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Fragmente (Plagiat, gesichtet)

Kein Fragment



Fragmente (Plagiat, ungesichtet)

8 Fragmente

[1.] Analyse:Gto/Fragment 011 13 - Diskussion
Bearbeitet: 12. September 2017, 22:36 Graf Isolan
Erstellt: 10. September 2017, 20:40 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gto, SMWFragment, Schutzlevel, Weischenberg 1998, ZuSichten

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 11, Zeilen: 13-17
Quelle: Weischenberg 1998
Seite(n): 77, Zeilen: 7-10, 13-14
So spielt sich der Journalismus im Rahmen der spezifischen Bedingungen von Gesellschafts- und Medienordnungen ab. Mit dem Wandel eines Gesellschaftssystems verändern sich auch die Medien und damit auch der Journalismus in der Gesellschaft. Alle Mediensysteme sind dabei von den allgemeinen Bedingungen der Massenkommunikation in der Gesellschaft geprägt.2

2 Weichenberg [sic], Siegfried: Journalistik (Band 2). Medientechnik, Medienfunktionen, Medienakteure, Opladen 1995, S. 77.

2.1.1 Allgemeine Theorien der Medien und der Gesellschaft

Journalismus spielt sich unter den spezifischen Bedingungen von Gesellschafts- und Medienordnungen ab. Mit dem Wandel eines Gesellschaftssystems wandeln sich die Medien, und damit wandelt sich auch der Journalismus in der Gesellschaft. [...]

Alle Mediensysteme sind von den allgemeinen Bedingungen der ,Massenkommunikation, in der modern.en Gesellschaft geprägt; [...]

Anmerkungen

Auch wenn die Quelle (fehlerhaft) angegeben wird, wurde nichts als Zitat gekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan)

[2.] Analyse:Gto/Fragment 012 12 - Diskussion
Bearbeitet: 10. September 2017, 20:27 Graf Isolan
Erstellt: 10. September 2017, 20:27 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gto, SMWFragment, Schutzlevel, Weischenberg 1995, ZuSichten

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 12, Zeilen: 12-16
Quelle: Weischenberg 1995
Seite(n): 306, Zeilen: 31-36
Vorstellungen von einer Allmacht der Massenmedien waren schon im Zusammenhang mit den erfolgreichen Propagandastrategien während des Ersten Weltkrieges aufgekommen. Moderne Massenkommunikationsmittel sind, so glaubte man seither, in der Lage, die Ansichten, die Einstellungen und das Verhalten der Menschen zu formen – sogar gegen deren bewussten Widerstand.5

5 Weichenberg [sic], Siegfried: Journalistik (Band 2). Medientechnik, Medienfunktionen, Medienakteure, Opladen 1995, S. 306.

Vorstellungen von der Allmacht der Medien waren schon im Zusammenhang mit den erfolgreichen Propagandastrategien wahrend des Ersten Weltkrieges aufgekommen. Moderne Massenkommunikationsmittel sind, so glaubte man seither, in der Lage, die Ansichten, Einstellungen und das Verhalten der Menschen zu formen - sogar gegen deren bewußten Widerstand.
Anmerkungen

Trotz wörtlicher Übereinstimmung ist nichts als Zitat gekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan)

[3.] Analyse:Gto/Fragment 013 03 - Diskussion
Bearbeitet: 13. September 2017, 15:09 Graf Isolan
Erstellt: 13. September 2017, 14:35 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gto, SMWFragment, Schutzlevel, Weischenberg 1998, ZuSichten

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 13, Zeilen: 3-25
Quelle: Weischenberg 1998
Seite(n): 86, 88, 89, 90, 92, Zeilen: 86:37-40; 88:22-23.31-38.101 - 89:1-15; 90:(20-22).23-30; 92:10-11.(11-13)
Im Gegensatz dazu steht das Liberalismus-Model, das oft auch als „Theorie der freien Presse“1 bezeichnet wird, [sic] und die uneingeschränkten Freiheiten der Medien voraussetzt. In diesem System sind die Medien Privatunternehmen, die sich auf einem „freien Marktplatz der Ideen“2 gegenseitig Konkurrenz machen sollen. Die normativen Prinzipien dieses Medienmodells lassen sich so zusammenfassen:

● Veröffentlichungen sollten frei sein von jeder Vorzensur: Publikation und Distribution von Medienerzeugnissen sollten für alle Personen oder Gruppen ohne Erlaubnis oder Lizenz offen sein.

