VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
VroniPlag Wiki


Diese Zusammenstellung basiert auf Befunden einer laufenden Plagiatsanalyse (Stand: 2014-08-11) – es handelt sich insofern nicht um einen abschließenden Bericht. Zur weiteren Meinungsbildung wird daher empfohlen, den jeweiligen Stand der Analyse auf der Seite http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Dob zum Vergleich heranzuziehen.

Eine kritische Auseinandersetzung mit der Dissertation von Dr. Dominique Bilang: Vergleichende Analyse verschiedener Stadieneinteilungen zur Beurteilung der Weisheitszahnmineralisation

Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doctor medicinae dentariae (Dr. med. dent.), vorgelegt der Medizinischen Fakultät Charité - Universitätsmedizin Berlin, erster Gutachter: PD Dr. Andreas Olze, zweiter Gutachter: Prof. Dr. Michael Tsokos, dritter Gutachter: Prof. Dr. Heidi Pfeiffer, Publikation: 2010, Datum der Promotion: 29.01.2010.
→ Nachweis: Deutsche Nationalbibliothek
→ Nachweis: Charité Berlin

Der Barcode drückt den Anteil der Seiten aus, die Fremdtextübernahmen enthalten, nicht den Fremdtextanteil am Fließtext. Je nach Menge des übernommenen Textes werden drei Farben verwendet:

  • schwarz: bis zu 50 % Fremdtextanteil auf der Seite
  • dunkelrot: zwischen 50 % und 75 % Fremdtextanteil auf der Seite
  • hellrot: über 75 % Fremdtextanteil auf der Seite

Weiße Seiten wurden entweder noch nicht untersucht oder es wurde nichts gefunden. Blaue Seiten umfassen Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Vakatseiten und evtl. Anhänge, die in die Berechnung nicht einbezogen werden.

Der Barcode stellt den momentanen Bearbeitungsstand dar. Er gibt nicht das endgültige Ergebnis der Untersuchung wieder, da Untersuchungen im VroniPlag Wiki stets für jeden zur Bearbeitung offen bleiben, und somit kein Endergebnis existiert.

18 Seiten mit Plagiatstext

Seiten mit weniger als 50% Plagiatstext

5 Seiten: 037 027 026 018 006

Seiten mit 50%-75% Plagiatstext

3 Seiten: 050 049 031

Seiten mit mehr als 75% Plagiatstext

10 Seiten: 048 047 014 013 012 011 010 009 008 007

Kapitelübersicht

  • Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 10. August 2014) folgende Kapitel:
  • 1 Einleitung (S. 6-7): Seiten 6, 7
  • 2 Forensische Altersdiagnostik – Methoden und Rechtsgrundlagen (S. 8-14): Seiten 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 – [vollständig übernommen]
  • 4 Material und Methode (S. 18-24): Seite 18
  • 5 Ergebnisse
  • 5.4. Vergleich Begutachtung A1 versus Begutachtung A2 und alle 5 Methoden (Intra-Observer Unterschiede) (S. 26): Seite 26
  • 5.5 Intraklass-Korrelations-Koeffizienten (gewichtetes Kappa) (S. 26-28): Seite 27
  • 6 Diskussion (S. 31-48): Seiten 31, 37, 47, 48
  • 7 Zusammenfassung (S. 49-50): Seiten 49, 50.

Herausragende Quellen

  • Olze (2005): Es gibt klare Übereinstimmungen mit der Habilitationsschrift des Doktorvaters, die in der untersuchten Arbeit nirgends erwähnt ist.
  • Peschke (2007): Es gibt umfangreiche Übereinstimmungen mit einer beim gleichen Doktorvater entstandenen Dissertation, die jedoch in der untersuchten Arbeit nirgends erwähnt wird.

Herausragende Fundstellen

Andere Beobachtungen

  • Die zur Zeit der Einreichung der untersuchten Arbeit gültige Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin vom 8. Dezember 2004 (PDF) zur Promotion zum Doctor medicinae (Dr. med.) und zum Doctor medicinae dentariae (Dr. med. dent.) enthält u.a. folgende Ausführungen und Bestimmungen:
  • § 4 Anmeldung von Promotionsvorhaben
    "(1) [...] Bei der Anmeldung sind vorzulegen: [...]
    f) eine schriftliche Erklärung, dass die an der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin geltende Richtlinie der guten wissenschaftlichen Praxis zur Kenntnis genommen wurde."
  • § 5 Schriftliche Promotionsleistung
    "(2) Die Dissertation muss eine in selbständiger wissenschaftlicher Arbeit verfasste Abhandlung und eine in sich geschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis zum Gegenstand hat. [...]"
  • § 13 Entzug des Doktorgrades
    "Nach Aushändigung der Promotionsurkunde gelten die für den Entzug des Doktorgrades gültigen gesetzlichen Bestimmungen."
  • Auf Seite 63 der Dissertation findet man folgende "Eidesstattliche Erklärung":
    „Ich, Dominique Bilang, erkläre, dass ich die vorgelegte Dissertationsschrift mit dem Thema: „Vergleichende Analyse verschiedener Stadieneinteilungen zur Beurteilung der Weisheitszahnmineralisation“, selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, ohne die (unzulässige) Hilfe Dritter verfasst und auch in Teilen keine Kopien anderer Arbeiten dargestellt habe.“
  • Der Betreuer der Dissertation, Andreas Olze, war auch Betreuer der Dissertation Peschke (2007), sowie Autor der Habilitationsschrift Olze (2005), ihm hätten die umfangreichen Textparallelen also auffallen können.
  • Olze ist der Betreuer von insgesamt sechs Dissertationen, für die Dokumentationen existieren: Cep, Dob, Vik, Mku, Ao, Juh. Es gibt relativ weitläufige Passagen aus der Habilitationsschrift Olzes (2005), die sich allen diesen Dissertationen finden lassen, so sind z.B. die Seiten 4 und 5 der Habilitationsschrift in allen diesen Dissertationen zu finden, ohne dass die Quelle genannt wäre.
  • Die Ergebnisse der Dissertation wurden schon ca. fünf Jahre vor der Dissertation mit der Verfasserin als Zweitautorin publiziert, siehe Olze et al. (2005). Dieser Umstand ist allerdings in der Dissertation erwähnt: "Die Ergebnisse der vorliegenden Studie sind zwischenzeitlich publiziert worden (OLZE et al. 2004)." (S. 31: 23-24). Dabei ist noch anzumerken, dass die Referenz "OLZE et al. 2004" gemäß Literaturverzeichnis auf die falsche Publikation verweist, korrekt wäre hier die Referenz "OLZE et al. 2005" gewesen. Auch ist anzumerken, dass die Publikation Olze et al. (2005) auf Englisch verfasst ist, die hier dokumentierten Textparallelen also nicht enthalten kann.
  • Der Betreuer der Dissertation und die Doktorandin haben im Jahre 2004 zeitweise zusammen in einer Gemeinschaftspraxis gearbeitet, siehe Link.

Statistik

  • Es sind bislang 18 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 45 Seiten im Hauptteil. Auf 18 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 40 % entspricht.
    Die 45 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 27
0 % - 50 % Plagiatsanteil 5
50 % - 75 % Plagiatsanteil 3
75 % - 100 % Plagiatsanteil 10
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 23 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )

Dob col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.


Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 10. August 2014.

Definition von Plagiatkategorien

Die hier verwendeten Plagiatkategorien basieren auf den Ausarbeitungen von Wohnsdorf / Weber-Wulff: Strategien der Plagiatsbekämpfung, 2006. Eine vollständige Beschreibung der Kategorien findet sich im VroniPlag-Wiki. Die Plagiatkategorien sind im Einzelnen:

Übersetzungsplagiat

Ein Übersetzungsplagiat entsteht durch wörtliche Übersetzung aus einem fremdsprachlichen Text. Natürlich lässt hier die Qualität der Übersetzung einen mehr oder weniger großen Interpretationsspielraum. Fremdsprachen lassen sich zudem höchst selten mit mathematischer Präzision übersetzen, so dass jede Übersetzung eine eigene Interpretation darstellt. Zur Abgrenzung zwischen Paraphrase und Kopie bei Übersetzungen gibt es ein Diskussionsforum.

Komplettplagiat

Text, der wörtlich aus einer Quelle ohne Quellenangabe übernommen wurde.

Verschleierung

Text, der erkennbar aus fremder Quelle stammt, jedoch umformuliert und weder als Paraphrase noch als Zitat gekennzeichnet wurde.

Bauernopfer

Text, dessen Quelle ausgewiesen ist, der jedoch ohne Kenntlichmachung einer wörtlichen oder sinngemäßen Übernahme kopiert wurde.

Quellen nach Fragmentart

Die folgende Tabelle schlüsselt alle gesichteten Fragmente zeilenweise nach Quellen und spaltenweise nach Plagiatskategorien auf.

