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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 129, Zeilen: 6-22
Quelle: Wikipedia Arzneimittelkommission 2009
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) ist ein Fachausschuss der Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA). Ihre spezifische Bedeutung für die Arzneimittelsicherheit liegt hier im Bereich der Qualität der Arzneimittel185). Gemäß der Apothekenbetriebsordnung sind Apotheken verpflichtet, die zuständige Überwachungsbehörde bei Verdacht auf Qualitätsmängel von Arzneimitteln zu informieren. Da die einzelne Apotheke aber, außer bei offenkundig sichtbaren Mängeln am Präparat (z.B. Verfärbung, Ausflockung etc.) in den meisten Fällen nicht selbst feststellen kann, ob es sich tatsächlich um einen Qualitätsmangel handelt, wenn eine Beschwerde eingeht, die sich auf die angenommene unerwünschte Wirkung eines Präparates stützt, werden solche Verdachtsfälle parallel an die AMK gemeldet. Diese erfasst die Meldungen und untersucht das betreffende Arzneimittel in einem eigenen Zentrallabor. Die gewonnenen Informationen werden im Rahmen des Stufenplanverfahrens auch an die behördlichen Stellen weitergeleitet. Von großer Bedeutung ist im Ernstfall auch, dass die AMK über ein Informationssystem verfügt, mit dem innerhalb weniger Stunden bedenkliche Arzneimittel aus den Apotheken zurückgerufen werden können*.

186) Wikipedia, Arzneimittelkommission, 04.01.2009 (http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelkommission)

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) ist ein Fachausschuß der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Nach der Apothekenbetriebsordnung sind Apotheken verpflichtet, bei Verdacht auf Qualitätsmängel ihre Überwachungsbehörde zu informieren. Da die Apotheke aber oft nicht feststellen kann, ob es sich um einen Herstellungsfehler handelt, werden Verdachtsfälle parallel an die AMK gemeldet. Die AMK erfasst diese Meldungen der Apotheken zur Arzneimittelqualität und -sicherheit, untersucht das Arzneimittel in einem eigenen Zentrallabor und gibt die Information im Rahmen des Stufenplanverfahrens an die Bundesbehörden weiter. Die AMK verfügt über ein Informationssystem, mit dem innerhalb weniger Stunden bedenkliche Arzneimittel bundesweit aus den Apotheken zurückgerufen werden können.
Anmerkungen

Der größere Teil des Abschnitts aus der WP ist übernommen; wegen der Ergänzungen und des Hinweises in der Fn wäre auch kW vertretbar.

Die Diskrepanz zwischen Fußnotennummer 185) und Fußnote 186) findet sich so in der Arbeit.

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