● Es sollte keine Behinderung für die Sammlung von Nachrichten geben, solange dabei legale Mittel eingesetzt werden.

● Es sollte keinen Zwang geben, irgendetwas zu veröffentlichen. Kritische Berichterstattung über Regierungen, amtliche Stellen oder politische Parteien sollten nicht strafbar sein.

● Die Veröffentlichung von Falschmeldungen sollte genauso geschützt sein wie die der Wahrheit.

● Es sollte keine Behinderung für den Export oder Import oder das Ausstrahlen bzw. Empfangen von publizistischen Aussagen über nationale Grenzen hinweg geben.3

Neben diesen beiden Modellen gibt es noch zwei weitere Medienmodelle: Zum einen das Sozialverantwortungs-Modell und zum anderen das Kommunismus-Modell. Nach dem Sozialverantwortungs-Modell sollten die Medien akzeptieren, dass sie bestimmte Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft erfüllen müssen. Die Medien sollten in ihrer Berichterstattung alles vermeiden, was Kriminalität, Gewalt oder Unordnung begünstigt. Sie sollten ethnische und religiöse Minderheiten respektieren. Nach diesem Modell sollte das [Mediensystem pluralistisch sein und die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln.]


1 Weichenberg [sc!], Siegfried: Journalistik (Band 2). Medientechnik, Medienfunktionen, Medienakteure, Opladen 1995, S. 87. 92.

2 Ebenda, S. 87. 92.

3 Ebenda, S. 87. 92.

[Seite 86]

Mit Hilfe dieser Kriterien grenzen Siebert, Peterson und Schramm vier Medienmodelle voneinander ab: das Autoritarismus-Modell, das Liberalismus-Modell, das Sozialverantwortungs-Modell und das Kommunismus-Modell.

[Seite 88]

Das Liberalismus-Model7 ist das Grundmodell der Mediensysteme westlichen Typs. [...] In diesem System sind die Medien Privatunternehmen, die sich auf einem ,freien Marktplatz der Ideen' gegenseitig Konkurrenz machen sollen. Die normativen Prinzipien dieses zweiten Medienmodells lassen sich so zusammenfassen:

▲ Veröffentlichungen sollten frei sein von jeder Vorzensur; Publikation und Distribution von Medienerzeugnissen sollten offen sein für alle Personen oder Gruppen ohne Erlaubnis oder Lizenz.


7 Die Autoren nennen dieses Modell auch "Theorie der freien Presse".

[Seite 89]

▲ Es sollte keine Behinderung für die Sammlung von Nachrichten geben, solange dabei legale Mittel eingesetzt werden.

▲ Es sollte keinen Zwang geben, irgendetwas zu veröffentlichen.

▲ Angriffe auf Regierungen, amtliche Stellen oder politische Parteien sollten nicht strafbar sein.

▲ Die Veröffentlichung von Falschmeldungen sollte genauso geschützt sein wie die der Wahrheit.

▲ Es sollte keine Behinderung für den Export oder Import oder das Ausstrahlen bzw. Empfangen von publizistischen Aussagen über nationale Grenzen hinweg geben.

[Seite 90]

Die normativen Prinzipien eines solchen Sozialverantwortungs-Modells der Medien, das bis heute kontrovers diskutiert wird, lassen sich so zusammenfassen:

▲ Die Medien sollten akzeptieren, daß sie bestimmte Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft erfüllen müssen.

▲ Die Medien sollten in ihrer Berichterstattung alles vermeiden, was Kriminalität, Gewalt oder Unordnung begünstigt; sie sollten ethnische und religiöse Minderheiten respektieren.

▲ Das Mediensystem insgesamt sollte pluralistisch sein und die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln; [...]

[Seite 92]

Neben diesen "Four Theories of the Press" werden neuerdings noch zwei weitere Medienmodelle unterschieden (vgl. z. B. Mc Quail 1983: 94 ff.): das Medienmodell der Entwicklungsländer und das Medienmodell demokratischer Partizipation.

