VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Registrieren


Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Bummelchen, Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 255, Zeilen: 8-16
Quelle: Weiss 1986
Seite(n): 233,234, Zeilen:
Dies war für Zentner [Fn 402] der Fehler der Gesetzgebung Montgelas' gewesen: „Jeder steht unbekümmert neben dem anderen, nur für sich und sein Interesse besorgt,- der Gemeinsinn geht endlich ganz verloren; auf ein Volk, welches in einem solchen Zustande sich befindet, kann in einem kultivirten Staate eine Regierung mit Kraft und Sicherheit nicht wirken; sie kann durch ihre Organe der Kräfte, der Kenntnisse und des Willens aller einzelnen sich nicht bemeistem“.

...

[Fn 402] Beilage I, HStA Staatsrat 423

Audi Zentner stimmte in diese Kritik ein. Durch die Beseitigung der gemeindlichen

Selbständigkeit durch das Gemeindeedikt von 1808 hätten die Gemeindeglieder „alles Interesse an dem Gemeindewesen“ verloren. An die Stelle der früheren Verordnungen seien „nur leere Formen, Namen ohne Sache“ getreten; „die Regierungen zogen Alles unter ihre unmittelbare Aufsicht und Leitung, diese Maßregel findet zwar in den Zeit-Ereignissen, und zum Theile auch darin

S. 234

eine Rechtfertigung, daß die alten in sich selbst ausgearteten Gemeinde-Verfassungen zu den neueren Staats-Einrichtungen nicht mehr paßten; es entstand aber daraus eine Vereinzelung der Staatsbewohner. Jeder steht unbekümmert neben dem Anderen nur für sich und sein Interesse besorgt, — der Gemeinsinn geht endlich ganz verloren; auf ein Volk, welches in einem solchen Zustande sich befindet, kann in einem cultivierten Staate eine Regierung mit Kraft und Sicherheit nicht wirken; sie kann durch die Organe der Kräfte, der Kenntnisse und des Willens aller einzelnen sich nicht bemeistern ... [Fn 649].

...

[Fn 649] BayHStA MF 13217, audi StR 2330. Einleitung Zentners „zur Verordnung über die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreiche“ ; vorgetragen in der Sitzung des Staatsrates vom 29. Januar 1818; StR 423, Beilage I.

Anmerkungen
Sichter