politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß in allen Provinzen formal gesehen relativ gleichförmig. Die förmliche Beschlußfassung im Landtag erfolgt in Plenarsitzungen, nachdem zuvor einer der ständigen Ausschüsse, als dessen Vorsitzender zumeist der fachlich zuständige Deputierte auftritt. die eigentliche politische Vorbereitungsarbeit geleistet hat (GOUDSWAARD 1981). Bei der Zusammensetzung der Landtage haben Abgeordnete, die als Mandatsträger oder Beamte in Gemeinden, interkommunalen Zweckverbänden oder auf zentralstaatlicher Ebene tätig sind, noch immer ein Übergewicht. Hier liegt einer jener Faktoren, warum die provinzialen Mandatsträger nicht selbst an einer stärkeren „Provinzialisierung“ der Politik im Sinne einer Akzentuierung eigenständiger regionalpolitischer Funktionen interessiert sind. Hier liegt auch ein potentieller Kon-

[Seite 328]

fliktfaktor zwischen einem „gemeindefreundlichen“ Provinzlandtag und einem selbstbewußten Deputiertenausschuß, der sich stärker als provinziales Management und als regionalpolitischen Akteur begreift. Der Deputiertenausschuß nimmt innerhalb der Provinzpolitik die zentrale Stellung ein. Die Abwesenheit stärkerer parteipolitischer Bindungen erlaubt es den einzelnen Deputierten, sehr eigenständig aufzutreten. Andererseits wird das traditionelle Kollegialprinzip auf der Provinzebene faktisch immer stärker von einer koalitionspolitisch ausgehandelten Ressortzuweisung und einem arbeitsteiligen Entscheidungsstil geprägt.

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3. Aufgabenprofil der Provinzen im Wandel

3.1 Der autonome Wirkungskreis der Provinzen

Historisch wurde den Provinzen lange Zeit wenig Raum für die Entfaltung autonomer Aufgaben gelassen. Zudem wurde in der Vergangenheit der von der Verfassung geschützte selbstbestimmte Entscheidungsraum von den Provinzen selbst nur selten genutzt. Eine stärkere autonome Aufgabenwahrnehmung stößt überdies rasch an die engen Grenzen des Finanzbudgets der Provinzen. Eine weitere Begrenzung des autonomen Handlungsbereichs ergibt sich durch die zentralstaatliche Rechts- und Fachaufsicht. Zudem hat die rasante Ausdehnung des Mitverwaltungsbereichs die wenigen bestehenden Formen autonomer Aufgabenwahrnehmung noch weiter eingeschränkt. Aufgabenübertragung durch das Reich auf die Provinzen findet so gut wie immer als Übertragung von Mitverwaltungs-Pflichtaufgaben statt.

Zwar prägt der autonome Handlungsbereich also weder die bisherigen Kernaufgaben der Provinzen noch nimmt er einen substantiell großen Raum ein. Die Bedeutung des Autonomieprinzips von Provinzen (und Gemeinden) nach Art. 124 der niederländischen Verfassung liegt darin, daß ohne förmliche Verfassungsänderung Fach- oder Rahmengesetze das Prinzip der Universalität des Wirkungskreises der dezentralen Gebietskörperschaften nicht substantiell einschränken oder gar aufheben dürfen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Klgn) Schumann



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