Tabelle: Dob: Quellen / Fragmente (dynamische Auszählung)
Quelle
Jahr ÜP
KP
VS
BO
KW
KeinP

ZuSichten
Unfertig
Olze 2005 0 2 7 0 0 0 9 0 0
Peschke 2007 0 5 4 0 0 0 9 0 0
- 0 7 11 0 0 0 18 0 0

Fragmentübersicht

18 gesichtete, geschützte Fragmente

FragmentSeiteArbeitZeileArbeitQuelleSeiteQuelleZeileQuelleTypus
Dob/Fragment 006 0767-8, 20-24, 29-31Peschke 20076, 8, 336: 8-11; 8: 2-3; 33: 23-27KomplettPlagiat
Dob/Fragment 007 0171ff (komplett)Peschke 200733, 3433: 23-27 ; 34: 17-21Verschleierung
Dob/Fragment 008 0181ff (komplett)Peschke 20078, 98: 1, 7ff - 9: 1ffKomplettPlagiat
Dob/Fragment 009 0191ff (komplett)Peschke 20079, 109: 7ff - 10: 1-7KomplettPlagiat
Dob/Fragment 010 01101ff (komplett)Peschke 200710, 1110: 8ff - 11: 1ffKomplettPlagiat
Dob/Fragment 011 01111ff (komplett)Peschke 200711, 1211: 3ff - 12: 1ffKomplettPlagiat
Dob/Fragment 012 01121ff (komplett)Peschke 200712, 1312: 7ff - 13: 1ffVerschleierung
Dob/Fragment 013 01131ff (komplett)Peschke 200713, 1413: 24ff - 14: 1ffVerschleierung
Dob/Fragment 014 01141ff (komplett)Peschke 200714, 1514: 22ff - 15: 1-10Verschleierung
Dob/Fragment 018 02182-3, 5-8Olze 2005811-15Verschleierung
Dob/Fragment 026 112611-25Olze 200596-20KomplettPlagiat
Dob/Fragment 027 07277-13, 15-20Olze 20058, 98: 16ff - 9: 1-5Verschleierung
Dob/Fragment 031 02312-8, 12-23Olze 20057, 9, 10, 337: 12ff; 9: letzte Zeilen - 10: 1ff; 33: 28ffVerschleierung
Dob/Fragment 037 113711-15Olze 2005719-23Verschleierung
Dob/Fragment 047 01471-9, 12-15, 17-34Olze 20058, 9, 108: 5ff - 9: 1ff; 10: 1ffVerschleierung
Dob/Fragment 048 01481ff (komplett)Olze 200599ffKomplettPlagiat
Dob/Fragment 049 164916-33Olze 20058, 98: 5ff; 9: 6-9Verschleierung
Dob/Fragment 050 01501-7Olze 2005914ffVerschleierung

Textfragmente

Anmerkung zur Farbhinterlegung

Die Farbhinterlegung dient ausschließlich der leichteren Orientierung des Lesers im Text. Das Vorliegen einer wörtlichen, abgewandelten oder sinngemäßen Übernahme erschließt sich durch den Text.

Hinweis zur Zeilenzählung

Bei der Angabe einer Fundstelle wird alles, was Text enthält (außer Kopfzeile mit Seitenzahl), als Zeile gezählt, auch Überschriften. In der Regel werden aber Abbildungen, Tabellen, etc. inklusive deren Titel nicht mitgezählt. Die Zeilen der Fußnoten werden allerdings beginnend mit 101 durchnummeriert, z. B. 101 für die erste Fußnote der Seite.

18 gesichtete, geschützte Fragmente

[1.] Dob/Fragment 006 07

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 6, Zeilen: 7-8, 20-24, 29-31
Quelle: Peschke 2007
Seite(n): 6, 8, 33, Zeilen: 6: 8-11; 8: 2-3; 33: 23-27
Die forensische Altersschätzung Lebender ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses gerückt. [...]

[...]

Die juristisch bedeutsamen Altersgrenzen sind in Deutschland das 14., 16., 18. und 21. Lebensjahr (Kaatsch 2001). Auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern liegen die rechtsrelevanten Altersgrenzen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr (Dünkel 1997).

[...]

Zur Beurteilung der Zahnmineralisation existieren verschiedene Stadieneinteilungen, deren Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichbar sind, da einerseits die Daten an verschiedenen Referenzpopulationen gewonnen worden sind und andererseits [verschiedene Untersucher die Beurteilungen vorgenommen haben (HÄGG und MATSSON 1985, PÖYRY et al. 1986).]

Die juristisch bedeutsamen Altersgrenzen sind in Deutschland das 14., 16., 18. und 21. Lebensjahr (Kaatsch 2001). Auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern liegen die rechtsrelevanten Altersgrenzen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr (Dünkel 1997).

[Seite 8]

Die forensische Altersschätzung Lebender ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses gerückt.

[Seite 33]

Zur Beurteilung der Zahnmineralisation existieren verschiedene Stadieneinteilungen, deren Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichbar sind, da einerseits die Daten an verschiedenen Referenzpopulationen gewonnen worden sind und andererseits verschiedene Untersucher die Beurteilungen vorgenommen haben (Hägg und Matsson 1985, Pöyry et al. 1986).

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[2.] Dob/Fragment 007 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 7, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Peschke 2007
Seite(n): 33, 34, Zeilen: 33: 23-27 ; 34: 17-21
[Zur Beurteilung der Zahnmineralisation existieren verschiedene Stadieneinteilungen, deren Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichbar sind, da einerseits die Daten an verschiedenen Referenzpopulationen gewonnen worden sind und andererseits] verschiedene Untersucher die Beurteilungen vorgenommen haben (HÄGG und MATSSON 1985, PÖYRY et al. 1986).

Im Rahmen der vorliegenden Studie werden fünf verschiedene Stadieneinteilungen zur Zahnmineralisation unabhängig von der ursprünglich zugrunde liegenden Referenzpopulation hinsichtlich ihrer Validität verglichen.

[Seite 33]

Zur Beurteilung der Zahnmineralisation existieren verschiedene Stadieneinteilungen, deren Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichbar sind, da einerseits die Daten an verschiedenen Referenzpopulationen gewonnen worden sind und andererseits verschiedene Untersucher die Beurteilungen vorgenommen haben (Hägg und Matsson 1985, Pöyry et al. 1986).

[Seite 34]

In einer Arbeit von Olze et al. (2005) werden fünf verschiedene Stadieneinteilungen zur Zahnmineralisation nach Kenntnis der Autoren erstmalig unabhängig von der ursprünglich zugrunde liegenden Referenzpopulation hinsichtlich ihrer Validität verglichen (Gleiser und Hunt 1955, Demirjian et al. 1973, Gustafson und Koch 1974, Harris und Nortje 1984, Kullmann et al. 1992).


96. Olze A, Bilang D, Schmidt SA, Wernecke KD, Geserick G, Schmeling A (2005) Validation of common classification systems for assessing the mineralization of third molars. Int J of Legal Medicine 119: 22-26.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Man beachte, dass mit "Olze et al. (2005)" wohl die Publikation gemeint ist, auf der die untersuchte Arbeit aufbaut und bei der Do.B. Ko-Autorin ist. Die Beschreibung dieser Arbeit auf Deutsch findet sich aber schon in der hier dokumentierten Quelle.


[3.] Dob/Fragment 008 01

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 8, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Peschke 2007
Seite(n): 8, 9, Zeilen: 8: 1, 7ff - 9: 1ff
2. Forensische Altersdiagnostik- Methoden und Rechtsgrundlagen

Entsprechend den Empfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (http://www.charite.de/ rechtsmedizin/agfad/index.htm), welche sich am 10.03.2000 in Berlin konstituierte, sollten für eine Altersschätzung im Strafverfahren eine zahnärztliche Untersuchung mit Erhebung des Zahnstatus und Auswertung eines Orthopantomogramms, eine körperliche Untersuchung mit Erfassung anthropometrischer Maße, der sexuellen Reifezeichen sowie möglicher altersrelevanter Entwicklungsstörungen, und ferner eine radiologische Untersuchung der linken Hand eingesetzt werden. Zur Frage der Vollendung des 21. Lebensjahres wird eine zusätzliche Röntgen- bzw. CT-Untersuchung der Schlüsselbeine empfohlen (SCHMELING et al. 2001a, 2001b). Die zuverlässigste Altersdiagnose ergibt sich aus der Synopsis der Teilgutachten (GESERICK et al. 2002).

Bei der körperlichen Untersuchung werden neben anthropometrischen Maßen, wie Körperhöhe, Körpergewicht und Körperbautyp, die äußerlich erkennbaren sexuellen Reifezeichen erfasst. Bei Jungen sind dies Entwicklungsstand von Penis und Hodensack, Schambehaarung, Achselhöhlenbehaarung, Bartwuchs und Kehlkopfprominenz; bei Mädchen Brustentwicklung, Schambehaarung, Achselhöhlenbehaarung und Hüftform. Allgemein gebräuchlich sind die Stadieneinteilungen nach Tanner (1962) für Genitalentwicklung, Brustentwicklung und Schambehaarung. Hinsichtlich des zeitlichen Verlaufes der sexuellen Reifeentwicklung sei exemplarisch auf Untersuchungen von MARSHALL und TANNER (1969, 1970) verwiesen. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung ist zu prüfen, ob altersrelevante Entwicklungsstörungen vorliegen.

Der menschliche Stützapparat ist in der Embryonalperiode weitgehend als knorpelige Vorstufe angelegt, bei dem zunächst ein hyalines Knorpelmodell des jeweiligen Skelettstückes gebildet wird, welches im Laufe der Entwicklung schrittweise durch Knochengewebe ersetzt wird. Das Erscheinen von Knochenkernen als Ossifikationszentren erlaubt in frühem Kindesalter bis etwa zum zehnten Lebensjahr eine sichere Altersdiagnostik.

Bis etwa zum 15. Lebensjahr erreichen dann die einzelnen Knochenelemente ihre endgültige Form und Größe.

Durch Epiphysenfugen oder –scheiben erfolgt eine ständige Knorpelneubildung die nach den Knochenenden hin ständig Knorpelgewebe abbauen.

2 Forensische Altersdiagnostik bei Lebenden- Methoden und Rechtsgrundlagen

[...]

