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Mehrfachveröffentlichungen werden oft kritisch gesehen. Manchmal sind diese aber auch gerechtfertigt (Z.B. werden neue Erkenntnisse in vielgelesenen Fachzeitschriften oft besser wahrgenommenen als in Dissertations- oder Habilitationsschriften). Vorveröffentlichungen vor dem Einreichen einer Dissertations- und Habilitationsschrift haben auch gute Gründe (Z.B., damit niemand sonst mit ähnlichen Erkenntnissen zuvorkommen kann, weil davon Forschungsgelder abhängen, weil bei Teamarbeiten nicht jeder Beitragende mit der Veröffentlichung warten kann, weil diese manchmal auch als Auszeichnung für die Gesamtbewertung einer Abschlussarbeit angesehen werden, weil Promotionsordnungen ggfls. zusätzliche Veröffentlichungen vorschreiben, etc.).

Ist die Nichterwähnung einer Vorveröffentlichung ein im Wiki dokumentationswürdiges wissenschaftliches Fehlverhalten, wenn keine anderen Autoren beteiligt waren? Wie ist umzugehen mit Vorveröffentlichungen unter Beteiligung mehrerer Autoren? Das kann z.B. so aussehen: Doktoranden betreuen Studenten, Habilitanden helfen Doktoranden, alle zusammen arbeiten im Team und das Ergebnis ist eine gemeinschaftliche Veröffentlichung, evtl. noch mit zusätzlichen „Ehrenautoren“, z.B. Institutsleiter. Die Arbeitsbeiträge sind untrennbar ineinander verwoben und jeder möchte die Inhalte in seiner Abschlussarbeit aufführen. Dann wird kopiert. Geistiger Diebstahl? Alles Plagiat? Welche Rolle spielt die Schöpfungshöhe?

Muss man die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die Gutachter trotz Nichterwähnung der Vorveröffentlichung Kenntnis davon hatten und dies in ihrer Bewertung bereits berücksichtigt haben? Manchmal wird anhand spezieller Formulierungen in Promotions- und Habilitationsordnungen argumentiert. Ist daran die Schwere eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens auszumachen, oder sind alle Fälle gleich zu behandeln (ohne Bezug Promotions- und Habilitationsordnungen)?

Diese Fragen stellen sich mit besonderer Brisanz im Fall „Ut“, wo es starke Proteste aus dem universitären Umfeld gab. Ich möchte das anhand der folgenden 4 Fallbeispiele diskutieren, welche sich nur auf Übernahmen in akademischen Abschlussarbeiten beziehen sollen.

Fall 1: Selbstplagiate von Vorveröffentlichungen eines einzelnen Autors

Fall 1 finde ich relativ harmlos. Es entsteht kaum wissenschaftlicher Schaden. Kritik evtl. berechtigt, aber mMn nicht dokumentationswürdig. Eventuelle Ausnahme: Gleiche Inhalte werden in erheblichem Umfang mehrfach zur Erlangung verschiedener akad. Abschlüsse des Autors verwendet.

Fall 2: Selbstplagiate von Vorveröffentlichungen unter Beteiligung mehrerer Autoren mit unklaren Einzelbeiträgen

Im Fall 2 könnte ein schweres wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen, muss aber nicht. Es kann sein, dass der Autor den gesamten Inhalt selbst erarbeitet und formuliert hat. Dann wie Fall 1 zu behandeln. Kritik evtl. berechtigt, die übernommene Schöpfungshöhe ist aber nicht feststellbar. Zu kompliziert für VP. M.E. nicht dokumentationswürdig.

Fall 3: Ein nachweislich fremder Text wird abgeschrieben, der plagiierende Autor war aber in anderer Weise beteiligt (z.B. durch Datenerhebungen, etc.)

