von Claudia Breuer
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| [1.] Cbr/Fragment 037 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2020-02-16 16:54:45 Schumann | BauernOpfer, Cbr, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schmitt-Egner 1998, Schutzlevel sysop |
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 37, Zeilen: 1 ff. (komplett) |
Quelle: Schmitt-Egner 1998 Seite(n): 51, 52, Zeilen: 51: 2 ff.; 52: 1 ff. |
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| [Diese Positionen sind nachzu-]vollziehen, wenn man beobachtet, wie vielfältig die Phänomene sind, die als Region bezeichnet werden und wie sehr sich sowohl die politischen Erscheinungsformen110 als auch wissenschaftlichen Konzepte unterscheiden.111 So haben einige Forscher empfohlen, auf eine allgemeine Definition zu verzichten und allenfalls theoretische Konzepte mittlerer Reichweite zuzulassen.112
Wie oben schon erwähnt, scheint es noch chaotischer bei dem Sondertypus Grenzregionen zuzugehen, denn hier agieren scheinbar die verschiedensten Ansammlungen von subnationalen Gebietskörperschaften bis zu privatrechtlichen Organisationen, Vereinen und Arbeitsgemeinschaften, die sich von niederländischen ‚Provincies’, bis zu englischen ‚counties’ erstrecken. Dies mag in der Praxis durch Pragmatismus überwunden werden, in der Wissenschaft müssen jedoch einheitliche Maßstäbe, Definitionen und Methoden gefunden werden, die eine Vergleichbarkeit der Einzelfälle zulassen. Denn jene setzt eine Übertragbarkeit von Modellen in der Praxis voraus. Erkenntnistheoretisch naiv wäre es, Realdefinition liefern zu wollen. An dieser Stelle wird von einer einfachen Nominaldefinition ausgegangen, um einige Elemente ihrer [system]theoretischen Verortung mit dem Ziel zu entwickeln, operationalisierbare Kategorien der empirischen Forschung zu gewinnen. Folgende Merkmale sollten in dieser Begriffsbestimmung Region enthalten sein:113 • die Größenordnung ist so zu wählen, dass die Existenz noch kleinerer Einheiten [subregionale Einheiten] möglich ist; • der funktionale Bezug ‚intermediär’ weist auf die Vermittlung zwischen den größeren und den kleineren Einheiten hin; • die territoriale Lage: Diese Abgrenzung verweist auf eine Einheit und damit auf ein vertikales Referenzsystem [vertikal nach ‚oben’], andererseits aber auch auf ein horizontales Referenzsystem mit anderen Teileinheiten; • dagegen impliziert der Sach- und Objektbezug ‚Territorium’, dass es sich hier um kein natürliches, sondern in unterschiedlicher Hinsicht um ein historisches Produkt politischer und sozialer Interaktionen handelt.
110 Ein Beispiel für den oben schon erwähnten ‚praktischen’ Zusammenhang zum Regionsbegriff bietet die Definition der VRE: „Die Region ist die unmittelbar unter der Ebene des Staates angeordnete Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts mit politischer Selbstregierung“ [VRE, Erklärung zum Regionalismus in Europa vom 4. Dezember 1996 in Basel, Art.1]. 111 Siehe Brunn, Region und Regionsbildung, a.a.O. und Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz“ von Regionen, a.a.O. S. 19ff. 112 Es scheint kein Zufall zu sein, dass vor allem angelsächsische Regionalismusforscher diese Position vertreten. Typisch dafür Rees, N., „Defining what is a region, beyond determining that is a territorial entity, is like determining how long ist [sic] a piece of string“; siehe ders. [Ed.], Interregional Co-operation: an effective means towards sustained economic development, in: Interregional co-operation for European Development, Limerick 1996, p. 14. 113 Vgl. für das Nachfolgende: Schmitt-Eger [sic], „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ in Europa als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und Strategie transnationaler Praxis. Anmerkungen zur Theorie, Empirie und Praxis des Transnationalen Regionalismus, in: Brunn, G. und Schmitt-Egner, P. [Hrsg.], Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa, Baden-Baden 1998, S. 52. |
