VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 13, Zeilen: 1-13
Quelle: Vereinbarung Mindestanforderungen 2003
Seite(n): 6 und 17, Zeilen: S.6,17-24 und S.17,3-10
[Können diese Anforderungen an die Wasserversorgung nicht erfüllt werden, so fordern die VEREINBARUNGEN (2003), dass diese Ställe für die Pekingentenhaltung nur dann verwendet werden dürfen, wenn den Tieren ab dem 01.08.2003 neben vorhandenen Tränkeeinrichtungen auch Einrichtungen bereitgestellt werden, durch] die allen Tieren für die Gefiederpflege Wasser in ausreichender Menge und geeigneter Form angeboten wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse Duschen einzubauen.

Bei Neu- und Umbauten sind je Stalleinheit Wasserzu- und ablassmöglichkeiten so vorzusehen, dass mindestens der Anschluss mehrerer sog. Duschvorrichtungen möglich ist. Die Zu- und Ablassmöglichkeiten sind so anzulegen, dass den Tieren ausschließlich Frischwasser zu Verfügung steht und das Wasser entsprechend den rechtlichen Vorgaben entsorgt wird.

Anzahl, tägliche Nutzungszeit und Verteilung im Stall müssen so gewählt werden, dass allen Tieren im Tagesverlauf der Zugang zu den Einrichtungen möglich ist. Die Tiere müssen bereits im Kükenalter Zugang zu dieser zusätzlichen Wasserquelle haben.

[Seite 6]

Bestehende Stallgebäude, die den oben angebotenen Anforderungen noch nicht genügen, dürfen für die Pekingentenhaltung nur dann verwendet werden, wenn ab 01.08.2003

- neben vorhandenen Tränkeeinrichtungen auch solche Vorrichtungen vorgehalten werden, durch die allen Tieren für die Gefiederpflege Wasser in ausreichender Menge und geeigneter Form angeboten wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse Duschen einzubauen; weitere Einzelheiten siehe Anlage 4.

[Seite 17]

Anlage 4 zur Pekingenten-Vereinbarung

Wasserangebot zur Gefiederpflege

Bei Neu- und Umbauten sind je Stalleinheit Wasserzu- und Ablassmöglichkeiten so vorzusehen, dass mindestens der Anschluss mehrerer sog. Duschvorrichtungen möglich ist. Die Zu- und Ablassmöglichkeiten sind so anzulegen, dass den Tieren ausschließlich Frischwasser zu Verfügung steht und das Wasser entsprechend den rechtlichen Vorgaben entsorgt wird.

Anzahl, tägliche Nutzungszeit und Verteilung im Stall müssen so gewählt werden, dass allen Tieren im Tagesverlauf der Zugang zu den Einrichtungen möglich ist. Die Tiere müssen bereits im Kükenalter Zugang zu der zusätzlichen Wasserquelle haben.

Anmerkungen

Hier liegt weitgehend eine wörtliche Übernahme vor. Aus der Nennung der Quelle allein wird dies nicht ersichtlich.

Sichter
(Graf Isolan)