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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hammerer18
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 96, Zeilen: 18-33
Quelle: Hengstenberg 1961
Seite(n): 291, Zeilen: 5 ff.
Freiheit und Notwendigkeit sind keine sich ausschließenden Gegensätze. "Wer 'A' sagt, muß auch 'B' sagen". Das ist natürlich nicht kausal gemeint, sondern sinnhaft. Das "Müssen" der "Auswirkungen" von Sachlichkeit ist immer auch freie Selbstbestätigung, Treue zu sich selbst, zu seinem "Selbst", ein Bejahen der durch unsere Personalität sinnhaften Notwendigkeiten.

Bejahen setzt Freiheit voraus.

Freiheit und Notwendigkeit sind konstitutiv einander zugeordnet; die Relation des Ausschlusses besteht zwischen Freiheit und Zwang einerseits, und zwischen Notwendigkeit und Zufälligkeit andererseits. Zufall bedeutet Auslieferung an das sinnindifferente Spiel der Kausalgesetzlichkeiten, zugleich also Zwang.

[Seite 291]

Freiheit stützt sich auf Notwendigkeit.

Freiheit und Notwendigkeit sind gar keine einander ausschließenden Gegensätze, vielmehr fordern sie einander wie Links und Rechts (der freie Wille ist gerade nicht unbestimmter Wille!). Allerdings handelt es sich dabei nicht um die Notwendigkeit des Zwanges, die vorliegt, wenn eine Wirkung notwendig durch eine Ursache hervorgebracht wird, sondern um die spezifisch sinnhafte Notwendigkeit. Es ist diejenige, die wir mit dem Satz meinen: wer a sagt, muß auch b sagen. Wenn ich schon einmal die sachliche Haltung in mir aufgerichtet und mich in dieses Engagement mit diesem bestimmten Menschen in dieser Situation eingelassen habe, dann muß ich . . [sic] Aber dieses Müssen ist zugleich freie Selbstbestätigung unser selbst, ein Stehen zu uns selbst, in dem wir mit der Notwendigkeit zugleich unsere Person bejahen. Bejahen ist aber ein Vollzug der Freiheit.

Einander ausschließende Gegensätze sind nicht Freiheit und Notwendigkeit, sondern Freiheit und Zwang einerseits, Notwendigkeit und Zufälligkeit anderseits. Dementsprechend sind nicht nur Freiheit und Notwendigkeit konstitutiv miteinander liiert, sondern auch Zwang und Zufälligkeit (siehe Schema!). Wenn ich mich in meinen Motiven, Zielen, Mitteln und Handlungen dem Zufall ausliefere, dann habe ich mich damit zugleich dem Zwang ausgeliefert, denn „Zufall“ bedeutet ja nichts anderes als Auslieferung an das sinnindifferente Spiel der Kausalgesetzlichkeiten. Anderseits, wenn ich mich dem Zwang aussetze, ergebe ich mich damit auch der Zufälligkeit.

Anmerkungen
Sichter
(Hammerer18) (Klgn)