Entsprechend den Empfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (http://www.charite.de/ rechtsmedizin/agfad/index.htm), welche sich am 10.03.2000 in Berlin konstituierte, sollten für eine Altersschätzung im Strafverfahren eine zahnärztliche Untersuchung mit Erhebung des Zahnstatus und Auswertung eines Orthopantomogramms, eine körperliche Untersuchung mit Erfassung anthropometrischer Maße, der sexuellen Reifezeichen sowie möglicher altersrelevanter Entwicklungsstörungen, und ferner eine radiologische Untersuchung der linken Hand eingesetzt werden. Zur Frage der Vollendung des 21. Lebensjahres wird eine zusätzliche Röntgen- beziehungsweise CT-Untersuchung der Schlüsselbeine empfohlen (Schmeling et al. 2001a, 2001b). Die zuverlässigste Altersdiagnose ergibt sich aus der Synopsis der Teilgutachten (Geserick et al. 2002).

Bei der körperlichen Untersuchung werden neben anthropometrischen Maßen, wie Körperhöhe, Körpergewicht und Körperbautyp, die äußerlich erkennbaren sexuellen Reifezeichen erfasst. Bei Jungen sind dies der Entwicklungsstand von Penis und Hodensack, Schambehaarung, Achselhöhlenbehaarung, Bartwuchs und Kehlkopfprominenz; bei Mädchen die Brustentwicklung, Schambehaarung, Achselhöhlenbehaarung und Hüftform. Allgemein gebräuchlich sind die Stadieneinteilungen nach Tanner (1962) für Genitalentwicklung, Brustentwicklung und Schambehaarung. Hinsichtlich des zeitlichen Verlaufes der sexuellen Reifeentwicklung sei exemplarisch auf Untersuchungen von Marshall und Tanner (1969, 1970) verwiesen. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung ist zu prüfen, ob altersrelevante Entwicklungsstörungen vorliegen.

Der menschliche Stützapparat ist in der Embryonalperiode weitgehend als knorpelige Vorstufe angelegt, bei dem zunächst ein hyalines Knorpelmodell des jeweiligen Skelettstückes gebildet wird, welches im Laufe der Entwicklung schrittweise durch

[Seite 9]

Knochengewebe ersetzt wird. Das Erscheinen von Knochenkernen als Ossifikationszentren erlaubt in frühem Kindesalter bis etwa zum zehnten Lebensjahr eine sichere Altersdiagnostik.

Bis etwa zum 15. Lebensjahr erreichen dann die einzelnen Knochenelemente ihre endgültige Form und Größe.

Durch Epiphysenfugen oder -scheiben erfolgt eine ständige Knorpelneubildung, die nach den Knochenenden hin ständig Knorpelgewebe abbauen.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[4.] Dob/Fragment 009 01

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 9, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Peschke 2007
Seite(n): 9, 10, Zeilen: 9: 7ff - 10: 1-7
[Dieses] Knorpelgewebe wird durch Knochengewebe ersetzt und stellt demnach für den Knochen junger Menschen indirekte Wachstumszentren dar, die das Längenwachstum gewährleisten. Sie werden im Laufe des Lebens mehr oder weniger aufgebraucht und durch Knochengewebe verdrängt und bieten nach dem 15. Lebensjahr die beste Möglichkeit zur Altersschätzung. Die Epiphysenfuge verknöchert zur Epiphysennarbe, ein Prozess, der etwa um das 20. Lebensjahr seinen Abschluss erfährt, also im Alter des Heranwachsenden beziehungsweise Erwachsenen knöchern geschlossen wird. Aus diesem Grund ist die radiologische Untersuchung der Epiphysenfugen für die rechtlich bedeutsamen Altersgrenzen von besonderem Wert.

Die Röntgenaufnahme des Handskeletts steht stets am Anfang der röntgenologischen Untersuchung (Abb.1). Kriterien zur Bewertung sind der Entwicklungsstand der Handwurzelknochen sowie der Epiphysenfugen der langen und kurzen Knochen des Hand- und des distalen Unterarmskeletts, aber auch Formen- und Größenparameter des Handskeletts sowie die Anlage und Konfiguration von Sesambeinen. Dieses Verfahren ist bewährt, wird seit Jahrzehnten insbesondere von Kinderärzten und Kieferorthopäden erfolgreich eingesetzt und ist insgesamt als eine etablierte Methode mit hoher diagnostischer Wertigkeit einzuschätzen. Da in jeder Population die Rechtshänder überwiegen und somit die rechte Hand wesentlich häufiger Traumen und größeren Beanspruchungen ausgesetzt ist, welche die Skelettentwicklung stören können, wurde die linke Hand vereinbart.

Die Vorteile der Handröntgenaufnahme liegen in der guten Durchführbarkeit bei standardisierten Bedingungen. Weiterhin bietet sie eine große Anzahl an Einzelparametern, da 30 Knochenzentren, das heißt zehn Prozent des gesamten Skeletts und somit die meisten Verknöcherungszonen, beurteilt werden können.

Beurteilungskriterien der Handröntgenaufnahme sind Form und Größe der einzelnen Knochenelemente sowie deren Verknöcherungszustand an den Epiphysenfugen. Desweiteren ist eine geschlechtergetrennte Begutachtung vorzunehmen, da Mädchen gegenüber Jungen einen Entwicklungsvorsprung in der Skelettreifung zeigen. So beginnt der Wachstumsspurt bei Mädchen mit zirka zehn und endet mit zirka 14,8 Jahren, wohingegen bei Jungen der Beginn bei zirka zwölf Jahren liegt und mit etwa 17 Jahren endet.

Dieses Knorpelgewebe wird durch Knochengewebe ersetzt und stellt demnach für den Knochen junger Menschen indirekte Wachstumszentren dar, die das Längenwachstum gewährleisten. Sie werden im Laufe des Lebens mehr oder weniger aufgebraucht und durch Knochengewebe verdrängt und bieten nach dem 15. Lebensjahr die beste Möglichkeit zur Altersschätzung. Die Epiphysenfuge verknöchert zur Epiphysennarbe, ein Prozess, der etwa um das 20. Lebensjahr seinen Abschluss erfährt, also im Alter des Heranwachsenden beziehungsweise Erwachsenen knöchern geschlossen wird. Aus diesem Grund ist die radiologische Untersuchung der Epiphysenfugen für die rechtlich bedeutsamen Altersgrenzen von besonderem Wert.

Die Röntgenaufnahme des Handskeletts steht stets am Anfang der röntgenologischen Untersuchung (Abb.1). Kriterien zur Bewertung sind der Entwicklungsstand der Handwurzelknochen sowie der Epiphysenfugen der langen und kurzen Knochen des Hand- und des distalen Unterarmskeletts, aber auch Formen- und Größenparameter des Handskeletts sowie die Anlage und Konfiguration von Sesambeinen. Dieses Verfahren ist bewährt, wird seit Jahrzehnten insbesondere von Kinderärzten und Kieferorthopäden erfolgreich eingesetzt und ist insgesamt als eine etablierte Methode mit hoher diagnostischer Wertigkeit einzuschätzen. Da in jeder Population die Rechtshänder überwiegen und somit die rechte Hand wesentlich häufiger Traumen und größeren Beanspruchungen ausgesetzt ist, welche die Skelettentwicklung stören können, wurde die linke Hand vereinbart.

Die Vorteile der Handröntgenaufnahme liegen in der guten Durchführbarkeit bei standardisierten Bedingungen. Weiterhin bietet sie eine große Anzahl an Einzelparametern, da 30 Knochenzentren, das heißt zehn Prozent des gesamten Skeletts und somit die meisten Verknöcherungszonen, beurteilt werden können.

[Seite 10]

Beurteilungskriterien der Handröntgenaufnahme sind Form und Größe der einzelnen Knochenelemente sowie deren Verknöcherungszustand an den Epiphysenfugen. Des Weiteren ist eine geschlechtergetrennte Begutachtung vorzunehmen, da Mädchen gegenüber Jungen einen Entwicklungsvorsprung in der Skelettreifung zeigen. So beginnt der Wachstumsspurt bei Mädchen mit zirka zehn und endet mit zirka 14,8 Jahren, wohingegen bei Jungen der Beginn bei zirka 12 Jahren liegt und mit etwa 17 Jahren endet.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[5.] Dob/Fragment 010 01

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 10, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Peschke 2007
Seite(n): 10, 11, Zeilen: 10: 8ff - 11: 1ff
Bei den angefertigten Handröntgenbildern werden für die Altersschätzung zwei Methoden unterschieden. Zum einem die von GREULICH und PYLE (1959) publizierte Atlasmethode, in der das vorliegende Röntgenbild mit Standardaufnahmen des jeweiligen Alters und Geschlechts verglichen wird. Zum anderen, die auf Tanner zurückführende Einzelknochenmethode, bei welcher für den ausgewählten Knochen der jeweilige Reifegrad beziehungsweise das Knochenalter bestimmt werden kann.

Die jüngste derzeit vorliegende Studie von THIEMANN und NITZ (1986, 1991) bildet die Grundlage der Publikation „Röntgenatlas der normalen Hand im Kindesalter“ und repräsentiert aus insgesamt 5200 ausgewerteten Röntgenaufnahmen der Hand, Referenzwerte für die heutige Lebensalterschätzung. Aus insgesamt 20 medizinischen Einrichtungen der ehemaligen DDR wurden die 5200 Handröntgenaufnahmen in den Altersgruppen vom Neugeborenen bis zum 18jährigen angefertigt, ausgewertet und anschließend in einem Atlas zusammengefasst.

Dob 10a diss

Abbildung 1: Radiologische Untersuchung, ausgereiftes Handskelett

Ergibt sich aus der Beurteilung des Handskeletts ein geschätztes Lebensalter von 18 Jahren oder älter wird (bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses) zusätzlich eine Röntgenuntersuchung der Schlüsselbein-Brustbein-Gelenke durchgeführt.

Bei den angefertigten Handröntgenbildern werden für die Altersschätzung zwei Methoden unterschieden. Zum einem, die von Greulich und Pyle (1959) publizierte Atlasmethode, in der das vorliegende Röntgenbild mit Standardaufnahmen des jeweiligen Alters und Geschlechts verglichen wird. Zum anderen, die auf Tanner zurückführende Einzelknochenmethode, bei welcher für den ausgewählten Knochen der jeweilige Reifegrad beziehungsweise das Knochenalter bestimmt werden kann.

