|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 45, Zeilen: 4-13 |
Quelle: Ferber 2004 Seite(n): 17, Zeilen: 9-16 |
---|---|
Bei genauerer Betrachtung ist augenscheinlich, dass die Klassifizierung von Gesundheitsleistungen mittels DRG’s dazu beitragen soll, dass größere Homogenität, also Einheitlichkeit und damit Vergleichbarkeit einzelner medizinischer Teilleistungen - im ökonomischen Sinne, einzelner Güter - erreicht wird. Die zweite Stoßrichtung des Vorhabens ist aber auch die Schaffung von Markttransparenz, so dass Anbieter und Nachfrager von Gesundheitsleistungen in die Lage versetzt werden, möglichst identische Informationen über das Marktgeschehen zu erlangen, wie z.B. die Existenz unterschiedlicher Preise für identische Güter bei verschiedenen Anbietern. Auf Basis dieser Informationen können die Marktakteure dann ökonomische Entscheidungen, i. S. v. Auswahlentscheidungen zwischen bekannten Alternativen, unter Berücksichtung individueller Knappheitsrestriktionen treffen. | Es ist augenscheinlich, daß die Klassifizierung von Gesundheitsleistungen dazu beitragen soll, daß größere Homogenität, also Einheitlichkeit und damit Vergleichbarkeit einzelner medizinischer Teilleistungen erreicht wird. Ein weiteres Vorhaben ist demgegenüber auch die Schaffung von Markttransparenz. Anbieter und Nachfrager werden in die Lage versetzt, nahezu identische Informationen über das Marktgeschehen zu erlangen, wie z.B. über die Existenz unterschiedlicher Preise für identische Güter bei verschiedenen Anbietern. Auf Basis dieser Information können die Marktakteure ökonomische (Auswahl-)Entscheidungen treffen. |
Ein Verweis auf die Quelle fehlt. |
|