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von Dr. Annette Schwendemann

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[1.] Asm/Fragment 078 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-07-14 22:24:02 Schumann
Asm, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Kruder 2010, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
xerendip
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 78, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Kruder 2010
Seite(n): 52-54, Zeilen: 52: 28 f.; 53: 1 ff.; 54: 1 ff.
Solange keine Werbung platziert ist, handelt es sich um eine rein informative Website. Dies ändert sich aus juristischer Sicht dann, wenn Behandlungen erklärt und diese in Verbindung mit Kliniken und Personen gebracht werden, da die Werbung im Vordergrund steht. Die Patienten könnten beeinflusst werden, diese oder jene Behandlung durchzuführen. Eine Grenze zwischen Information und Werbung in der Medizin zu ziehen, gestaltet sich sehr schwierig, da sich pharmazeutische Inhalte oft mit der Werbebotschaft vermischen. Es kommt nicht deutlich heraus, welche Absichten der Werbeabsender verfolgt. Entweder informiert er über das Produkt oder die Dienstleistung oder er bewirbt es.

Abhilfe kann die Platzierung der Werbung schaffen, da in Fachzeitschriften beispielsweise die Erklärung einer Behandlungsmethode als reine Information anzusehen ist. Wird ein neues Medikament beispielsweise in einer Frauenzeitschrift präsentiert, fällt dies möglicherweise unter den Begriff der Werbung. Folglich muss eine Information nicht nur aus Texten bestehen, sondern kann auch Grafiken enthalten, die Informationen effektiver übermitteln und dadurch schneller von den Kunden angenommen werden können. Vorher-Nachher Fotos einer Behandlung werden hingegen juristisch als Werbung angesehen. Enthalten die Fotos allerdings keine Andeutungen auf Behandlungen und weisen auch nicht auf Kliniken hin, dienen sie der reinen Information (vgl.: Elste, F., 2004, S. 33f.).

Im Pharmabereich haben Informationen und Produktwerbung einen anderen Stellenwert als im Vertrieb von Konsumgütern. Die Entscheidung, welche medizinische Therapie angewendet werden soll, ist schwieriger, als eine Entscheidung über einen Kauf von Lebensmitteln. Medizinische Eingriffe ziehen gesundheitliche Konsequenzen mit sich. Werbung für Arzneimittel und medizinische Therapien können den hohen Informationsbedarf der Patienten sättigen. Die Umfrage von Focus hat ebenso herausgefunden, dass 77% der befragten Patienten gerne über die Anzahl von Operationen oder Behandlungen, die der jeweilige Arzt durchgeführt hat, informiert sein möchten. Werbung erfüllt auch den Sinn der Prävention, sodass Patienten dazu animiert werden Voruntersuchungen durchzuführen. Anders sieht die Werbung bei Ärzten und in Krankenhäusern aus. Diese werben nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Ärzte und Krankenhäuser und so die Rolle des „Überweisers“ einnehmen.

Patienten stehen der Werbung von Ärzten und Krankenhäusern positiv gegenüber und wünschen sich noch mehr Information. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Werbung im [betriebswirtschaftlichen Sinne seitens der Patienten erwünscht ist.]

[Seite 52]

Solange keine Werbung platziert ist, handelt es sich um eine rein informative Website. Dies ändert sich aus

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juristischer Sicht dann, wenn Behandlungen erklärt und diese in Verbindung mit Kliniken und Personen gebracht werden, da die Werbung im Vordergrund steht. Die Patienten könnten beeinflusst werden, diese oder jene Behandlung durchzuführen. Eine Grenze zwischen Information und Werbung in der Medizin zu ziehen, gestaltet sich sehr schwierig, da sich pharmazeutische Inhalte oft mit der Werbebotschaft vermischen. Es kommt nicht deutlich heraus, welche Absichten der Werbeabsender verfolgt. Entweder informiert er über das Produkt oder die Dienstleistung oder er bewirbt es. Abhilfe kann die Platzierung der Werbung schaffen, da in Fachzeitschriften beispielsweise die Erklärung einer Behandlungsmethode als reine Information anzusehen ist. Wird ein neues Medikament beispielsweise in einer Frauenzeitschrift präsentiert, fällt dies möglicherweise unter den Begriff der Werbung. Folglich muss eine Information nicht nur aus Texten bestehen, sondern kann auch Grafiken enthalten, die Informationen effektiver übermitteln und dadurch schneller von den Kunden angenommen werden können. Vorher-Nachher Fotos einer Behandlung werden hingegen juristisch als Werbung angesehen. Enthalten die Fotos allerdings keine Andeutungen auf Behandlungen und weisen auch nicht auf Kliniken hin, dienen sie der reinen Information.105

Im Pharmabereich haben Informationen und Produktwerbung einen anderen Stellenwert als im Vertrieb von Konsumgütern. Die Entscheidung, welche medizinische Therapie angewendet werden soll, ist schwieriger, als eine Entscheidung über einen Kauf von Lebensmitteln. Medizinische Eingriffe ziehen gesundheitliche Konsequenzen mit sich. Werbung für Arzneimittel und medizinische Therapien können den hohen Informationsbedarf der Patienten sättigen. Die Umfrage von Focus hat ebenso herausgefunden, dass 77% der befragten Patienten gerne über die Anzahl von Operationen oder Behandlungen, die der jeweilige Arzt durchgeführt hat, informiert sein möchten. Werbung erfüllt auch den Sinn der Prävention, sodass Patienten dazu animiert werden Voruntersuchungen durchzuführen. Anders sieht die Werbung bei Ärzten und in Krankenhäusern aus. Diese werben nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Ärzte und Krankenhäuser und so die Rolle des „Überweisers“ einnehmen.

[Seite 54]

Patienten stehen der Werbung von Ärzten und Krankenhäusern positiv gegenüber und wünschen sich noch mehr Information. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Werbung im betriebswirtschaftlichen Sinne seitens der Patienten erwünscht ist.


105 Vgl.: Elste, F., 2004, S. 33ff; Focus, 1997

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(xerendip) Schumann



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