Die jüngste derzeit vorliegende Studie von Thiemann und Nitz (1986, 1991) bildet die Grundlage der Publikation „Röntgenatlas der normalen Hand im Kindesalter“ und repräsentiert aus insgesamt 5200 ausgewerteten Röntgenaufnahmen der Hand, Referenzwerte für die heutige Lebensalterschätzung. Aus insgesamt 20 medizinischen Einrichtungen der ehemaligen DDR wurden 5200 Handröntgenaufnahmen in den Altersgruppen vom Neugeborenen bis zum 18jährigen angefertigt, ausgewertet und anschließend in einem Atlas zusammengefasst.

[Seite 11]

Dob 10a source

Abbildung 1: Radiologische Untersuchung, ausgereiftes Handskelett

Ergibt sich aus der Beurteilung des Handskeletts ein geschätztes Lebensalter von 18 Jahren oder älter, wird (bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses) zusätzlich eine Röntgenuntersuchung der Schlüsselbein-Brustbein-Gelenke durchgeführt.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[6.] Dob/Fragment 011 01

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 11, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Peschke 2007
Seite(n): 11, 12, Zeilen: 11: 3ff - 12: 1ff
[Sind die] Epiphysenfugen der medialen Schlüsselbeinepiphysen komplett geschlossen, ist ein Lebensalter von mindestens 22 Jahren anzunehmen (Abb. 2).

Zur Aussagefähigkeit der Röntgenaufnahme des Handskeletts ist grundsätzlich festzustellen, dass eine Altersschätzung lediglich bis etwa zum 18.Lebensjahr mit hinreichender Sicherheit möglich ist, da dann das Skelett bei Gesunden vollständig ausgereift ist (Abb. 1) und nach diesem Zeitpunkt keine altersrelevanten Veränderungen der Skelettentwicklung mehr auftreten. Zur Beurteilung eines höheren Lebensalters sind zusätzliche Aufnahmen (mediale Schlüsselbeingelenke) anzufertigen. Weist das Reifungsstadium des Handskeletts aber auf ein Lebensalter unter 18 Jahren hin, dürfen diese Zusatzaufnahmen nicht durchgeführt werden, da sie keine zusätzlichen Informationen erbringen.

Dob 11a diss

Abbildung 2: Stadieneinteilung der Ossifikation der Schlüsselbein-Brustbein-Gelenke nach SCHMELING 2004)

Zum zeitlichen Verlauf der Ossifikation der medialen Clavikularepiphysenfugen, als ein nützliches Merkmal zur forensischen Altersschätzung, liegen vielfache Untersuchungen vor, welche sich anhand der Beurteilung in anatomische Studien, bei denen die Ossifikation im Rahmen einer Sektion oder bei Beurteilung von Skeletten durch direkte Inspektion, oder in radiologischen Untersuchungen mittels konventioneller Technik oder Computertomographie, unterscheiden lassen.

Sind die Epiphysenfugen der medialen Schlüsselbeinepiphysen komplett geschlossen, ist ein Lebensalter von mindestens 22 Jahren anzunehmen (Abb. 2).

Zur Aussagefähigkeit der Röntgenaufnahme des Handskeletts ist grundsätzlich festzustellen, dass eine Altersschätzung lediglich bis etwa zum 18.Lebensjahr mit hinreichender Sicherheit möglich ist, da dann das Skelett bei Gesunden vollständig ausgereift ist (Abb. 1) und nach diesem Zeitpunkt keine altersrelevanten Veränderungen der Skelettentwicklung mehr auftreten. Zur Beurteilung eines höheren Lebensalters sind zusätzliche Aufnahmen (mediale Schlüsselbeingelenke) anzufertigen. Weist das Reifungsstadium des Handskeletts aber auf ein Lebensalter unter 18 Jahren hin, dürfen diese Zusatzaufnahmen nicht durchgeführt werden, da sie keine zusätzlichen Informationen erbringen.

[Seite 11]

Dob 11a source

Abbildung 2: Stadieneinteilung der Ossifikation der Schlüsselbein-Brustbein-Gelenke nach Schmeling (2004)

Zum zeitlichen Verlauf der Ossifikation der medialen Klavikularepiphysenfugen, als ein nützliches Merkmal zur forensischen Altersschätzung, liegen vielfache Untersuchungen vor, welche sich anhand der Beurteilung in anatomische Studien, bei denen die Ossifikation im Rahmen einer Sektion oder bei Beurteilung von Skeletten durch direkte Inspektion, oder in radiologischen Untersuchungen mittels konventioneller Technik oder Computer-tomographie [sic], unterscheiden lassen.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[7.] Dob/Fragment 012 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 12, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Peschke 2007
Seite(n): 12, 13, Zeilen: 12: 7ff - 13: 1ff
In einer von KREITNER et al. im Jahre 1998 durchgeführten retrospektiven Studie von 380 normal entwickelten Probanden unter 30, wurde eine anhand von Computertomographie-Aufnahmen unterstützten Analyse, eine repräsentative Aussage über die Verknöcherung der Epiphysenfuge am medialen Ende der Klavikula getroffen. Diese sind für die forensische Altersschätzung bei Lebenden, besonders von Personen in der zweiten Lebensdekade oder im Beginn der dritten, von besonderem Wert. Der Mittelwert für die komplett vorliegende Epiphysenunion in dem 100 Prozent Verknöcherung stattgefunden hat, bildet ein Lebensalter von 27 mit dem frühesten Beginn bei 22 Jahren.

Die juristischen Anlässe für Lebensaltersschätzungen können vielfältiger Art sein. In Strafsachen regelt § 81a der Strafprozessordnung (StPO) die Ermächtigung für die Durchführung körperlicher Untersuchungen und Eingriffe (zu letzteren ist auch die Anwendung von Röntgenstrahlen zu zählen).

Die im Verlauf von Strafverfahren zu untersuchenden Personen sind Ausländer ohne gültige Ausweispapiere, die ihr Alter mutmaßlich falsch angeben und deren Alter von juristischer Bedeutung ist. Die juristisch relevanten Altersgrenzen im Strafverfahren betreffen in Deutschland das 14., 18. und 21. Lebensjahr. Die Vollendung des 14. Lebensjahrs ist für die Frage der Strafmündigkeit entscheidend (§19 Strafgesetzbuch). Es gilt als unwiderlegbare Behauptung, dass ein Kind unter 14 Jahren generell schuldunfähig und damit strafunmündig ist, also in jedem Fall - trotz Erfüllung eines Straftatbestandes - straflos bleibt. Für die Frage der Anwendbarkeit von Erwachsenen- beziehungsweise Jugendstrafrecht sind die Altersgrenzen 18 und 21 Jahre von Belang. Nach §1 Jugendgerichtsgesetz gilt als Jugendlicher, wer zur Zeit der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Bei Jugendlichen ist das Jugendstrafrecht anzuwenden. Bei Heranwachsenden muss darüber hinaus festgestellt werden, ob die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit ergibt, dass der Betroffene nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht beziehungsweise es sich nach der Art, den Umständen oder Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt – und damit Jugendstrafrecht gilt – oder ob das allgemeine „Erwachsenen-Strafrecht“ anzuwenden ist (KAATSCH 2001). Mit Vollendung des 21. Lebensjahres wird grundsätzlich die volle strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters festgelegt.

In einer von Kreitner und Mitarbeitern im Jahre 1998 durchgeführten retrospektiven Studie von 380 normal entwickelten Probanden unter 30, wurde eine anhand von Computertomographie-Aufnahmen unterstützten Analyse, eine repräsentative Aussage über die Verknöcherung der Epiphysenfuge am medialen Ende der Klavikula getroffen. Diese sind für die forensische Altersschätzung bei Lebenden, besonders von Personen in der zweiten Lebensdekade oder im Beginn der dritten, von besonderem Wert. Der Mittelwert für die komplett vorliegende Epiphysenunion in dem 100 Prozent Verknöcherung stattgefunden hat, bildet ein Lebensalter von 27 mit dem frühesten Beginn bei 22 Jahren.

[Seite 13]

Die juristischen Anlässe für Lebensaltersschätzungen können vielfältiger Art sein. In Strafsachen regelt § 81a der Strafprozessordnung (StPO) die Ermächtigung für die Durchführung körperlicher Untersuchungen und Eingriffe (zu letzteren ist auch die Anwendung von Röntgenstrahlen zu zählen).

Die im Verlauf von Strafverfahren zu untersuchenden Personen sind Ausländer ohne gültige Ausweispapiere, die ihr Alter mutmaßlich falsch angeben und deren Alter von juristischer Bedeutung ist. Die juristisch relevanten Altersgrenzen im Strafverfahren betreffen in Deutschland das 14., 18. und 21. Lebensjahr. Die Vollendung des 14. Lebensjahrs ist für die Frage der Strafmündigkeit entscheidend - § 19 Strafgesetzbuch (StGB). Es gilt als unwiderlegbare Behauptung, dass ein Kind unter 14 Jahren generell schuldunfähig und damit strafunmündig ist, also in jedem Fall - trotz Erfüllung eines Straftatbestandes - straflos bleibt. Für die Frage der Anwendbarkeit von Erwachsenen- beziehungsweise Jugendstrafrecht sind die Altersgrenzen 18 und 21 Jahre von Belang. Nach § 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) gilt als Jugendlicher, wer zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Bei Jugendlichen ist mithin Jugendstrafrecht anzuwenden. Bei Heranwachsenden bis zum 21. Lebensjahr muss darüber hinaus festgestellt werden, ob die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit ergibt, dass der Betroffene nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht beziehungsweise es sich nach der Art, den Umständen oder Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt und damit Jugendstrafrecht Anwendung findet oder ob das allgemeine „Erwachsenen-“ Strafrecht anzuwenden ist (Kaatsch 2001). Mit Vollendung des 21. Lebensjahres wird dann grundsätzlich die volle strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters festgelegt.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[8.] Dob/Fragment 013 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 13, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Peschke 2007
Seite(n): 13, 14, Zeilen: 13: 24ff - 14: 1ff
Im Bürgerlichen Recht (BGB) betreffen Altersschätzungen Vormundschafts-, Pflegschafts- oder Ergänzungspflegschafts- Angelegenheiten, welche sich nur auf Minderjährige beziehen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres tritt gemäß § 2 BGB Volljährigkeit ein, womit Vormundschaften oder Pflegschaften entfallen.

