Vorbemerkungen[]
- Mitte Februar 2018 publizierte ein Blogger zahlreiche Vorwürfe (1, 2) gegen G. K., Gründer, Regisseur, Dirigent und künstlerischer Leiter eines Tiroler Opern- und Konzertfestivals, die dieser bestritt (3).
- Am 13. März 2018 ergänzte er sie, gestützt auf zunächst nur eine Quelle, um den Vorwurf des Plagiats gegen K.s 1969 an der Universität Salzburg vorgelegte Dissertation, und verdeutlichte diesen anhand von 25 Synopsen. (4)
- Der Salzburger Medienwissenschaftler und Plagiatsgutachter Stefan Weber, dem der Blogger seine Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte, befand Anfang April 2018 u.a., es handele sich um "ein wissenschaftsgeschichtlich höchst interessantes, perfides Plagiat." (5)
- Von Journalisten auf die Vorwürfe hingewiesen (6), setzte die Universität Salzburg eine "Kommission für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" ein, die bei ihrer Arbeit auch eine Stellungnahme der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) berücksichtigte. Am 1. August 2018 gab die Kommission ihren Entschluss bekannt, das Verfahren folgenlos einzustellen. Zur Begründung führte sie an, dass die Arbeit zwar "nebst handwerklichen Fehlern plagiierte Textpassagen" aufweise. Aber:
- "Diese wurden bereits in den beiden Dissertationsgutachten festgestellt und haben zu einer entsprechenden Bewertung der Arbeit geführt. Entscheidend ist jedoch, dass sich die plagiierten Textpassagen in einem Teil der Arbeit befinden, der ausweislich der Gliederung der Arbeit darstellenden Charakter hat. K[..] unternimmt in keiner Weise und an keiner Stelle den Versuch, diese Passagen als eigene Aussagen vorzuspiegeln."
- Weiter heißt es: "Dass deren Herkunft teilweise nicht sorgfältig nachgewiesen wurde, stellt einen handwerklichen Mangel da, erlaubt jedoch weder für sich genommen noch im Kontext die Feststellung einer absichtlichen Täuschung."
- Als entscheidend erachtet wurde das fünfte Kapitel, in dem der Verfasser eine eigene Theorie entwickelt habe: "Wären hier Textteile, die von anderen Autoren stammen, nicht ausgewiesen gewesen, so wäre dies gravierend und hätte zum Vorwurf vorsätzlichen Plagiats führen müssen. Solche Passagen konnten jedoch nicht identifiziert werden." (zit. nach (7) bzw. (8))
- Am 20. September 2018 publizierte Weber 20 weitere Plagiatsfragmente. (9)
- Am 24. Oktober 2018 wurde bekannt, dass K. alle seine Positionen bei dem Tiroler Opern- und Konzertfestival aufgegeben hat ("Er will sich nun für eine Weile ins Kloster zurückziehen und der schnöden Welt entsagen." (10)).
- Am 9. Februar 2019 berichtete das österreichische Nachrichtenmagazin profil auf seiner Internetseite, Weber sei "nun auch im zentralen [fünften] Kapitel fündig" geworden:
"Laut seinem neuen Gutachten, das profil vorliegt, schrieb K[..] von mindestens zwei Quellen ab, die er nicht einmal im Literaturverzeichnis anführte, wodurch laut Weber 'der Täuschungscharakter umso offensichtlicher' werde." Demnach seien "die nun gefundenen Plagiatsfragmente 'werkprägend', [...] 'weil sie sich vom Inhaltsverzeichnis […] bis zu S. 146 der Arbeit erstrecken und sowohl zitierte als auch nicht-zitierte Literatur betreffen'." (11)
(Unklar ist, ob sich der Gutachter hierbei auch auf die – ihm seit mind. Dezember 2018 bekannte (12) – Falldokumentation im Vroniplag Wiki stützte, in der die beiden im Literaturverzeichnis der untersuchten Arbeit ungenannt bleibenden Publikationen Heinemann (1959) und Grunsky (1911) seit September bzw. Oktober 2018 als Quellen (vgl. (13) bzw. (14)) und übernommene Passagen daraus bereits seit Oktober 2018 auch für das als zentral erachtete Kapitel 5 dokumentiert sind.)
- Am 15. Februar 2019 war der von dem Blogger erhobene Plagiatsvorwurf Gegenstand einer Verhandlung vor dem Innsbrucker Landesgericht, nachdem K. eine Unterlassungsklage u.a. mit dem Ziel angestrengt hatte, auf der Homepage des Bloggers nicht mehr bildlich mit Karl Theodor zu Guttenberg und Annette Schavan und dem Begleittext "Willkommen im Club" (Abb.) in Verbindung gebracht zu werden.
- Die Tiroler Tageszeitung Online berichtete am 27. Februar 2019, dass sich das Rektorat der Universität Salzburg als Folge von Webers Gutachten mit den Feststellungen zum Kapitel 5 entschlossen habe, die Arbeit "ein weiteres Mal zu untersuchen". (15)
- Am 26. März 2019 gab die Universität bekannt, dass ihre Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis nach einer weiteren Überprüfung der Dissertation eine achtseitige Stellungnahme vorgelegt und darin erneut "keine Aberkennung" des Grades empfohlen habe. Darin heißt es u.a., "dass Herr Dr. G[..] K[..] zwar an verschiedenen Stellen und auch im wesentlichen 5. Teil der Arbeit Leistungen erbracht hat, die nicht einer guten wissenschaftlichen Praxis entsprechen, dass aber eine Erschleichung im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes oder auch der Richtlinie der Universität Salzburg nicht vorliegt". (16)
- Zu der am 15. Februar verhandelten Klage K. gegen den Blogger erging am 16. April schriftlich das Urteil: die Klage wurde abgewiesen (17) (18); am 26. April wurde es im (Scann des Volltextes, PDF) publik.
