[1.] Analyse:As/Fragment 216 05 Zuletzt bearbeitet: 2012-04-14 18:01:59 Hotznplotz | As, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Mokrosch 1979, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 216, Zeilen: 05-23 |
Quelle: Mokrosch 1979 Seite(n): 015, Zeilen: 01-27 |
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Für diese Unterscheidung sind zwei Wendepunkte im mittelalterlichen Gewissensverständnis entscheidend: die vor der offiziellen Ketzerverfolgung von P.Abälard verfaßte Gewissenskonzeption und das nach dem Auftrag der Ketzerinquisition konzipierte Gewissensverständnis Alexander von Hales.
Die erste Wende bahnt sich in der Frühscholastik, d.h. im späten 11. und 12. Jahrhundert an. Während die Theologen seit der Karolingerzeit das Gewissen als objektive, gesetzgebende Normeninstanz verstanden hatten und es in der Konsequenz zur Erstellung von Bußbüchern und Beichtspiegeln kam, interpretiert der Pariser Frühscholastiker P. Abälard (1079-1142) das Gewissen als subjektive Gesinnung und persönliche Überzeugung. Er nimmt an, daß das "natürliche Gesetz", worunter er das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe versteht, als objektives, allgemeinverpflichtendes im Gewissen eines jeden Menschen individuell spreche. Damit verlagert er die objektiven Normen und Gesetze, die bisher außerhalb des Menschen von einem überindividuellen Gewissen diktiert worden waren, in das individuelle Gewissen jedes Menschen. |
Zwei Wendepunkte im mittelalterlichen Gewissensverständnis sind dafür verantwortlich zu machen: die noch vor der offiziellen Ketzerverfolgung verfaßte Gewissenskonzeption P. Abälards und das nach dem Auftrag zur Ketzerinquisition konzipierte Gewissensverständnis Alexander von Hales. [...]
Der erste bahnte sich in der Frühscholastik, d. h. im späten 11. und im 12. Jahrhundert an: Hatten die Theologen seit der Karolingerzeit [...] das Gewissen als objektive, gesetzgebende Normeninstanz verstanden und für die Erstellung von Bußbüchern und Beichtspiegeln gleichermaßen wie für deren Einhaltung in Anspruch genommen,[EN 5] so erinnerten sich die Frühscholastiker jetzt ihres augustinischen Erbes [...]. Vorreiter dieser Entdeckung war der [...] Pariser Frühscholastiker P. Abälard (1079-1142). Er interpretierte bzw. beschrieb das Gewissen als subjektive Gesinnung und persönliche Überzeugung.[EN 6] [...] Vielmehr meinte er, daß das "natürliche Gesetz" (Gebot der Gottes- und Nächstenliebe),[EN 7] welches [...] objektiv und allgemein-verpflichtend sei, im Gewissen jedes einzelnen Menschen individuell [...] spreche. Er verlegte also die objektiven Normen und Gesetze, die bisher außerhalb des Menschen von einem überindividuellen Gewissen diktiert worden waren, in den Menschen und dessen je individuelles Gewissen. |
Teils wörtliche Übereinstimmungen – z.B. werden im letzten Satz 18 aufeinanderfolgende Wörter ohne Kenntlichmachung übernommen. Ein Verweis auf Mokrosch (1979), S. 15, erfolgt erst am Ende des an das Fragment anschließenden Absatzes für ein wörtliches Zitat. Dem Leser wird mithin nicht ersichtlich, dass die vorliegenden Ausführungen ebenfalls in leicht veränderter Form von Mokrosch stammen. |
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