Anmerkungen

Die spärlichen (und bezüglich der seitenzahlen kryptischen) Quellenverweise kaschieren, dass auf dieser Seite - bis auf den Eingangssatz und einen halben Relativsatz - jede Formulierung von Weischenberg (!) stammt. Hier wurde nichts als Zitat gekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan)

[4.] Analyse:Gto/Fragment 014 08 - Diskussion
Bearbeitet: 13. September 2017, 16:59 Graf Isolan
Erstellt: 13. September 2017, 16:26 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gto, SMWFragment, Schutzlevel, Weischenberg 1998, ZuSichten

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 14, Zeilen: 8-21
Quelle: Weischenberg 1998
Seite(n): 91, 92, Zeilen: 91:6-13.26-37; 92:4-9
Man kann daher das Sozialverantwortungs-Konzept auch als eine Ergänzung des Liberalismus-Konzepts bezeichnen.

Das Kommunismus-Modell scheint wiederum nichts anderes als eine Spielart des Autoritarismus-Modells zu sein.2 Nach Weichenberg [sic]3 liegt der wesentliche Unterschied darin, dass die Aufgaben der Medien in den kommunistischen Staaten positiver und eindeutiger beschrieben werden als in typisch autoritär geführten Staaten. Nach diesem - inzwischen weitgehend gescheiterten - Modell sollten die Medien den Interessen der Arbeiter dienen und deshalb öffentlich kontrolliert werden. Die Medien sollten demzufolge positive Funktionen für die Gesellschaft erfüllen. Damit meinte man unter anderem „Erziehung im Sinne der gewünschten Normen, Information, Motivierung und Mobilisierung“4 der Massen. Dem Kommunismus-Modell zufolge sollten die Medien, entsprechend den marxistisch-leninistischen Prinzipien, für einen vollständigen und objektiven Blick auf die Gesellschaft und die Welt sorgen. Gegen die Gesellschaft gerichtete Veröffentlichungen sollten verhindert oder nachträglich bestraft werden. Auch hat die Gesellschaft nach dem kommunistischen Konzept ein Recht, Zensur und andere legale Mittel einzusetzen. Und schließlich sollten die Medien „fortschrittliche“ Bewegungen im In- und Ausland unterstützen.5


1 Weichenberg [sic], Siegfried: Journalistik (Band 2). Medientechnik, Medienfunktionen, Medienakteure, Opladen 1995, S. 87. 92.

2 Ebenda. 91.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda, S. 92.

[Seite 91]

Die Autoren der ,Vier Theorien' sahen das Liberalismus-Konzept der Medien Mitte der fünfziger Jahre auf dem Wege der Veränderung in ein Sozialverantwortungs-Konzept. Auf der anderen Seite war das Kommunismus-Modell in ihren Augen damals nichts anderes als eine Spielart des Autoritarismus-Modells. Der wesentliche Unterschied liege darin, daß die Aufgaben der Medien in den kommunistischen Staaten positiver und eindeutiger beschrieben seien als in typisch autoritär geführten Staaten.8

[...] Die normativen Prinzipien dieses vierten Konzepts lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

▲ Die Medien sollten den Interessen der Arbeiter dienen und deshalb öffentlich, also nicht durch Privatleute kontrolliert werden.

▲ Die Medien sollten positive Funktionen für die Gesellschaft erfüllen: Erziehung im Sinne der gewünschten Normen, Information, Motivierung, Mobilisierung.

▲ Die Medien sollten, entsprechend den marxistisch-leninistischen Prinzipien, für einen vollständigen und objektiven Blick auf die Gesellschaft und die Weit sorgen.


8 Auf das kommunistische Medienmodell als Beispiel für geschlossene Mediensysteme werden wir noch ausführlicher eingehen (-> Kapitel 2.1.5). Deshalb folgen hier nur einige Informationen im Kontext der normativ-komparativen Betrachtungsweise.

[Seite 92]

[...]

▲ Gegen die Gesellschaft gerichtete Veröffentlichungen sollten verhindert oder nachträglich bestraft werden; die Gesellschaft hat ein Recht, Zensur und andere legale Mittel einzusetzen.

▲ Die Medien sollten fortschrittliche Bewegungen im In- und Ausland unterstützen.