Im Fall 3 liegt nachweislich wissenschaftliches Fehlverhalten vor. Aus der Übernahme der textlichen Formulierung ergibt sich ggfls. ein Mindestausmaß übernommener Schöpfung. Die Entwicklung von Gedanken, Theorien, Methoden, Erhebung und Interpretation von Daten können aber nicht unbedingt dem Autor des plagiierten Texts zugeordnet werden. Daher: Plagiat liegt vor, aber keine sinnvolle Bewertung der übernommenen Schöpfungshöhe möglich. Eventuell trotzdem harmlos. Zu kompliziert für VP? Ich finde die Dokumentation bedenklich.

Fall 4: Ein nachweislich fremder Text wird abgeschrieben, aber es ist unklar, ob der plagiierende Autor in anderer Weise beteiligt war (z.B. durch Datenerhebungen, etc.)

Gibt es starke Hinweise auf eine Teamarbeit, dann ist so ein Fall evtl. wie Fall 3 zu betrachten. Problem: Auch hier lässt sich die übernommene Schöpfungshöhe nicht ermessen. Zu kompliziert für VP? Habe keine abschließende Meinung dazu.

Weitere Diskussionen

Es ließe sich auch noch der Fall konstruieren, dass ein Text zwar selbst verfasst ist, der Autor sich aber trotzdem in unangemessener Weise fremde Arbeitsleistungen aneignet (z.B. Datenerhebungen). Dies fällt m.E. aber nicht in die Kategorie „Plagiat“, sondern wissenschaftliches Fehlverhalten allgemein, daher nichts für VP. Noch komplizierter wird es, wenn alles unklar ist, z.B. wenn der Name eines Autors in einer früheren Arbeit nicht erwähnt ist, dieser aber trotzdem irgendwie beteiligt war.

Ich finde es problematisch, Inhalte zu dokumentieren, wenn sich der Leser keine unabhängige Meinung bilden kann bzw. keine Meinungsbildung möglich ist, weil bestimmte Informationen nicht verfügbar sind. In den betrachteten Fällen ist m.E. keine oder nur eine sehr eingeschränkte Meinungsbildung über die übernommene Schöpfungshöhe möglich.

Wenn nun die Darstellungsweise den Leser in den Glauben versetzt, dass ein schweres Plagiat vorliegt, (z.B. schon allein, weil auch sonst keine Lappalien dokumentiert werden,) die Meinungsbildung über die Schwere des Plagiats aber nicht möglich ist, liegt dann nicht eine unangemessene Meinungsäußerung vor? Möchte dabei auch an das erinnern, was Herr Spreng [1], [2] zu Meinungsäußerungen schrieb (In einigen Kommentaren wurde geantwortet, die Plagiatsdokumentation sei keine Meinungsäußerung).

Habe ich in meiner Argumentationskette Fehler? Wie ist der Fall „Ut“ in diesem Licht zu sehen?

Anmerkung: Dieser Blog-Beitrag stammt vom 10.März 2012. Leider werden 12 Kommentare dazu nicht mehr angezeigt. -Hood (Diskussion) 21:39, 8. Dez. 2012 (UTC)

Ich finde deine Gliederung richtig, aber auch innerhalb von Fall 3 und 4 gibt es noch Interpretationsspielraum: wie gross ist der Umfang der Übernahme? Wie wörtlich ist diese? Wie wird der plagiierte Autor erwähnt? Bezüglich Fall 1 und 2 besteht glaube ich Konsens (und Bs wurde fallengelassen, der Fall 2 in Reinform).
Ich finde beim Fall Ut die übernommene Formulierungsleistung sehr klar und eindeutig dokumentiert, und ich scheue mich nicht, dies als Plagiat zu bezeichnen. Das Szenario, das mich umdenken liesse wäre, dass Ut den Text seinen Doktoranden diktiert hat, und diese ihn nur aufgeschrieben haben. Dann ist die Schöpfungshöhe tatsächlich = 0. Ich finde ein solches Szenario aber nicht sehr plausibel. Im Gegenteil, es gibt Hinweise darauf, dass die Doktoranden durchaus auch Substantielles zum Inhalt beigetragen haben. --Hindemith (Diskussion) 15:39, 8. Dez. 2012 (UTC)