Im Verwaltungsrecht interessiert die Altersgrenze von 16 Jahren bei Asylverfahren, weil nach ihrem Erreichen Betroffene gemäß Ausländergesetz (AuslG) und Asylverfahrensgesetz (AsylVfg) als selbstständig handlungsfähig gelten und demzufolge in Sammelunterkünften anstelle von Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen sind.

Im Zivilrecht wie im Asylverfahrensrecht gibt es keinerlei Ermächtigungsgrundlagen für die zwangsweise Durchführung von Alterschätzungen.

Schließlich kann bei älteren Arbeitnehmern bei Fehlen von amtlichen Urkunden über das Geburtsdatum die Erreichung des Rentenalters Gegenstand der Begutachtung sein.

Der Umfang der für die forensisch-odontologische Untersuchung des Betreffenden zur Verfügung stehenden Untersuchungsmethoden hängt naturgemäß vom juristischen Untersuchungsanlass ab. Grundsätzlich kommt im Jugend- und jungen Erwachsenenalter den entwicklungsbiologischen Merkmalen Zahndurchbruch und Zahnmineralisation die größte forensische Bedeutung zu. Unter Zahndurchbruch soll der Zeitpunkt verstanden werden, an dem die Spitze des Zahns die Gingiva penetriert. Die Diagnose erfolgt durch Inspektion der Mundhöhle. Mit Ausnahme der dritten Molaren sind die Zähne des Dauergebisses im Durchschnitt etwa bis zum 12. Lebensjahr durchgebrochen. Die dritten Molaren brechen (zumindest in europiden Populationen) erst nach dem 17. Lebensjahr durch (MÜLLER 1983). Nach weiteren zwei bis vier Jahren wird die Kauebene erreicht (BERKOWITZ und BASS 1976). Die Zahnmineralisation wird anhand einer Übersichtsaufnahme der Gebissregion, dem so genannten Orthopantomogramm, beurteilt. Die Mineralisation beginnt mit der Bildung der Zahnkrone an der späteren Kaufläche und setzt sich dann über den Zahnhals zur Wurzel hin fort. Mit Abschluss der Wurzelbildung ist das Zahnwachstum, abgesehen von späteren Zementanlagerungen im Wurzelbereich, abgeschlossen. Bislang ungeklärt war, inwiefern die ethnische Zugehörigkeit des zu Untersuchenden den zeitlichen Verlauf der Mineralisation und Eruption der Zähne und hier insbesondere der Weisheitszähne, als am längsten in der Entwicklung

[Seite 14]

befindliche Zähne beeinflusst und inwieweit die für die Altersdiagnosen gebräuchlichen Referenzdaten, die an weißen Nordamerikanern sowie Mittel- und Nordeuropäern gewonnen worden sind, auch für Angehörige anderer ethnischer Gruppen verwendet werden können.

Im Zivilrecht betreffen Altersschätzungen Vormundschafts-, Pflegschafts- oder Ergänzungspflegschaftsangelegenheiten, welche sich nur auf Minderjährige beziehen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres tritt gemäß § 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Volljährigkeit ein, womit Vormundschaften oder Pflegschaften im Sinne der §§ 1773 – 1895; 1909 - 1921 BGB entfallen.

Im Verwaltungsrecht ist die Altersgrenze von 16 Jahren bei Asylverfahren von Bedeutung, weil nach ihrem Erreichen Betroffene nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfg) als selbstständig handlungsfähig gelten und demzufolge in Sammelunterkünften anstelle von Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen sind.

[Seite 14]

Im Zivilrecht sowie im Asylverfahrensrecht gibt es - entgegen den Vorschriften im Strafrecht - keinerlei Ermächtigungsgrundlagen für die zwangsweise Durchführung von Alterschätzungen.

Schließlich kann im Sozialrecht hinsichtlich älterer Arbeitnehmer bei Fehlen von amtlichen Urkunden über das Geburtsdatum die Erreichung des Rentenalters Gegenstand der Begutachtung sein.

Der Umfang der für die forensisch-odontologische Untersuchung des Betreffenden zur Verfügung stehenden Untersuchungsmethoden hängt mithin vom juristischen Untersuchungsanlass ab. Grundsätzlich kommen im Jugend- und jungen Erwachsenenalter den entwicklungsbiologischen Merkmalen Zahndurchbruch und Zahnmineralisation die größten forensischen Bedeutungen zu. Unter Zahndurchbruch soll der Zeitpunkt verstanden werden, an dem die Spitze des Zahns die Gingiva penetriert. Die Diagnose erfolgt durch Inspektion der Mundhöhle. Mit Ausnahme der dritten Molaren sind die Zähne des Dauergebisses im Durchschnitt etwa bis zum 12. Lebensjahr durchgebrochen. Die dritten Molaren brechen (zumindest in europiden Populationen) erst nach dem 17. Lebensjahr durch (Müller 1983). Nach weiteren zwei bis vier Jahren wird die Kauebene erreicht (Berkowitz und Bass 1976). Die Zahnmineralisation wird anhand einer Übersichtsaufnahme der Gebissregion, dem so genannten Orthopantomogramm, beurteilt. Die Mineralisation beginnt mit der Bildung der Zahnkrone an der späteren Kaufläche und setzt sich dann über den Zahnhals zur Wurzel hin fort. Mit Abschluss der Wurzelbildung ist das Zahnwachstum, abgesehen von späteren Zementanlagerungen im Wurzelbereich, abgeschlossen. Bislang ungeklärt war, inwiefern die ethnische Zugehörigkeit des zu Untersuchenden den zeitlichen Verlauf der Mineralisation und Eruption der Zähne und hier insbesondere der Weisheitszähne, als am längsten in der Entwicklung befindliche Zähne beeinflusst und inwieweit die für die Altersdiagnosen gebräuchlichen Referenzdaten, die an weißen Nordamerikanern sowie Mittel- und Nordeuropäern gewonnen worden sind, auch für Angehörige anderer ethnischer Gruppen verwendet werden können.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[9.] Dob/Fragment 014 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 14, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Peschke 2007
Seite(n): 14, 15, Zeilen: 14: 22ff - 15: 1-10
[Bislang ungeklärt war, inwiefern die ethnische Zugehörigkeit des zu Untersuchenden den zeitlichen Verlauf der Mineralisation und Eruption der Zähne und hier insbesondere der Weisheitszähne, als am längsten in der Entwicklung] befindliche Zähne beeinflusst und inwieweit die für die Altersdiagnosen gebräuchlichen Referenzdaten, die an weißen Nordamerikanern sowie Mittel- und Nordeuropäern gewonnen worden sind, auch für Angehörige anderer ethnischer Gruppen verwendet werden können.

Ergänzend zu den angeführten Methoden können pathologische beziehungsweise degenerative Veränderungen des Parodontiums und die Bestimmung des epidemiologischen DMF-Index, welcher die durchschnittliche Häufigkeit von kariösen (D=decayed), fehlenden (M=missing) und restaurativ versorgten Zähnen (F=filled) in einer Population additiv angibt, Aussagen zum von einem Individuum erreichten Lebensalter ermöglichen. Für Parodontitisbefall und -ausprägung und DMF-Index wurde lange eine zumindest grobe Korrelation mit dem Lebensalter angenommen. Offen bleiben musste jedoch, welchen prädiktiven Wert die Ausprägung der genannten Merkmale hinsichtlich des Erreichens bestimmter Altersgrenzen und hier insbesondere bezüglich der Vollendung des 21. Lebensjahres, als in Strafrechtssachen besonders bedeutsame Altersgrenze, tatsächlich besitzt. Einen hinreichenden Zuverlässigkeitsgrad vorausgesetzt, wäre darüber hinaus, gerade in juristischen Verfahren, in denen keine radiologischen Untersuchungen zugelassen sind, eine nachhaltige Diversifizierung des eingeschränkten Methodenspektrums wünschenswert.

Bislang ungeklärt war, inwiefern die ethnische Zugehörigkeit des zu Untersuchenden den zeitlichen Verlauf der Mineralisation und Eruption der Zähne und hier insbesondere der Weisheitszähne, als am längsten in der Entwicklung befindliche Zähne beeinflusst und inwieweit die für die Altersdiagnosen gebräuchlichen Referenzdaten, die an weißen Nordamerikanern sowie Mittel- und Nordeuropäern gewonnen worden sind, auch für Angehörige anderer ethnischer Gruppen verwendet werden können.

