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von Dr. Annette Schwendemann

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[1.] Asm/Fragment 071 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-07-14 21:14:33 Schumann
Asm, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Kruder 2010, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
xerendip
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 71, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Kruder 2010
Seite(n): 44, 45, Zeilen: 44: 19 ff; 45: 1 ff.
[Die Vergütung erfolgt über Dritte, wie der Krankenver-]sicherung. Ansonsten findet ein Wechselspiel zwischen Patient, Arzt, Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen statt. Früher spielte vor allem primär der Arzt eine große Rolle und stellte die anderen Teilnehmer in den Hintergrund, da nur dieser über Therapien und zu verabreichende Medikamente entschieden hatte. Heute rücken die anderen Beteiligten immer mehr in den Vordergrund und nehmen eine bedeutende Rolle im Gesamtportfolio ein. Krankenkassen unterliegen außerdem dem Entscheidungsrecht, Therapiemaßnahmen zu erstatten oder nicht. Der Bereich Selbstmedikation ist bei dem Thema Leistungsvergütung zu beachten. Bei dieser preispolitischen Maßnahme in der Pharmaindustrie muss der Patient die gesamten Kosten für ein Präparat tragen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten war früher nicht immer eine Preistransparenz gegeben, da die Kosten für diese Arzneiwaren von Krankenversicherungen übernommen wurden und daher für den Patienten irrelevant waren. Aufgrund von Gesundheitsstrukturreformen und einem Anstieg der Privatkrankenversicherungen müssen Medikamente teilweise oder gänzlich vom Patienten bezahlt werden, wodurch die Preistransparenz und -sensibilität sinken. Verschreibungspflichtige Medikamente sind im Gegensatz zu rezeptfreien Arzneimitteln oft für Menschen lebensnotwendig, weshalb hier eine erhöhte Zahlungsbereitschaft zu bemerken ist (vgl.: Fischer, D. – Breitenbach, J. 2012, S. 130f.).

Preisdifferenzierungen sind allerdings schwer in der Pharmabranche einzusetzen. Preisbildungen, bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, dürfen nicht durch Auktionen erfolgen, da dies weder ethisch noch gesetzlich erlaubt ist. Ebenfalls gab es Überlegungen zu nicht-linearen-Tarifen, ähnlich jenen im Telekommunikationsbereich, die aus einer fixen Grundgebühr und einer nutzungsabhängigen Gebühr bestehen. Diese Form bietet sich zum Beispiel bei zuckerkranken Patienten an: Die Insulinpumpe würde die fixe Grundgebühr darstellen und das Insulin die nutzungsabhängige Gebühr. Pharmaunternehmen haben dann die Möglichkeit entweder den fixen Preis hoch anzusetzen und den Nutzungspreis niedriger zu halten und vice versa. In der frühen Kundenphase entsteht somit eine hohe Zahlungsbereitschaft. Krankenkassen profitieren von dieser Preisdifferenzierungsmöglichkeit ebenso, denn Preiskalkulationen lassen sich leichter und effizienter durchführen.

Eine weitere Möglichkeit der Preispolitik der Pharmaindustrie sind Preisbündelungen. Ärztliche Beratung, Medikamente und anschließende Therapien werden von vielen Patienten als einheitliches Produkt angesehen, jedoch nicht als solches vermarktet oder verkauft. Ein Marketingtool wäre das jeweilige Produkt als „Gesamtpaket“ zu vermarkten. Mithilfe [neuer Medien kann dieses „Gesamtpaket“ erweitert oder digitalisierbare Leistungen (Diagnose oder Beratung) herausgenommen und separat angeboten werden.]

[Seite 44]

Die Vergütung erfolgt über Dritte, wie der Krankenversicherung. Ansonsten findet ein Wechselspiel zwischen Patient, Arzt, Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen statt. Früher spielte vor allem primär der Arzt eine große Rolle und stellte die anderen Teilnehmer in den Hintergrund, da nur dieser über Therapien und zu verabreichende Medikamente entschied. Heute rücken die anderen Beteiligten immer mehr in den Vordergrund und nehmen eine bedeutende Rolle im Gesamtportfolio ein. Krankenkassen unterliegen außerdem dem Entscheidungsrecht, Therapiemaßnahmen zu erstatten oder nicht. Der Bereich

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Selbstmedikation ist bei dem Thema Leistungsvergütung zu beachten. Bei dieser preispolitischen Maßnahme in der Pharmaindustrie muss der Patient die gesamten Kosten für ein Präparat tragen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten war früher nicht immer eine Preistransparenz gegeben, da die Kosten für diese Arzneiwaren von Krankenversicherungen übernommen wurden und daher für den Patienten irrelevant waren. Aufgrund von Gesundheitsstrukturreformen und einem Anstieg der Privatkrankenversicherungen müssen Medikamente teilweise oder gänzlich vom Patienten bezahlt werden, wodurch die Preistransparenz und -sensibilität sinken. Verschreibungspflichtige Medikamente sind im Gegensatz zu rezeptfreien Arzneimitteln oft für Menschen lebensnotwendig, weshalb hier eine erhöhte Zahlungsbereitschaft zu bemerken ist.94

Preisdifferenzierungen sind allerdings schwer in der Pharmabranche einzusetzen. Preisbildungen, bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, dürfen nicht durch Auktionen erfolgen, da dies weder ethisch noch gesetzlich erlaubt ist. Ebenfalls gab es Überlegungen zu nicht-linearen-Tarifen - ähnlich jenen im Telekommunikationsbereich, die aus einer fixen Grundgebühr und einer nutzungsabhängigen Gebühr bestehen. Diese Form bietet sich zum Beispiel bei zuckerkranken Patienten an: Die Insulinpumpe würde die fixe Grundgebühr darstellen und das Insulin die nutzungsabhängige Gebühr. Pharmaunternehmen haben dann die Möglichkeit entweder den fixen Preis hoch anzusetzen und den Nutzungspreis niedriger zu halten und vice versa. In der frühen Kundenphase entsteht somit eine hohe Zahlungsbereitschaft. Krankenkassen profitieren von dieser Preisdifferenzierungsmöglichkeit ebenso, denn Preiskalkulationen lassen sich leichter und effizienter durchführen. Eine weitere Möglichkeit der Preispolitik der Pharmaindustrie sind Preisbündelungen. Ärztliche Beratung, Medikamente und anschließende Therapien werden von vielen Patienten als einheitliches Produkt angesehen, jedoch nicht als solches vermarktet oder verkauft. Ein Marketingtool wäre das jeweilige Produkt als „Gesamtpaket“ zu vermarkten. Mithilfe neuer Medien kann dieses „Gesamtpaket“ erweitert oder digitalisierbare Leistungen (Diagnose oder Beratung) herausgenommen und separat angeboten werden.


94 Vgl.: Kessler, E., 2002, S. 204f; Krafft, M., 2001, S. 639

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(xerendip) Schumann



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