Anmerkungen

Wieder wird der Autor der Quelle im Text genannt, wieder sind recht unspezifische Quellenangaben in den Fußnoten zu finden. Die ursprünglichen "bullets" wurden in einen Fließtext umgewandelt. Trotz weitgehender Übereinstimmung im Wortlaut wurde aber dennoch nichts als Zitat gekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan)

[5.] Analyse:Gto/Fragment 048 01 - Diskussion
Bearbeitet: 28. September 2017, 15:00 Graf Isolan
Erstellt: 28. September 2017, 14:22 (Graf Isolan)
Ansari 1953, BauernOpfer, Fragment, Gto, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 48, Zeilen: 1ff. (vollständig)
Quelle: Ansari 1953
Seite(n): 116,117, Zeilen: 116:1-9.14-39; 117:5-17
[Während der Artikel 13 der konstitutionellen Verfassung von 1906 die Presse nur verpflichtete, nicht gegen die staatlichen und nationalen Grundgesetze zu verstoßen, betonte der Artikel 20 des Verfassungszusatzes ausdrücklich die Verpflichtungen der Presse] gegenüber den religiösen Grundsätzen.1 Der konstitutionelle Verfassungszusatz sah außerdem im Artikel 79 ein Sondergericht für politische und publizistische Vergehen vor.2

Das Pressegesetz, von dem der Artikel 20 des Verfassungszusatzes sprach, wurde schließlich mit 52 Artikel [sic] am 5. Februar 1908 ratifiziert.3 Dieses erste Pressegesetz wurde auf sechs Abschnitte aufgeteilt:

1. Druckerei und Buchhandel
2. Buchdruck
3. Die Veröffentlichung von Zeitungen
4. Das Anzeigewesen
5. Vergehen gegenüber der Öffentlichkeit
6. Gerichtsverfahren bei Presseverstößen

Der Abschnitt 3 befasste sich in elf Paragraphen mit den Rechten und Befugnissen von Verlegern und Redakteuren, mit Strafen, Meldevorschriften und mit der Kontrolle von Zeitungen aus dem Ausland.4 Nach dem Pressegesetz musste der verantwortliche Chefredakteur Iraner, über 30 Jahre Alt [sic] und nicht vorbestraft sein. Jede Zeitung oder Zeitschrift musste vorher schriftlich dem Presseamt des Ministeriums für Kultur gemeldet werden. Der verantwortliche Chefredakteur war verpflichtet, zwei Exemplare von jeder Ausgabe seiner Zeitung oder Zeitschrift dem Ministerium für Kultur und zwei Exemplare der Nationalbibliothek zuzuschicken.5

Der Abschnitt 5 des ersten Pressegesetzes bestimmte in zwanzig Paragraphen nicht nur das jeweilige Strafmaß, sondern auch genau, was unter das Verbot von Veröffentlichungen fiel.6 Strafbar waren alle publizistischen Veröffentlichungen, die Anregungen zu Verbrechen gaben, die öffentliche Sicherheit gefährdeten, das Militär zu Ungehorsam aufriefen, das Ansehen der Herrscher herabsetzen, Nachrichten verfälschten, religionsfeindliche und unmoralische Schriften verbreiteten, die Ehre von Personen und Institutionen angriffen und die Minister, Abgeordnete, Beamte und geistliche Führer beleidigten.7


1 Doulatschāhi M. Ansari, Mehrangiz: Die religiös-politische Entwicklung der Publizistik in Iran und die Entstehung der freien Presse in Folge der Revolution von 1906, Heidelberg 1953, S. 178.

2 Ebenda, S. 179.

3 Doulatschāhi M. Ansari, Mehrangiz: Die religiös-politische Entwicklung der Publizistik in Iran und die Entstehung der freien Presse in Folge der Revolution von 1906, Heidelberg 1953, S. 179.

4 Ebenda.

5 Ebenda, S. 180.

6 Khosravi Sharoudi, Hamid: Zur Problematik des Demokratisierungsprozesses in Iran, Berlin 1998, S. 209.

7 Ebenda.

[Seite 116]

Waehrend der Artikel XIII des grundlegenden Verfassungsgesetzes die Presse nur verpflichtete, nicht gegen die staatlichen und nationalen Grundgesetze zu verstossen, betonen die beiden Artikel der Ergaenzenden Verfassung ausdruecklich die Verpflichtung der Presse gegenueber den religioesen Grundsaetzen.