Ergänzend zu den angeführten Methoden können pathologische beziehungsweise degenerative Veränderungen des Parodontiums und die Bestimmung des epidemiologischen DMF-Index, welcher die durchschnittliche Häufigkeit von kariösen (D=decayed), fehlenden (M=missing) und restaurativ versorgten Zähnen (F=filled) in einer Population additiv angibt, Aussagen zu dem von einem Individuum erreichten

[Seite 15]

Lebensalter ermöglichen. Parodontitisbefall und -ausprägung und DMF-Index zeigten nach bisherigem Forschungsstand eine zumindest grobe Korrelation mit dem Lebensalter. Offen bleiben musste jedoch bislang, welchen prädiktiven Wert die Ausprägung der genannten Merkmale hinsichtlich des Erreichens bestimmter Altersgrenzen und hier insbesondere bezüglich der Vollendung des 21. Lebensjahres, als im Strafverfahren besonders bedeutsame Altersgrenze, tatsächlich besitzt. Einen hinreichenden Zuverlässigkeitsgrad vorausgesetzt, wäre darüber hinaus, gerade in juristischen Verfahren, in denen keine radiologischen Untersuchungen zugelassen sind, eine nachhaltige Diversifizierung des eingeschränkten Methodenspektrums wünschenswert.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[10.] Dob/Fragment 018 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 18, Zeilen: 2-3, 5-8
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 8, Zeilen: 11-15
Es wurden insgesamt 420 konventionell angefertigte Orthopantomogramme von weiblichen deutschen Probanden im Alter von 12 bis 25 Jahren untersucht, wobei für jede Altersgruppe 30 OPGs zugrunde gelegt wurden. [...] Jedes Röntgenbild wurde mit einer Identifizierungsnummer versehen, die Geburtsdaten wurden fallbezogen erfasst.

Untersucht wurde ausschließlich der Mineralisationsstand des unteren linken Weisheitszahns (Zahn 38).

Es wurden insgesamt 420 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von weiblichen deutschen Probanden im Alter von 12 bis 25 Jahren untersucht. Jedes Röntgenbild wurde mit einer Identifizierungsnummer versehen, die Geburtsdaten wurden fallbezogen erfasst. Untersucht wurde ausschließlich der Mineralisationsstand des unteren linken Weisheitszahns (Zahn 38).
Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Die Passage ist im Text der Quelle zusammenhängend.


[11.] Dob/Fragment 026 11

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 26, Zeilen: 11-25
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 9, Zeilen: 6-20
Zusätzlich und als Ergänzung zur Varianzanalyse wurde mittels der Berechnung des gewichteten Kappa-Koeffizienten (FLEISS 1981) für jeweils zwei (rangskalierte) Begutachtungen inter- und intraindividuell der Grad der Übereinstimmung zwischen den Begutachtern eingeschätzt (Intraklass-Korrelation). Zu jedem ermittelten Kappa-Koeffizienten sind darüber hinaus 95% Konfidenzintervalle berechnet worden.

Es erscheint plausibel, dass die Methode, für welche die größten Übereinstimmungen bestehen, d.h. welche mit einer geringen Variabilität der Begutachtungen einhergeht, besonders günstig sein dürfte.

Die Einschätzung der Übereinstimmung der aus der jeweiligen Methode erhaltenen Stadien/Scores in Bezug zum tatsächlichen Alter geschah mittels direktem Vergleich der kategorial-skalierten Stadien/Score-Beurteilung mit dem intervall-skalierten Alter durch den Eta-Koeffizienten (SIEGEL 1956).

Diejenige Methode mit der höchsten Übereinstimmung gilt als die beste. Im Sinne der oben angeführten Argumentationen erweist sich die Methode „Demirjian“ als die günstigste unter den 5 ausgewählten Methoden.

Zusätzlich und als Ergänzung zur Varianzanalyse wurde mittels der Berechnung des gewichteten Kappa-Koeffizienten (Fleiss 1981) für jeweils zwei (rangskalierte) Begutachtungen inter- und intraindividuell der Grad der Übereinstimmung zwischen den Begutachtern eingeschätzt (Intraklass-Korrelation). Zu jedem ermittelten Kappa- Koeffizienten sind darüber hinaus 95% Konfidenzintervalle berechnet worden.

Es erscheint plausibel, dass die Methode, für welche die größten Übereinstimmungen bestehen, d.h. welche mit einer geringen Variabilität der Begutachtungen einhergeht, besonders günstig ist.

Die Einschätzung der Übereinstimmung der aus der jeweiligen Methode erhaltenen Stadien/Scores in Bezug zum tatsächlichen Alter geschah mittels direktem Vergleich der kategorial- skalierten Stadien/Score-Beurteilung mit dem intervall- skalierten Alter durch den Eta-Koeffizienten (Siegel 1956).

Diejenige Methode mit der höchsten Übereinstimmung gilt als die beste. Im Sinne der oben angeführten Argumentationen erweist sich die Methode „Demirjian“ als die günstigste unter den 5 ausgewählten Methoden.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[12.] Dob/Fragment 027 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 27, Zeilen: 7-13, 15-20
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 8, 9, Zeilen: 8: 16ff - 9: 1-5
Die Orthopantomogramme wurden von zwei unabhängigen Beobachtern (A und B) untersucht. Beobachter A untersuchte die Orthopantomogramme ein zweites Mal (A2). Zwischen den beiden Untersuchungen (A1 und A2) lag ein halbes Jahr. Es wurde jeweils der Binnen- und Zwischenbeobachterfehler bestimmt. Unter Verwendung aller 5 Methoden zeigte weder der Vergleich aller drei Begutachtungen (A1, A2 und B), der Begutachtungen A1 und B, A2 und B sowie A1 und A2 signifikante Unterschiede. [...]

Den insgesamt höchsten inter- und intraindividuellen Übereinstimmungsgrad zwischen den Beobachtern (Intraklass-Korrelation) erzielten die Methoden nach GLEISER & HUNT (1955) und nach DEMRJIAN et al. (1973), modifiziert von MINCER et al. (1993). Die größte Übereinstimmung zwischen den Stadieneinteilungen und dem chronologischen Alter zeigte die Stadieneinteilung nach DEMIRJIAN et al. (1973), modifiziert von MINCER et al. (1993).

Die Orthopantomogramme wurden von zwei unabhängigen Beobachtern untersucht (A und B). Beobachter A untersuchte die Orthopantomogramme ein zweites Mal (A2). Zwischen beiden Untersuchungen (A1 und A2) lag ein halbes Jahr. Es wurden jeweils Binnen- und Zwischenbeobachterfehler bestimmt. Unter Verwendung aller 5 Methoden zeigte weder der

[Seite 9]

Vergleich aller 3 Begutachtungen (A1, A2 und B), der Begutachtungen A1 und B, A2 und B sowie A1 und A2 signifikante Unterschiede. Den insgesamt höchsten inter- und intraindividuellen Übereinstimmungsgrad zwischen den Begutachtern (Intraklass- Korrelation) sowie die größte Übereinstimmung zwischen Schätzalter und chronologischem Alter zeigte die Stadieneinteilung nach Demirjian et al. (1973).

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[13.] Dob/Fragment 031 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 31, Zeilen: 2-8, 12-23
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 7, 9, 10, 33, Zeilen: 7: 12ff; 9: letzte Zeilen - 10: 1ff; 33: 28ff
Ein Hauptkriterium der zahnärztlichen Altersschätzung bei Lebenden ist die Beurteilung des Mineralisationsstandes der dritten Molaren.

Zur Beurteilung der Zahnmineralisation existieren verschiedene Stadieneinteilungen, deren Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichbar sind, da einerseits die Daten an verschiedenen Referenzpopulationen gewonnen worden sind und andererseits verschiedene Untersucher die Beurteilungen vorgenommen haben (HÄGG und MATSSON 1985, PÖYRY et al. 1986). [...]

So wurden in der Vergangenheit u. a. von GLEISER und HUNT (1955), MORREES et al. (1963), GARN et al. (1958), LILLEQUIST und LUNDBERG (1971), DEMIRJIAN et al. (1973), GUSTAFSON und KOCH (1974), HARRIS und NORTJE (1984), KULLMANN et al. (1992), MINCER et al. (1993) und KÖHLER et al. (1994) unterschiedliche Stadieneinteilungen vorgestellt.

Alle bislang vorliegenden vergleichenden Studien (HÄGG und MATSSON 1985, STAAF et al. 1991, KULLMANN 1995, MÖRNSTAD et al. 1995, REVENTLID et al. 1996) sind von eingeschränkter Aussagekraft, da sie jeweils auf die (meist unzulänglichen und nicht vergleichbaren) Stichproben der methodenbeschreibenden (Erst-) Untersuchungen Bezug nehmen. Durch das in der vorliegenden Studie gewählte Vorgehen wird dieses methodische Problem nach Kenntnis der Autorin erstmalig gelöst.

Zur Beurteilung der Zahnmineralisation existieren verschiedene Stadieneinteilungen, deren

Ergebnisse nicht unmittelbar vergleichbar sind, da einerseits die Daten an verschiedenen Referenzpopulationen gewonnen worden sind und andererseits verschiedene Untersucher die Beurteilungen vorgenommen haben (Hägg u. Matsson 1985, Pöyry et al. 1986).

So wurden in der Vergangenheit von Gleiser and Hunt (1955), Nolla (1960), Haavikko (1970), Liliequist and Lundberg (1971), Demirjian et al. (1973), Gustafson and Koch (1974), Nortje (1983), Harris and Nortje (1984), Kullman et al. (1992) and Köhler et al. (1994) unterschiedliche Stadieneinteilungen vorgestellt.

[Seite 9]

Alle bislang vorliegenden vergleichenden Studien ( Hägg & Matsson 1985, Staaf et al. 1991, Kullmann 1995, Mörnstad et al. 1995, Reventlid et al. 1996) sind von eingeschränkter

[Seite 10]

Aussagekraft, da sie jeweils auf die (meist unzulänglichen und nicht vergleichbaren) Stichproben der methodenbeschreibenden (Erst-) Untersuchungen Bezug nehmen. Durch das in der vorliegenden Studie gewählte Vorgehen wird dieses methodische Problem nach Kenntnis der Autoren erstmalig gelöst.

