VroniPlag Wiki

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Herausragende Quellen[]

  • Aus Baehr 2005 sind die Seiten 39–43 der Arbeit zusammengesetzt; die Referenzen werden mitübernommen, die Quelle wird genannt, der Text wird leicht umformuliert.
  • Ohne Koch 2006a hätte der Verfasser die Seiten 117–119 und 123–125 selbst texten und mit Fußnotenbelegen versehen müssen.

Herausragende Fundstellen[]

  • Fragment 122 01 (die Leistung des Verfassers hat eher kosmetischen Charakter)
  • Fragment 124 03 (hier hat der Verfasser einen kleinen Satz ergänzt)
  • Fragment 104 03 (ein moderierender Satz stammt vom Verfasser, der Rest lässt keine eigene Leistung erkennen; die Quelle wird verschwiegen)
  • Fragment 140 13 (kosmetische Änderungen)
  • Die Arbeit ist deutlich von Bauernopfern geprägt. Überwiegend übernimmt der Verfasser fremden Text, den er leicht umformuliert (aber eher nicht substanziell ergänzt oder kürzt, so dass ein „Vergleich“ mit der Quelle dem Leser keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen dürfte). Regelmäßig wird die Quelle dann zusätzlich zu den von ihr ebenfalls übernommenen Referenzen zitiert, aber nicht als eigentliche Quelle hervorgehoben. Die Nennung der Quelle erfolgt teils in der Mitte, teils am Ende der jeweiligen Fußnote.
  • Die ungekennzeichneten Übernahmen („Verschleierungen“) treten quantitativ hinter die Bauernopfer zurück.
  • Die Übernahmen erfolgen eher satzweise (z.B. Fragment 070 02, Fragment 153 17) als halbseiten- (z. B. Fragment 140 13, Fragment 141 01) oder seitenweise (z. B. Fragment 027 01, Fragment 124 03), teils aber auch seitenübergreifend.

Andere Beobachtungen[]

  • Der Erstgutachter der untersuchten Dissertation fungierte als solcher u.a. auch bei zwei (an der Universität Rostock) entstandenen Arbeiten, für die es ebenfalls Plagiatsdokumentationen im VroniPlag Wiki gibt, siehe Msr (2007) und Pt (2009).
  • Das Promotionsverfahren wurde 2010 abgeschlossen. Die Arbeit datiert dem Vorwort zufolge von Oktober 2010 (im Druck erschienen 2011), ist aber im Wesentlichen in den Jahren 2007 und 2008 geschrieben worden. Im Literaturverzeichnis gibt es keine Quelle aus dem Jahr 2010, aber zwei von 2009 (eine davon ist ein Aufsatz des Verfassers).
  • Nicht dokumentiert sind in dieser VroniPlag-Wiki-Analyse die Übereinstimmungen der untersuchten Arbeit mit dem Fachzeitschriftenbeitrag des Verfassers: Zur Wirksamkeit von Corporate Compliance, in: Corporate-Compliance-Zeitschrift (CCZ). Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen, 2009, S. 233 ff.,
    etwa auf den Seiten 156, 158, 159, 166, 173, 175. Zitiert ist der Aufsatz auf den Seiten 181, 183, 203, 212 und 214.
  • Die Dissertation enthält kein Abkürzungsverzeichnis. Siglen von Periodika und Gesetzeswerken (etwa AcP, DStR, RDV, VVDStRL, WRP, ZAU, ZBB, ZGR, ZWeR) verbleiben somit unaufgelöst als arkanes Element im Text und Literaturverzeichnis der Arbeit.
  • Der Verfasser zeigt mit etwa 250 in Anführungszeichen gesetzten wörtlichen Zitaten, dass er die Regeln über wörtliche Übernahmen kennt und anwenden kann. Ein kleinerer Teil davon sind englische Fachausdrücke; die meisten Zitate (im Umfang von einem Wort bis zu einem etwa einseitigen Zitat aus dem Wertpapierhandelsgesetz auf S. 100/101) sind Übernahmen besonders pointierter Formulierungen (etwa #, # und #).

Rezension[]

  • Erste Hinweise auf Plagiatsstellen fanden sich bereits in einer Rezension. Siehe Hanjo Hamann, in: Corporate-Compliance-Zeitschrift (CCZ). Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen, Nr. 5/2011 vom 15. September 2011, S. V-VIII, hier S. VIII (PDF)
    "Mehr noch als der Inhalt ist der Stil der Arbeit kritikwürdig. [...] Stilfragen sind Geschmacksfragen, doch wo Stilfehler den Ausdruck prägen, fällt ihr gelegentliches Fehlen besonders auf. So wirken wohlformulierte Passagen bisweilen implantiert, und der Leser sucht instinktiv nach Quellenangaben. Damit geht P[...] allerdings eher sorglos um: Mehrere Passagen29 entlehnt er ohne ausreichende Quellenangabe aus einem Aufsatz von Erich Samson und Marc Langrock (Samson/Langrock, DB 2007, 1684), und die Seiten 38-43 stammen weitgehend – bis hin zu den Fußnoten und dem Verweis auf 'die vorliegende Untersuchung' – aus der Dissertation von Thomas Baehr (Baehr, Verhaltenssteuerung durch Ordnungsrecht, 2005, S. 16-20), auf die P[...] zwar mehrfach verweist, meist aber nur mit dem Vorsatz 'Vgl.', wobei mitunter selbst diese Referenz fehlt.
    __________
    29 Bspw. S. 31 'In der [...] gerückt.', S. 188 f. 'Der positive […] eingehalten werden', und S. 28 sogar fast vollständig."
  • Zu den vom Rezensenten genannten Übernahmequellen siehe:

Promotionsordnung[]

  • Die zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation gültige Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin vom 17. Februar 2005 (→ PDF) enthält u.a. folgende Ausführungen und Bestimmungen:
  • § 3 Promotionsleistungen
    "(1) Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbstständiger, vertiefter rechtswissenschaftlicher Arbeit."
  • § 7 Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung
    "(2) Dem Antrag sind beizufügen: [...]
    2. eine Versicherung, dass die Doktorandin /der Doktorand die Dissertation selbstständig verfasst hat und keine anderen als die von ihr /ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und wörtlich übernommene Ausführungen in der Arbeit gekennzeichnet hat;"
  • § 8 Dissertation
    "(1) Die Dissertation muss die Fähigkeit der Doktorandin /des Doktoranden zu selbstständiger, vertiefter rechtswissenschaftlicher Arbeit erweisen."

Statistik[]

  • Es sind bislang keine gesichteten Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden.
  • Die untersuchte Arbeit hat 202 Seiten im Hauptteil.
    Die 202 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 202
0 % - 50 % Plagiatsanteil 0
50 % - 75 % Plagiatsanteil 0
75 % - 100 % Plagiatsanteil 0
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 0 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
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Datei:Jp col.png

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom XXX.