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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 41, Zeilen: 2-24
Quelle: Ennemann 2003
Seite(n): 30, 31, Zeilen: 30: 12 f.; 31: 1 ff.
Der Basispflegesatz umfasst alle nicht medizinischen Leistungen, wie z. B. Unterkunft, Verpflegung und Verwaltung.93

Der Gesetzgeber erhoffte sich durch das neue Entgeltsystem eine strukturelle Kostendämpfung aufgrund der durch die Fallpauschalen bewirkten Beschränkung der Verweildauer auf das medizinisch notwendige Maß. Darüber hinaus sollte das Kostenbewusstsein im Krankenhaus gestärkt werden, da erzielte Gewinne im Krankenhaus verbleiben können. Nicht zuletzt wurde durch die Leistungsorientierung der Entgelte eine bessere Transparenz der Kostenlage im Krankenhaus angestrebt und eine Optimierung der Behandlungsabläufe durch eine Straffung des Leistungsangebotes erwartet.94

In wie weit konnten diese Ziele erreicht werden? Eine dreijährige Begleitforschung, die 1996 vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde kam zu dem Schluss, dass das Ziel der Verweildauerreduzierung nicht erreicht wurde. Für das Jahr 1997 teilten 71,9 % der Kliniken mit, dass aufgrund der Fallpauschalen die Verweildauer nicht evident gesenkt wurde. Eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, mehr Kostenbewusstsein und die Optimierung der Behandlungsabläufe in den Krankenhäusern wurden darüber hinaus nicht im gewünschten Maß realisiert. Darüber hinaus sind lediglich 20-30 % aller Krankenhausleistungen über Fallpauschalen und Sonderentgelte vergütet worden, d. h. der größte Anteil ging über die individuell zu verhandelnden Pflegesätze. Diese weisen naturgemäß keinen kausalen Zusammenhang zwischen Kosten und Leistungen der Patientenbehandlung auf.

Die Haupterkenntnis aus dieser Studie war die Forderung nach einem vollständig leistungsorientierten Vergütungssystems für das deutsche Krankenhauswesen, um der fortlaufend wachsenden Mittelknappheit im deutschen Gesundheitswesen erfolgreich begegnen zu können.


Der Basispflegesatz umfasst alle nicht-medizinischen Leistungen, wie z. B. Unterkunft, Verpflegung und Verwaltung.93

[Seite 31:]

Der Gesetzgeber erhoffte sich durch das neue Entgeltsystem eine strukturelle Kostendämpfung aufgrund der durch die Fallpauschalen bewirkten Beschränkung der Verweildauer auf das medizinisch notwendige Maß. Darüber hinaus sollte das Kostenbewusstsein im Krankenhaus gestärkt werden, da erzielte Gewinne im Krankenhaus verbleiben können. Nicht zuletzt wird durch die Leistungsorientierung der Entgelte eine bessere Transparenz der Kostenlage im Krankenhaus angestrebt und eine Optimierung der Behandlungsabläufe durch eine Straffung des Leistungsangebotes erwartet.94

Inwieweit konnten diese Ziele erreicht werden? Eine dreijährige Begleitforschung, die 1996 vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde, zeigt, dass das Ziel der Verweildauerreduzierung erreicht werden konnte. Für das Jahr 1997 teilten 71,9% der Kliniken mit, aufgrund der Fallpauschalen die Verweildauer gesenkt zu haben. Eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, mehr Kostenbewusstsein und die Optimierung der Behandlungsabläufe in den Krankenhäusern ist dagegen nicht im gewünschten Maße erkennbar.95 Darüber hinaus werden lediglich 20-30% aller Krankenhausleistungen über Fallpauschalen und Sonderentgelte vergütet, d. h. der größte Anteil wird immer noch über tagesgleiche Pflegesätze abgegolten, die keinen kausalen Zusammenhang zwischen Kosten und Leistungen der Patientenbehandlung zulassen.

Aus diesem Grund ist für 2003/2004 die Einführung eines vollständig leistungsorientierten Vergütungssystems für das deutsche Krankenhauswesen vorgesehen.

2.3.3 Krankenhausfinanzierung ab 2003

In Anbetracht der fortlaufend wachsenden Mittelknappheit im deutschen Gesundheitswesen und der geschilderten Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit des Krankenhauswesens zu steigern, hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Entgeltsystem für Krankenhausleistung einzuführen.


93 Vgl. Janssen, D. (1999), S. 69f.

94 Vgl. Janssen, D. (1999), S. 70f.

95 vgl. Engelmohr, I. (1999), S. 14f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Fußnoten 93 und 94 fehlen hier und sind -- mit gänzlich anderem Bezug -- erst auf Seite 61 zu finden.

Sichter
(SleepyHollow02), Hindemith