Diese Positionen sind nachzuvollziehen, wenn man beobachtet, wie vielfältig die Phänomene sind, die als „Region“ bezeichnet werden und wie sehr sich, sowohl die politischen Erscheinungsformen51 als auch wissenschaftlichen Konzepte unterscheiden.52 So haben einige Forscher vorgeschlagen auf eine allgemeine Definition zu verzichten und allenfalls theoretische Konzepte mittlerer Reichweite zuzulassen.53 Wie eingangs schon erwähnt, scheint es noch chaotischer bei dem Sondertypus „Grenzregionen“ zuzugehen, denn hier agieren scheinbar die verschiedensten Konglomerate und Aggregate von subnationalen Gebietskörperschaften bis zu privatrechtlichen Organisationen, Vereinen und Arbeitsgemeinschaften54, die sich von niederländischen „Provincies“, Autonomen Gemeinschaften und deutschen Landkreisen, französischen Departements und „régions“, englischen „counties“ und britischen „nations“ bis zu griechischen Kommunen erstrecken. Dies mag in der Praxis durch Pragmatismus überwunden werden, in der Wissenschaft müssen jedoch einheitliche Maßstäbe, Definitionen und Methoden gefunden werden, die eine Vergleichbarkeit der Einzelfallbeispiele zulassen, denn jene setzt eine Übertragbarkeit von Modellen in der Praxis voraus. Selbstredend wäre es erkenntnistheoretisch naiv, Realdefinitionen liefern zu wollen. Wir gehen hier von einer einfachen Nominaldefinition aus, um einige Elemente ihrer (system)theoretischen Verortung mit dem Ziel zu entwickeln, operationalisierbare Kategorien der empirischen Forschung zu gewinnen.
51 Ein Beispiel für den oben schon erwähnten „praktischen“ Zugang zum Regionsbegriff bietet die Definition der VRE: „Die Region ist die unmittelbar unter der Ebene des Staates angeordnete Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts mit politischer Selbstregierung“ (VRE, Erklärung zum Regionalismus in Europa vom 4. Dezember 1996 in Basel, Art. 1). 52 siehe Brunn (Hrsg.), Region und Regionsbildung, a.a.O. passim, und Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz“ von Regionen, a.a.O., S.19ff. 53 Es scheint mir kein Zufall zu sein, daß vor allem angelsächsische Regionalismusforscher diese Position vertreten. Typisch dafür Nicholas Rees: „Defining what is a region, beyond determining that is a territorial entity, is like determining how long is a piece of string“ (siehe ders., Inter-Regional Co-operation: an effective means towards sustained economic development, in: Interregional co-operation for European Development, Limerick 1996, p.14; siehe ebenso Keating/Loughlin, a.a.O., S.2f und Malcolm Andersons Beitrag in diesem Band. Dagegen die Beiträge von Weichart a.a.O., S.28ff. und Hans-Heinrich Blotevogel, Auf dem Weg zu einer Theorie der Regionalität in Brunn (Hrsg.) Region und Regionsbildung, a.a.O., S.44-64 und meine Auseinandersetzung damit (Schmitt-Egner, Die „Europäische Kompetenz" von Regionen, a.a.O., S.19). 54 siehe Groß/Schmitt-Egner a.a.O., S.74ff; Grom a.a.O., S.54f. [Seite 52] • Der Lage- oder Raumbezug: Die Teilraumnatur verweist einerseits auf eine Ganzheit und damit auf ein vertikales Referenzsystem (Vertikale nach „oben“), andererseits aber auch auf ein horizontales Referenzsystem mit anderen Teileinheiten. • Der Maßstabsbezug „mittlere Größe“ enthüllt die Existenz noch kleinerer Einheiten (verlängert also die Vertikale nach „unten“), d.h. subregionale Einheiten. • Der funktionale Bezug „intermediär“ weist auf die Vermittlung zwischen den größeren und den kleineren Einheiten hin. • Dagegen impliziert der Sach- oder Objektbezug „Territorium“, daß es sich hier um kein natürliches, sondern in dreierlei Hinsicht um ein historisches Produkt politischer und sozialer Interaktionen handelt:
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Die Referenzen werden mitübernommen; Schmitt-Egner ist daher mehrfach genannt. Umfang und Wörtlichkeit der Übernahme gehen daraus aber nicht hervor. |
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