von Bijan Djir-Sarai
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[1.] Bds/Fragment 073 27 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:58:17 Kybot | Bds, Fragment, Gesichtet, PVCplus 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 73, Zeilen: 27-37 |
Quelle: PVCplus 2005 Seite(n): 04, Zeilen: 17-30, Spalte 1 |
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1999 beschloss der EU-Ministerrat die Aufnahme von VCM in die Arbeitsplatzschutzrichtlinie 90/394/EWG. Der maximal zulässige Wert am Arbeitsplatz beträgt demnach 3 ppm (Rat der Europäischen Union 1999: 99/3 8/EG). Durch die technische Weiterentwicklung der Anlagen werden heute beim Polymerisationsverfahren Konzentrationen deutlich unter 1 ppm gemessen. Die Statistiken der Berufsgenossenschaften weisen heute keine anerkannten Neuerkrankungen durch Vinylchlorid aus.
Die OSPARCOM-Kommission von 1990 hat aufgrund des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks Beschlüsse über Emissions- und Einleitungsgrenzwerte für die Herstellung von VC festgelegt. Diese Beschlüsse wurden in nationales Recht umgesetzt und traten 1999 in [Kraft (OSPARCOM 1999).] |
1999 beschloss der EU-Ministerrat die Aufnahme von VC-Monomeren in der Arbeitsplatzschutzrichtlinie (90/394/EEL). Der maximal zulässige Wert am Arbeitsplatz beträgt demnach 3 ppm. Heute liegen die Konzentrationen in Anlagen für Suspensionspolymerisations-Verfahren deutlich unter 1 ppm. So weisen heute die Statistiken der Berufsgenossenschaften keine anerkannten Neuerkrankungen durch VC aus [...].
Im Jahr 1998 hat die OSPAR (Oslo/Paris)-Kommission augrund [sic!] des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks Beschlüsse über Emissions- und Einleitungsgrenzwerte für die Herstellung von Vinylchlorid (VC) und von Suspensions-PVC (S-PVC) festgelegt. Sie werden in nationales Recht umgesetzt und traten bei neuen Anlagen bereits 1999 in Kraft. |
Z.T. wörtliche Übernahme, Quelle hinzugefügt, Veränderung ("EWG" -> "EEL"), Umformulierungen, Quelle im Absatz davor referenziert. Übernahme setzt sich fort in Fragment 074 01. |
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