Die neue Gesetzgebung sah ausserdem im Artikel 79 ein Schoeffengericht fuer politische und publizistische Vergehen vor. [...]

Das vorgesehene Pressegesetz, von dem der Artikel XX des Ergaenzenden Verfassungsgesetzes sprach, wurde mit 52 Artikeln am 5. Februar 1908 ratifiziert. Es zerfaellt in die sechs folgenden Abschnitte:

1. Druckerei und Buchhandel
2. Buchdruck
3. Die Veroeffentlichung von Zeitungen
4. Das Anzeigewesen
5. Vergehen gegenueber der Oeffentlichkeit
6. Gerichtsverhandlungen ueber Presseverstoesse

Der Abschnitt 3 befasst sich in elf Artikeln mit den Rechten, Befugnissen und Strafen der Verleger und Redakteure, mit Meldevorschriften und der Kontrolle der Zeitungen aus dem Ausland. Er verlangt, dass der verantwortliche Redakteur Iraner sein muss, ueber 30 Jahre alt und im Besitz des buergerlichen Ehrenrechts. Jede Zeitung muss schriftlich dem Presseamt gemeldet werden mit der Angabe des Namens und der Adresse des Herausgebers, der staendigen adresse der Zeitung, des namens des Verlags, des Titels, der Art und Richtung der Zeitung oder Zeitschrift und der Auflageziffer. Der verantwortliche Redakteur ist verpflichtet, zwei Exemplare von jeder Nummer der Zeitung, mit seiner Unterschrift versehen, ans Kultusministerium beziehungsweise an die Kulturaemter (in den Provinzen) zu senden und zwei Exemplare der Nationalbibliothek zuzustellen.

[Seite 117]

Abschnitt 5 bestimmt in seinen 20 Artikeln die Strafen, die aus Geld- oder Freiheitsstrafen bestehen, und die Form des Verbots von Veroeffentlichungen. Strafbar sind alle publizistischen Aussagen und Veroeffentlichungen, die Anregung zu Verbrechen geben, die oeffentliche Sicherheit gefaehrden, das Militaer zu Ungehorsam auffordern, das Ansehen des Herrschers herabsetzen, Nachrichten verfaelschten, religionsfeindliche und unmoralische Schriften und unsittliche Bilder verbreiten, die Ehre von Personen oder Institutionen angreifen, die Minister, Abgeordneten [sic], Senatoren, Beamten [sic] oder geistliche Führer beleidigen oder unflaetige Schimpfworte brauchen.

Anmerkungen

Wortwörtliche Übernahmen sind nicht als solche gekennzeichnet. Überhaupt wurde hier nichts als Zitat gekennzeichnet.

Die von Gto angegebene Quelle Ansari (1953) enthält im Gegensatz zu Gtos Fußnoten nur 127 Seiten plus 5 Seiten unnumerriertes Literatur- und Quellenverzeichnis plus zwei Seiten Lebenslauf. Die angegebenen Seitenzahlen sind "utopisch", die angegebenen Seitenzahlblöcke entsprechen keiner inhaltlichen Einheit.

Ansari (1953) enthält keine Umlaute etc.

In welchem Maße die zweite auf dieser Seite angegebene Quelle einfloß, ist in Anbetracht der Vorlage unklar.

Sichter
(Graf Isolan)

[6.] Analyse:Gto/Fragment 061 01 - Diskussion
Bearbeitet: 10. September 2017, 17:05 Hindemith
Erstellt: 8. September 2017, 21:28 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gto, Kermani 2001, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten


[7.] Analyse:Gto/Fragment 062 01 - Diskussion
Bearbeitet: 10. September 2017, 17:05 Hindemith
Erstellt: 9. September 2017, 01:14 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gto, Kermani 2001, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 62, Zeilen: 1-7
Quelle: Kermani 2001
Seite(n): 69-70, Zeilen: 69:36-39-70:1-11
[Obwohl die Technokraten um Rafsandschani vor allem aus wirtschaftspolitischen Gründen gegen einen Export der Revolution waren, haben sie jedoch die Islamische Republik nie in] Frage gestellt. Sie strebten einen industriellen Aufbau mit Hilfe ausländischer Technologie an und plädierten dafür, dass die Staatseinnahmen in milliardenschwere Industrieprojekte investiert werden, statt die Kaufkraft der Bevölkerung und den Außenhandel zu subventionieren, wie es die Konservativen bevorzugten. Die wirtschaftsliberalen Ansätze fanden allerdings kaum ein Pendant im Bemühen um die politische Liberalisierung. Die Technokraten strebten zwar schon Ende der achtziger Jahre eine Lockerung der Islamisierung an, setzten sich aber nur in engen Grenzen dafür ein.1

