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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 43, Zeilen: 10-26
Quelle: Grabowski 2006
Seite(n): 66, Zeilen: 11ff
In früher durchgeführten Studien von Berster, Koch und Grabowski wurde im Gegensatz dazu festgestellt, dass gerade die Notärzte häufig eine ungeklärte oder nicht natürliche Todesart bescheinigen, denn die im Rettungsdienst tätigen Mediziner sind überproportional häufig mit Patienten konfrontiert, die ihnen unbekannt sind und über deren Krankengeschichte sie nicht hinreichend bis gar nicht informiert sind (Berster 2006, Koch 2004, Grabowski 2006). Außerdem steht der Einsatzort dieser Arztgruppe häufig in Verbindung mit einem nicht natürlichen Tod, wie dies bei Unfällen, Suiziden oder Gewaltverbrechen der Fall ist. In vielen Fällen werden die Notärzte zu Leichenfunden und Todesfällen im öffentlichen Raum gerufen, bei denen sich situationsbedingt keine eindeutige Klärung der zum Tode führenden Umstände ermitteln lässt, so dass eine ungeklärte Todesart bescheinigt wird. Stellen sich für die Notärzte die zum Tode führenden Umstände jedoch eindeutig als nicht natürlich dar, bereitet es ihnen auch im häuslichen Milieu weniger Schwierigkeiten, die Todesart als nicht natürlich zu bescheinigen, da sie in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu den Angehörigen des Verstorbenen stehen, welche eventuell ebenfalls zum Patientenstamm eines niedergelassenen Leichenschauarztes gehören könnten.

Berster, D. (2006): Beurteilung von Auswirkungen der Gesetzesänderung des Nordrhein-Westfälischen Bestattungsgesetzes vom 17.06.2003 auf die Effektivität des Leichenschauwesens durch kritische Überprüfung von Todesbescheinigungen in einem ländlichen Gebiet (Kreis Steinfurt). Diss Med

Grabowski, J. (2006): Die Leichenschau im Stadtgebiet von Münster vor und nach Einführung des Bestattungsgesetzes. Diss Med

Koch, G. (2004): Analyse von Todesbescheinigungen in einem abgegrenzten ländlichen Gebiet in der Peripherie eines rechtsmedizinischen Einzugsbereiches im Kreis Lippe. Diss Med

In Münster wurde die Leichenschau im Untersuchungszeitraum in 363 Fällen (7,8%) von Notärzten durchgeführt. Sie bescheinigten in 79,1% eine „unklare“, in 13,8% eine „nicht natürliche“ und in 7,2% eine „natürliche“ Todesart. Die im Rettungsdienst tätigen Mediziner sind überproportional häufig mit Patienten konfrontiert, die ihnen unbekannt sind und über deren Krankengeschichte sie nicht Bescheid wissen. Außerdem steht der Einsatzort dieser Arztgruppe häufig in Verbindung mit einem „nicht natürlichen“ Tod, wie dies bei Unfällen, Suiziden oder Gewaltverbrechen der Fall ist. In vielen Fällen werden die Notärzte zu Leichenfunden und Todesfällen im öffentlichen Raum gerufen, bei denen sich situationsbedingt keine eindeutige Klärung der zum Tode führenden Umstände ermitteln lässt, so dass eine „unklare“ Todesart bescheinigt wird. Stellen sich für die Notärzte die zum Tode führenden Umstände jedoch eindeutig als „nicht natürlich“ dar, bereitet es ihnen auch im häuslichen Milieu keinerlei Schwierigkeit, die Todesart als „nicht natürlich“ zu bescheinigen, da sie in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu den Angehörigen des Verstorbenen stehen, welche eventuell ebenfalls zum Patientenstamm eines niedergelassenen Leichenschauarztes gehören könnten.
Anmerkungen

Die Quelle ist zwar u.a. genannt, aber nichts ist als Zitat gekennzeichnet und die Übernahme setzt sich auch nach dem Quellenverweis fort.

Sichter
(Hindemith)