[Seite 33]

Hauptkriterium der zahnärztlichen Altersschätzung bei Lebenden im Strafverfahren ist die Beurteilung der Weisheitszahnmineralisation. Zur Bestimmung des Mineralisationsstandes der dritten Molaren sollte die Stadieneinteilung von Demirjian at al. (1973) verwendet werden, welche eine das Schätzergebnis anscheinend günstig beeinflussende Anzahl von Mineralisationsstadien unterteilt.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Aus "nach Kenntnis der Autoren" in der Quelle wird kurzerhand "nach Kenntnis der Autorin" bei Do.B.


[14.] Dob/Fragment 037 11

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 11-15
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 7, Zeilen: 19-23
Eine so stark differenzierte Klassifikation enthält sehr viele Stadien, die nur schwer gegeneinander abgrenzbar sind. Zudem wird beispielsweise zwischen 1/4, 1/3, 1/2 und 2/3 der geschätzten zukünftigen Wurzellänge unterschieden, was zu einer eher subjektiv geprägten Beurteilungsweise führt (DEMIRJIAN 1986). Die aufgeführten Klassifikationen enthalten zum Teil sehr viele Stadien, die nur schwer gegeneinander abgrenzbar sind. Zudem wird beispielsweise zwischen 1/4, 1/3, 1/2 und 2/3 der geschätzten zukünftigen Wurzellänge unterschieden, was zu einer eher subjektiv geprägten Beurteilungsweise führt (Demirjian 1986).
Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Die angegebene Quelle "DEMIRJIAN 1986" ist auf Englisch verfasst und enthält den Wortlaut daher nicht.


[15.] Dob/Fragment 047 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 47, Zeilen: 1-9, 12-15, 17-34
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 8, 9, 10, Zeilen: 8: 5ff - 9: 1ff; 10: 1ff
[Alle bisher vorliegenden vergleichenden Studien (HÄGG u. MATSSON 1985, STAAF et al 1991, KULLMAN 1995, MÖRNSTAD et al. 1995, REVENTLID et al. 1996) sind] von eingeschränkter Aussagekraft, da sie jeweils auf die meist unzulänglichen und nicht vergleichbaren Stichproben der methodenbeschreibenden (Erst-) Untersuchung Bezug nehmen. Durch das in der vorliegenden Studie gewählte Vorgehen wird eine neue Lösungsmöglichkeit dieses methodischen Problems vorgestellt.

In der vorliegenden Arbeit werden fünf verschiedene Stadieneinteilungen zur Zahnmineralisation nach Kenntnis der Autorin erstmalig unabhängig von der ursprünglich zugrunde liegenden Referenzpopulation hinsichtlich ihrer Validität verglichen, wobei eine eindeutige Zuordnung zu einer konkreten Untersuchungssystematik bewusst unterbleibt (Mineralisationsstadien/ Mineralisations- und Eruptionsstadien). Die Einbeziehung der Stadieneinteilungen von GLEISER und HUNT (1955), GUSTAFSON und KOCH (1974), HARRIS und NORTJE (1984), KULLMAN et al. (1992) sowie DEMIRJIAN et al. (1973), modifiziert von MINCER et al. (1993) in die vorliegende Studie berücksichtigt sehr unterschiedliche Einteilungsmöglichkeiten. [...]

Es wurden insgesamt 420 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von weiblichen deutschen Probanden im Alter von 12 bis 25 Jahren untersucht. Jedes Röntgenbild wurde mit einer Identifizierungsnummer versehen, die Geburtsdaten wurden fallbezogen erfasst. Untersucht wurde ausschließlich der Mineralisationsstand des unteren linken Weisheitszahns (Zahn 38).

Die Orthopantomogramme wurden von zwei unabhängigen Beobachtern untersucht (A und B). Beobachter A untersuchte die Orthopantomogramme ein zweites Mal (A2). Zwischen beiden Untersuchungen (A1 und A2) lag ein halbes Jahr. Es wurden jeweils Binnen- und Zwischenbeobachterfehler bestimmt. Unter Verwendung aller 5 Methoden zeigte weder der Vergleich aller 3 Begutachtungen (A1, A2 und B), der Begutachtungen A1 und B, A2 und B sowie A1 und A2 signifikante Unterschiede. Den insgesamt höchsten inter- und intraindividuellen Übereinstimmungsgrad zwischen den Begutachtern (Intraklass-Korrelation) sowie die größte Übereinstimmung zwischen Schätzalter und chronologischem Alter zeigte die Stadieneinteilung nach DEMIRJIAN et al. (1973).

Zusätzlich und als Ergänzung zur Varianzanalyse wurde mittels der Berechnung des gewichteten Kappa-Koeffizienten (FLEISS 1981) für jeweils zwei (rangskalierte) Begutachtungen inter- und intraindividuell der Grad der Übereinstimmung zwischen [den Begutachtern eingeschätzt (Intraklass-Korrelation).]

In einer Arbeit von Olze et al. (2004) werden fünf verschiedene Stadieneinteilungen zur Zahnmineralisation nach Kenntnis der Autoren erstmalig unabhängig von der ursprünglich zugrunde liegenden Referenzpopulation hinsichtlich ihrer Validität verglichen (Gleiser und Hunt (1955), Demirjian et al. (1973), Gustafson und Koch (1974) Harris und Nortje (1984), Kullmann et al. (1992). Abbildung 1 veranschaulicht die von Demirjian et al. (1973) vorgenommene Stadieneinteilung.

Es wurden insgesamt 420 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von weiblichen deutschen Probanden im Alter von 12 bis 25 Jahren untersucht. Jedes Röntgenbild wurde mit einer Identifizierungsnummer versehen, die Geburtsdaten wurden fallbezogen erfasst. Untersucht wurde ausschließlich der Mineralisationsstand des unteren linken Weisheitszahns (Zahn 38).

Die Orthopantomogramme wurden von zwei unabhängigen Beobachtern untersucht (A und B). Beobachter A untersuchte die Orthopantomogramme ein zweites Mal (A2). Zwischen beiden Untersuchungen (A1 und A2) lag ein halbes Jahr. Es wurden jeweils Binnen- und Zwischenbeobachterfehler bestimmt. Unter Verwendung aller 5 Methoden zeigte weder der

[Seite 9]

Vergleich aller 3 Begutachtungen (A1, A2 und B), der Begutachtungen A1 und B, A2 und B sowie A1 und A2 signifikante Unterschiede. Den insgesamt höchsten inter- und intraindividuellen Übereinstimmungsgrad zwischen den Begutachtern (Intraklass- Korrelation) sowie die größte Übereinstimmung zwischen Schätzalter und chronologischem Alter zeigte die Stadieneinteilung nach Demirjian et al. (1973).

Zusätzlich und als Ergänzung zur Varianzanalyse wurde mittels der Berechnung des gewichteten Kappa-Koeffizienten (Fleiss 1981) für jeweils zwei (rangskalierte) Begutachtungen inter- und intraindividuell der Grad der Übereinstimmung zwischen den Begutachtern eingeschätzt (Intraklass-Korrelation).

Alle bislang vorliegenden vergleichenden Studien ( Hägg & Matsson 1985, Staaf et al. 1991, Kullmann 1995, Mörnstad et al. 1995, Reventlid et al. 1996) sind von eingeschränkter

[Seite 10]

Aussagekraft, da sie jeweils auf die (meist unzulänglichen und nicht vergleichbaren) Stichproben der methodenbeschreibenden (Erst-) Untersuchungen Bezug nehmen. Durch das in der vorliegenden Studie gewählte Vorgehen wird dieses methodische Problem nach Kenntnis der Autoren erstmalig gelöst.


4. Olze A, Bilang D, Schmidt S, A, Wernecke K-D, Geserick G, Schmeling A (2004a) Validation of common classification systems for assessing the mineralization of third molars. International Journal of Legal Medicine (angenommen)

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Möglicherweise bezieht sich die Quelle mit "Olze et al. (2004)" auf eine Arbeit, bei der Do.B. Ko-Autorin ist. Diese Arbeit ist aber auf Englisch verfasst und enthält den übernommenen Wortlaut daher nicht.


[16.] Dob/Fragment 048 01

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 48, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 9, Zeilen: 9ff
Zu jedem ermittelten Kappa-Koeffizienten sind darüber hinaus 95% Konfidenzintervalle berechnet worden.

Es erscheint plausibel, dass die Methode, für welche die größten Übereinstimmungen bestehen, d.h. welche mit einer geringen Variabilität der Begutachtungen einhergeht, besonders günstig ist.

Die Einschätzung der Übereinstimmung der aus der jeweiligen Methode erhaltenen Stadien/Scores in Bezug zum tatsächlichen Alter geschah mittels direktem Vergleich der kategorial- skalierten Stadien/Score-Beurteilung mit dem intervall- skalierten Alter durch den Eta-Koeffizienten (SIEGEL 1956).

Diejenige Methode mit der höchsten Übereinstimmung gilt als die beste. Im Sinne der oben angeführten Argumentationen erweist sich die Methode „Demirjian“ als die günstigste unter den 5 ausgewählten Methoden.

Es wird geschlussfolgert, dass zur Bestimmung des Mineralisationsstandes der dritten Molaren die Stadieneinteilung von DEMIRJIAN at al. (1973) modifiziert nach MINCER et al. (1993) verwendet werden sollte, welche eine das Schätzergebnis anscheinend günstig beeinflussende Anzahl von Mineralisationsstadien unterteilt. Die Verwendung von Stadieneinteilungen, welche nur wenige Stadien unterscheiden, erweist sich in der Alterschätzungspraxis als unvorteilhaft, da wegen des höheren Altersabstandes zwischen den Stadien bei Bestimmung eines falschen Stadiums schnell ein entsprechend großer Schätzfehler resultiert. Die Verwendung von Stadieneinteilungen, welche einerseits durch zahlreiche und andererseits durch vor allem von spekulativen Längenschätzungen geprägte Stadien gekennzeichnet sind, führt ebenfalls zu einer Verschlechterung des Schätzergebnisses. Hierbei scheint der Nachteil der stark subjektiv geprägten Vorgehensweise und der schlechten Abgrenzbarkeit der einzelnen Stadien den Vorteil des geringeren Altersabstandes zwischen den Stadien zu kompensieren (OLZE et al. 2005).