1 Kermani, Navid: Die Revolution der Kinder, München 2001.

[page 69]

Die Technokraten haben sich früh gegen den Export der Revolution gewendet, für eine wirtschaftliche Öffnung eingesetzt und ideologisch eine pragmatische Position eingenommen. Die Islamische Republik nie

[page 70]

in Frage gestellt, jedoch einen industriellen Aufbau mit Hilfe der ausländischen Technologie angestrebt und dafür plädiert, die Staatseinnahmen in milliardenschwere Industrieprojekte zu investieren, statt die Kaufkraft der Bevölkerung und den Außenhandel zu subventionieren, wie es die Konservativen bevorzugten. Die wirtschaftsliberalen Ansätze fanden allerdings kaum ein Pendant im Bemühen um politische Liberalisierung. Die Technokraten bemühten sich zwar schon Ende der achtziger Jahre, die Islamisierung zu lockern, setzten sich aber nur in engen Grenzen dafür ein, politische Freiheiten zuzulassen.

Anmerkungen

Der Hinweis auf die eigentliche Quelle folgt unspezifisch ohne Seitenangabe. Auch wenn die Wortwahl weitgehend identisch ist, wurde nichts als Zitat gekennzeichnet. Nach einem eingeschobenen Satz wird die Übernahme nahtlos und weiterhin ungekennzeichnet fortgesetzt werden (vgl. Gto/Fragment_062_10).

Sichter
(Graf Isolan)

[8.] Analyse:Gto/Fragment 062 10 - Diskussion
Bearbeitet: 10. September 2017, 17:05 Hindemith
Erstellt: 10. September 2017, 00:54 (Graf Isolan)
BauernOpfer, Fragment, Gto, Kermani 2001, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 62, Zeilen: 10-16
Quelle: Kermani 2001
Seite(n): 70, Zeilen: 12-23
Das dritte Lager bilden die islamischen Linken (Čap-e Eslāmi), zu denen viele reformorientierte Politiker innerhalb der Islamischen Republik gehörten. Die Anhänger des linken Lagers in der Islamischen Republik waren am Anfang gegen jegliche Öffnung zum Westen und in der Wirtschaftspolitik waren sie traditionell für einen starken Staat und ein sozialistisches Modell. Die islamischen Linken verfolgten jedoch in der Kulturpolitik schon in den achtziger Jahren eine tolerantere Linie als die übrigen Gruppierungen innerhalb des politischen Systems. Das dritte Lager bilden die Linksislamisten (tschap-e eslâmi), zu denen in den achtziger Jahren auch Mohammad Chatami gehörte. Weil sie sich lange Zeit gegen jedwede Öffnung zum Westen hin wandten und von der Idee nicht ablassen mochten, die Revolution in die übrige islamische Welt zu exportieren,hat man sie in der internationalen Presse auch als „Radikale" bezeichnet. In der Wirtschaftspolitik setzen die Linksislamisten traditionell auf einen starken Staat und sozialistische Modelle. In der Kulturpolitik hingegen waren die sogenannte „Radikalen" schon in den achtziger Jahren erheblich toleranter als die übrigen Gruppierungen innerhalb des politischen Systems.
Anmerkungen

Trotz gleichlautender Formulierungen wurde nichts als Zitat gekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan)


Fragmente (Verdächtig / Keine Wertung)

2 Fragmente

[1.] Analyse:Gto/Fragment 012 20 - Diskussion
Bearbeitet: 13. September 2017, 14:20 Graf Isolan
Erstellt: 12. September 2017, 22:47 (Graf Isolan)
Fragment, Gto, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, Weischenberg 1998, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 12, Zeilen: (17-19), 20-26
Quelle: Weischenberg 1998
Seite(n): 88, Zeilen: (4-6), 7-16
Nach Siegfried Weichenberg6 [sic] kann man die Situation der Medien in autoritären Systemen charakteristisch wie folgt beschreiben:

● Die Medien sollten nichts tun, was die etablierte Autorität untergraben könnte. Sie sollten sich immer den Herrschern unterordnen.