- Am 27. April 2019 veröffentlichte Weber sein Gutachten vom 3. Februar auf seiner Homepage im Volltext (PDF).
- Am 9. November 2020 berichtete der von K. beklagte Blogger, dass er "in Sachen Plagiate in K[..]s Dissertation" nach dem Landesgericht auch vor dem Oberlandesgericht gewonnen habe. Beide Entscheidungen seien durch den Obersten Gerichtshof aufgehoben und zwecks Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurückverwiesen worden, wozu es aber nicht mehr kommen werde, da K. den Zivilprozess "nun lieber eingestellt haben will". Als möglichen Grund vermutet er, dass er "dazu jüngst ein Gutachten des Plagiatsexperten Gerhard Dannemann von der Humboldt-Universität zu Berlin vorgelegt habe, der zum Schluss kommt, dass das Ausmaß der Plagiate in Kuhns Doktorarbeit mit denen in der Dissertation der früheren deutschen Bildungsministerin Annette Schavan vergleichbar ist, welcher bekanntlich der Doktortitel durch die Universität Düsseldorf entzogen worden ist." (18), (Abb. Auszug aus dem Gutachten)
- Die Analyse der Dissertation im VroniPlag Wiki wurde Anfang September 2018 begonnen.
Kapitelübersicht[]
- Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind.
Die folgende Übersicht bildet das vollständige Inhaltsverzeichnis der Arbeit ab. Die bisher (Stand der Analyse: XXX) als betroffen festgestellten Seiten wurden zu den jeweiligen Synopsen verlinkt:
- WERT UND SINN IM MUSIKALISCHEN KUNSTWERK [1]
- Grundlegung einer rationalen Musikästhetik (Ein Versuch) [1]
- Leitwort:Cardinal Newmann[,] University Sermons XV [1]
- I. EINLEITUNG
- Methode und Überblick [3]
- II. VORFRAGEN ZUR ANTHROPOLOGIE [11]
- 1. Begegnung, die Dualität von Person und Gegenstand [11]
- 2. Die Grundhaltungen [13]
- 3. Die Entscheidung für oder gegen Sachlichkeit [16]
- 4. Die Bedeutsamkeiten
- 5. Die Relation zwischen Grundhaltungen und Bedeutsamkeiten [24]
- 6. Die Sinnfrage [27]
- 7. Sinnmaß und Ausdruck [34]
- 8. Sinn und Sinngebilde [39]
- III. VORFRAGEN ZUR ONTOLOGIE DER PERSON [45]
- 1. Der Geist als ontologischer Grund und als Prinzip der Sachlichkeit [45]
- 2. Der geistige Akt [47]
- 3. Akthierarchie und Format [49]
- 4. Ontologischer Sinn und persönlicher Sinn [50]
- 5. Sinn und Schöpfung [54]
- IV. KUNST UND KUNSTWERK [60]
- 1. Einleitung [60]
- 2. Kunst und Transzendenz - Andeutungen zu ihrer Beziehung [62]
- 3. Kunstwerk und Formenschönheit [65]
- 4. Kunst als Tätigkeit [75]
- 5. Kunst als Spiel [78]
- 6. Kunst als Können [79]
- 7. Kunst als Sprache [81]
- 8. Kunst als Formung [89]
- 9. Kunst, Freiheit und Notwendigkeit [90]
- 10. Die Individualität des Kunstwerks [99]
- 11. Zusammenfassung und Überblick [101]
- V. DAS MUSIKALISCHE KUNSTWERK ALS SINNGEBILDE [106]
- 1. Der Urheber [106]
- 2. Das Maß [115]
- 3. Der Adressat [121]
- 4. Das (Ausdrucks-)geschehen [124]
- 5. Das Material als Medium [127]
- 6. Das Ziel [132]
- 7. Kairos, Geschichtlichkeit und Zeitbezug [134]
- 8. Das Wertkriterium des musikalischen Kunstwerks [142]
- 9. Die soziale Funktion des musik.Kunstwerks [144]
- 10. Kulturphilosophische und kulturpolitische Aspekte [149]
- 11. Die Problematik der Beurteilung [152]
- 12. Die Interpretation des musikalischen Kunstwerks [160]
- VI. ERGEBNIS: GRUNDLEGUNG EINER RATIONALEN MUSIKÄSTHETIK - DER VERSUCH [166]
- ANMERKUNGEN - ANHANG [171]
- LITERATURVERZEICHNIS [181].
Herausragende Quellen[]
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Herausragende Fundstellen[]
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Andere Beobachtungen[]
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Statistik[]
- Es ist bislang ein gesichtetes Fragment dokumentiert, das als Plagiat eingestuft wurde. Bei einem Fragment handelt es sich um eine Übernahme ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierung“ oder „Komplettplagiat“).
- Die untersuchte Arbeit hat 178 Seiten im Hauptteil.
Die 178 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten keine Plagiate dokumentiert 178 0 % - 50 % Plagiatsanteil 0 50 % - 75 % Plagiatsanteil 0 75 % - 100 % Plagiatsanteil 0
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 0 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet 4 Quellen.
Illustration[]
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
( rot=Verschleierung, )
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
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Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom XXX.