109. Olze A, Bilang D, Schmidt S, Wernecke KD, Geserick G, Schmeling A (2005): Validation of Common classification systems for assessing the mineralization of third molars. Int J Legal Med 119(1): 22-26

Zu jedem ermittelten Kappa-Koeffizienten sind darüber hinaus 95% Konfidenzintervalle berechnet worden.

Es erscheint plausibel, dass die Methode, für welche die größten Übereinstimmungen bestehen, d.h. welche mit einer geringen Variabilität der Begutachtungen einhergeht, besonders günstig ist.

Die Einschätzung der Übereinstimmung der aus der jeweiligen Methode erhaltenen Stadien/Scores in Bezug zum tatsächlichen Alter geschah mittels direktem Vergleich der kategorial- skalierten Stadien/Score-Beurteilung mit dem intervall- skalierten Alter durch den Eta-Koeffizienten (Siegel 1956).

Diejenige Methode mit der höchsten Übereinstimmung gilt als die beste. Im Sinne der oben angeführten Argumentationen erweist sich die Methode „Demirjian“ als die günstigste unter den 5 ausgewählten Methoden.

Es wird geschlussfolgert, dass zur Bestimmung des Mineralisationsstandes der dritten Molaren die Stadieneinteilung von Demirjian at al. (1973) verwendet werden sollte, welche eine das Schätzergebnis anscheinend günstig beeinflussende Anzahl von Mineralisationsstadien unterteilt. Die Verwendung von Stadieneinteilungen, welche nur wenige Stadien unterscheiden, erweist sich in der Alterschätzungspraxis als unvorteilhaft, da wegen des höheren Altersabstandes zwischen den Stadien bei Bestimmung eines falschen Stadiums schnell ein entsprechend großer Schätzfehler resultiert. Die Verwendung von Stadieneinteilungen, welche einerseits durch zahlreiche und andererseits durch vor allem von spekulativen Längenschätzungen geprägte Stadien gekennzeichnet sind, führt ebenfalls zu einer Verschlechterung des Schätzergebnisses. Hierbei scheint der Nachteil der stark subjektiv geprägten Vorgehensweise und der schlechten Abgrenzbarkeit der einzelnen Stadien den Vorteil des geringeren Altersabstandes zwischen den Stadien zu kompensieren.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Man beachte, dass die angegebene Quelle "OLZE et al. 2005" auf Englisch verfasst ist und daher den parallelen Wortlaut nicht enthalten kann. Do. B. ist Ko-Autorin dieser Publikation.


[17.] Dob/Fragment 049 16

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 49, Zeilen: 16-33
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 8, 9, Zeilen: 8: 5ff; 9: 6-9
Es wurden fünf verschiedene Stadieneinteilungen zur Zahnmineralisation nach Kenntnis der Autorin erstmalig unabhängig von der ursprünglich zugrunde liegenden Referenzpopulation hinsichtlich ihrer Validität verglichen (GLEISER und HUNT 1955, GUSTAFSON und KOCH 1974, HARRIS und NORTJE 1984, KULLMAN et al. 1992 sowie DEMIRJIAN et al. 1973, modifiziert von MINCER et al. 1993).

Zur Untersuchung kamen insgesamt 420 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von weiblichen deutschen Probanden im Alter von 12 bis 25 Jahren. Jedes Röntgenbild wurde mit einer Identifizierungsnummer versehen, die Geburtsdaten wurden fallbezogen erfasst. Untersucht wurde ausschließlich der Mineralisationsstand des unteren linken Weisheitszahns (Zahn 38). Die Orthopantomogramme wurden von zwei unabhängigen Beobachtern untersucht (A und B). Beobachter A untersuchte die Orthopantomogramme ein zweites Mal (A2). Zwischen beiden Untersuchungen (A1 und A2) lag ein halbes Jahr. Es wurden jeweils Binnen- und Zwischenbeobachterfehler bestimmt.

Zusätzlich und als Ergänzung zur Varianzanalyse wurde mittels der Berechnung des gewichteten Kappa-Koeffizienten (FLEISS 1981) für jeweils zwei (rangskalierte) Begutachtungen inter- und intraindividuell der Grad der Übereinstimmung zwischen den Begutachtern eingeschätzt (Intraklass-Korrelation).

In einer Arbeit von Olze et al. (2004) werden fünf verschiedene Stadieneinteilungen zur Zahnmineralisation nach Kenntnis der Autoren erstmalig unabhängig von der ursprünglich zugrunde liegenden Referenzpopulation hinsichtlich ihrer Validität verglichen (Gleiser und Hunt (1955), Demirjian et al. (1973), Gustafson und Koch (1974) Harris und Nortje (1984), Kullmann et al. (1992). Abbildung 1 veranschaulicht die von Demirjian et al. (1973) vorgenommene Stadieneinteilung.

Es wurden insgesamt 420 konventionell gefertigte Orthopantomogramme von weiblichen deutschen Probanden im Alter von 12 bis 25 Jahren untersucht. Jedes Röntgenbild wurde mit einer Identifizierungsnummer versehen, die Geburtsdaten wurden fallbezogen erfasst. Untersucht wurde ausschließlich der Mineralisationsstand des unteren linken Weisheitszahns (Zahn 38).

Die Orthopantomogramme wurden von zwei unabhängigen Beobachtern untersucht (A und B). Beobachter A untersuchte die Orthopantomogramme ein zweites Mal (A2). Zwischen beiden Untersuchungen (A1 und A2) lag ein halbes Jahr. Es wurden jeweils Binnen- und Zwischenbeobachterfehler bestimmt.

[Seite 9]

Zusätzlich und als Ergänzung zur Varianzanalyse wurde mittels der Berechnung des gewichteten Kappa-Koeffizienten (Fleiss 1981) für jeweils zwei (rangskalierte) Begutachtungen inter- und intraindividuell der Grad der Übereinstimmung zwischen den Begutachtern eingeschätzt (Intraklass-Korrelation).

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Man beachte: aus "nach Kenntnis der Autoren" wird "nach Kenntnis der Autorin".


[18.] Dob/Fragment 050 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 50, Zeilen: 1-7
Quelle: Olze 2005
Seite(n): 9, Zeilen: 14ff
Die Einschätzung der Übereinstimmung der aus der jeweiligen Methode erhaltenen Stadien/Scores in Bezug zum tatsächlichen Alter geschah mittels direktem Vergleich der kategorial-skalierten Stadien/Score-Beurteilung mit dem intervall-skalierten Alter durch den Eta-Koeffizienten (SIEGEL 1956).

Im Ergebnis der vorliegenden Studie wird geschlussfolgert, dass zur Bestimmung des Mineralisationsstandes der dritten Molaren die Stadieneinteilung von DEMIRJIAN et al. (1973), modifiziert von MINCER et al. (1993) verwendet werden sollte, da sie von allen hier geprüften Methoden die größte Validität, d.h. Übereinstimmung zwischen dem geschätzten und dem chronologischen Alter, aufweist (OLZE et al. 2005).


109. Olze A, Bilang D, Schmidt S, Wernecke KD, Geserick G, Schmeling A (2005): Validation of Common classification systems for assessing the mineralization of third molars. Int J Legal Med 119(1): 22-26

Die Einschätzung der Übereinstimmung der aus der jeweiligen Methode erhaltenen Stadien/Scores in Bezug zum tatsächlichen Alter geschah mittels direktem Vergleich der kategorial- skalierten Stadien/Score-Beurteilung mit dem intervall- skalierten Alter durch den Eta-Koeffizienten (Siegel 1956).

Diejenige Methode mit der höchsten Übereinstimmung gilt als die beste. [...]

Es wird geschlussfolgert, dass zur Bestimmung des Mineralisationsstandes der dritten Molaren die Stadieneinteilung von Demirjian at al. (1973) verwendet werden sollte, welche eine das Schätzergebnis anscheinend günstig beeinflussende Anzahl von Mineralisationsstadien unterteilt.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Die angegebene Quelle ist in Englisch verfasst und enthält daher den parallelen Wortlaut nicht. Man beachte allerdings, dass Do. B. Co-Autor der angegebenen Quelle ist.


Quellen

[1.] Quelle:Dob/Olze 2005

Autor     Andreas Olze
Titel    Forensisch-odontologische Altersdiagnostik bei Lebenden und Toten
Ort    Berlin
Jahr    2005
Anmerkung    Habilitationsschrift zur Erlangung der Lehrbefähigung für das Fach Experimentelle Rechtsmedizin vorgelegt der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin; eingereicht am: 12.11.2004 öffentl.-wiss. Vortrag am: 11.07.2005
URL    http://www.diss.fu-berlin.de/diss/receive/FUDISS_thesis_000000001807

Literaturverz.   

nein
Fußnoten    nein


[2.] Quelle:Dob/Peschke 2007

Autor     Corinna Ellen Peschke
Titel    Untersuchungen zum zeitlichen Verlauf der Weisheitszahneruption bei einer europiden Population
Ort    Berlin
Jahr    2007
Anmerkung    Zur Erlangung des akademischen Grades Doctor medicinae dentariae (Dr. med. dent.) vorgelegt der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin
URL    http://www.diss.fu-berlin.de/diss/servlets/MCRFileNodeServlet/FUDISS_derivate_000000002509/0_DissCorinnaEllenPeschke.pdf?hosts=

Literaturverz.   

nein
Fußnoten    nein