● Die Medien sollten Vergehen gegen die gültigen moralischen und politischen Werte vermeiden.

● Um diesen Prinzipien Geltung zu verschaffen, kann Zensur gerechtfertigt sein.

● Vergehen gegen die Autorität, Abweichungen von der offiziellen Politik oder Verstöße gegen moralische Kodizes haben den Charakter von Straftaten.7


5 Weichenberg [sic], Siegfried: Journalistik (Band 2). Medientechnik, Medienfunktionen, Medienakteure, Opladen 1995, S. 306.

6 Ebenda.

7 Ebenda, S. 88.

Die normativen Prinzipien dieses Modells, für das bis in die Gegenwart hinein noch Beispiele zu finden sind, lassen sich so zusammenfassen:

▲ Die Medien sollten nichts tun, was die etablierte Autorität untergraben könnte; sie sollten sich immer (oder zumindest: am Ende) den Herrschern unterordnen.

▲ Die Medien sollten Vergehen gegen die gültigen moralischen und politischen Werte vermeiden.

▲ Um diesen Prinzipien Geltung zu verschaffen, kann Zensur gerechtfertigt sein.

▲ Vergehen gegen die Autorität, Abweichungen von der offiziellen Politik oder Verstöße gegen moralische Kodizes haben den Charakter von Straftaten.

Anmerkungen

Es wird nicht 100% klar, dass es sich im Wesentlichen um die Originalformulierungen handelt, zumal da Gto auch Text weglässt.

Konsequent nennt Gto den Verfasser des Originals fälschlicherweise "Weichenberg" und nicht - wie es korrekt lauten müsste - "Weischenberg".

Sichter
(Graf Isolan)

[2.] Analyse:Gto/Fragment 049 10 - Diskussion
Bearbeitet: 28. September 2017, 15:21 Graf Isolan
Erstellt: 28. September 2017, 15:21 (Graf Isolan)
Ansari 1953, Fragment, Gto, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 49, Zeilen: 10-16
Quelle: Ansari 1953
Seite(n): 118, 119-120, Zeilen: 119:5-14.35-37-120:1-3
Nach der Abdankung Reza Schahs im Jahr 19413 wurde eine Ergänzung zum Pressegesetz von 1908 vom Parlament gebilligt. Danach musste der Verantwortliche Chefredakteur abgeschlossene Hochschulbildung vorweisen, und jeder Verleger konnte nur eine Lizenz für eine Zeitung oder eine Zeitschrift erhalten.4 Das Gesetz sah im Fall von Verleumdungen und Beleidigungen ein schnelles gerichtliches Verfahren vor. Nach Änderungen des Pressegesetzes im Jahr 1949 mussten die Zeitungen und Zeitschriften bei Beleidigung des Königs oder seiner Familie mit beschleunigten Gerichtsmaßnahmen rechnen.5

3S. Cronin, Stephanie: The Making of Modern Iran. State an Society under Riza Shah, 1921 –1941, London 2003.

4 Doulatschāhi M. Ansari, Mehrangiz: Die religiös-politische Entwicklung der Publizistik in Iran und die Entstehung der freien Presse in Folge der Revolution von 1906, Heidelberg 1953, S. 184.

5 Ebenda, S. 184.

[Seite 118]

Die Diktatur Rezâ Schahs, die regierung der "Zwanzig Jahre" von 1921-1941, bedurfte keiner neuen Gesetze. [...] Erst nach der Abdankung Rezâ Schahs und dem Beginn der liberal-demokratischen Periode wurden neue Gesetze zur Beschraenkung und Baendigung der wilden, die neue Freiheit geniessenden Presse notwendig.

[Seite 119]

Waehrend Ihres Erscheinens schuf er ein neues Gesetz, in Ergaenzung des Pressegesetzes vom Februar 1908, das am 24. Dezember 1941 vom Parlament gebilligt wurde. Dieses neue Gesetz machte die Lizenzerteilung vom Hohen Kulturausschuss abhaengig, verlangte vom Verleger die finanzielle Kapazitaet fuer sein Unternehmen und vom Hauptschrift-Leiter abgeschlossene Hochschulbildung. Es gewaehrte einem verleger nur die Lizenz fuer jeweils eine Zeitung oder Zeitschrift, und [...]

