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Untersuchte Arbeit: Seite: 002, Zeilen: 03-09 |
Quelle: Brüggemann 2005 Seite(n): 001, 003, Zeilen: 1: 21-26, 3: 1 |
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Aufgrund dieser Entwicklung wurden mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) 1993 fortlaufend Gesetzes induzierte Maßnahmen zur Kostendämpfung in den Krankenhäusern ergriffen. Mit der Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips, welches den Krankenhäusern
die Erstattung aller zur Erbringung der Versorgungsleistungen nachgewiesenen oder vorauskalkulierten Kosten garantierte und der Einführung fallbezogener Vergütungsformen, wurden deutsche Krankenhäuser erstmals wirtschaftliche Risiken übertragen und Anreize für eine effiziente Leistungserbringung gegeben7 7 Vgl. Sieben, G. (2000), S. 6 ff. |
Aufgrund dieser Entwicklungen wurden mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) 1993 Maßnahmen zur Kostendämpfung in den Krankenhäusern ergriffen. Mit der Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips, welches den Krankenhäusern die Erstattung aller zur Erbringung der Versorgungsleistungen nachgewiesenen oder vorauskalkulierten Kosten garantierte, und der Einführung fallbezogener Vergütungsformen wurden deutschen Krankenhäusern erstmals wirtschaftliche Risiken übertra-
[Seite 3] gen und Anreize für eine effiziente Leistungserbringung gegeben4. 4 Vgl. hierzu und zum folgenden Müller (1993), S. 13f. |
Kein Hinweis auf die Quelle. Fortsetzung von den vorstehenden Seite. |
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