[...]

Als am 3. Maerz 1949 der Kultusminister Dr. Zangeneh dem Parlament einen Gesetzentwurfc) vorlegte, nach welchem das Ansehen des Herrschers und der kaiserlichen Familie

[Seite 120] durch beschleunigte Gerichtsmassnahmen Presseangriffen gegenueber geschuetzt werden sollte, kam es zu heftigen Debatten.

Anmerkungen

Freier paraphrasiert, gekürzt, mit Quellenangabe - könnte daher als "Exzerpt" bewertet werden. Im Anbetracht der unmittelbar voran gegangen Seiten und ungekennzeichneten Übernahmen dennoch nicht unproblematisch.

Inhaltlich ist einzuwenden, dass anders als Gto dies suggeriert, die verschiedenen Modifikationen des Pressegesetzes nicht kumulativ waren. Nach Darstellung von Ansari (1953) wurden mit Einführung der letztgenannten Modifikation die Änderungen von 1941 rückgängig gemacht (vgl. S. 120, erster Absatz).

Sichter
(Graf Isolan)


Fragmente (Kein Plagiat)

Kein Fragment



Fragmente (Verwaist)

1 Fragment

[1.] Analyse:Gto/Fragment 049 01 - Diskussion
Bearbeitet: 28. September 2017, 15:00 Graf Isolan
Erstellt: 28. September 2017, 14:50 (Graf Isolan)
Ansari 1953, BauernOpfer, Fragment, Gto, SMWFragment, Schutzlevel, Unfertig

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 49, Zeilen: 1-9
Quelle: Ansari 1953
Seite(n): 117, Zeilen: 23ff.
Der Abschnitt 6 des Pressegesetzes befasste sich in sieben Paragraphen mit den Fragen der Gerichtsbarkeit für die Angehörigen der Presse und nannte die Fälle, in denen ihre Zeitungen oder Zeitschriften verboten werden konnten:1

1. Wenn die Zeitung oder Zeitschrift gegen die Grundsätze des Islam verstößt hätte.
2. Im Falle der Beleidigung des Königs.
3. Wenn die Militärgeheimnisse verraten wurden.
4. Wenn die Zeitung oder Zeitschrift Unruhen in der Gesellschaft Unruhe gestiftet hätte.
5. Wenn sie zu Feinseligkeiten gegen Regierung aufgefordert hätte.
6. Bei der Veröffentlichung von unsittlichen Bildern und unmoralischen Texten.2


1 Doulatschāhi M. Ansari, Mehrangiz: Die religiös-politische Entwicklung der Publizistik in Iran und die Entstehung der freien Presse in Folge der Revolution von 1906, Heidelberg 1953, S. 181.

2Ebenda.

Der Abschnitt 6 behandelt in sieben Artikeln die Fragen der Gerichtsbarkeit fuer die Angehoerigen der Presse und nennt die Faelle, in denen ihre Schriften verboten werden kooennen:

1. Wenn das Schriftstueck gegen die Grundprinzipien des Islam verstoesst.
2. Im Falle der Majestaetsbeleidigung.
3. Wenn militaerische Geheimnisse verraten werden.
4. Wenn die Veroeffentlichung Anlass zu allgemeinen Unruhen gibt.
5. Wenn zu Feindseligkeiten gegen die offiziellen Landesobrigkeiten aufgefordert wird.
6. Wenn unsittliche Bilder und unmoralische Texte veroeffentlicht werden.

Anmerkungen

Setzt die Übernahme der voran gegangenen Seite nahtlos fort.

Sichter
(Graf Isolan)


Quellen

Quelle Autor Titel Verlag Jahr Lit.-V. FN
Gto/Hashemi und Adineh 1998 Kazem Hashemi und Javad Adineh Verfolgung durch den Gottesstaat: Menschen und ihre Rechte im Iran: iranische Flüchtlinge in Deutschland 1998 nein nein
Gto/Kermani 2001 Navid Kermani Iran: Die Revolution der Kinder Verlag C.H. Beck 2001 yes yes


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Typus Gesichtet ZuSichten Unfertig Σ
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Kategorie:Gto




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