VroniPlag Wiki

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Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Klicken, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 039, Zeilen: 05-16
Quelle: Merten 1991
Seite(n): 064, Zeilen: 10-19
Zudem hebt die Präambel des Einigungsvertrages den Wunsch der Deutschen hervor, „in Frieden und Freiheit" zu leben, und bekundet den Respekt vor denen, die der Freiheit „auf friedliche Weise" zum Durchbruch verholfen haben. Sie betont die Verantwortung für eine Entwicklung, die „dem Frieden verpachtet" bleibt, das Bestreben, zum Aufbau einer „europäischen Friedensordnung" beizutragen, sowie das Bewußtsein, die Unverletzlichkeit der Grenzen und der territorialen Integrität und Souveränität aller Staaten in Europa „eine grundlegende Bedingung für den Frieden" ist. Dennoch bilden diese, die Friedlichkeit des Vereinigungsprozesses beschwörenden Formeln nicht den eigentlichen Gegenstand des Vertrages und sind konsequenterweise „nur" in der Präambel verortet. Das Hauptanliegen des Einigungsvertrages ist, wie dessen Überschrift zum Ausdruck bringt, die „Herstellung der Einheit Deutschlands" [67].

[67] Merten, Grundfragen des Einigungsvertrages, S. 64.

Zwar betont die Präambel des Einigungsvertrages [87] den Wunsch der Deutschen, „gemeinsam in Frieden und Freiheit" zu leben, den Respekt vor denen, „die auf friedliche Weise der Freiheit zum Durchbruch verholfen haben", die Verantwortung für eine Entwicklung, die „dem Frieden verpflichtet bleibt", das Bestreben, durch die Wiedervereinigung „zum Aufbau einer europäischen Friedensordnung beizutragen" und das Bewußtsein, „daß die Unverletzlichkeit der Grenzen und der territorialen Integrität und Souveränität aller Staaten in Europa in ihren Grenzen eine grundlegende Bedingung für den Frieden" ist. Dennoch ist Gegenstand des Vertrages, wie schon dessen Überschrift sagt, die „Herstellung der Einheit Deutschlands".

[87] BGBl. II S. 889; abgedruckt bei Stern / Schmidt-Bleibtreu, Einigungsvertrag, S. 91.

Anmerkungen

Quelle wird in der Fußnote angegeben, jedoch wird für den Leser nicht ersichtlich, dass es sich um eine zwar leicht veränderte, aber dennoch größtenteils wortwörtliche Übernahme eines ganzen Absatzes aus der Quelle handelt. Dem Leser wird eine inhaltliche Beschäftigung mit dem Gegenstand nahegelegt. Einordnung: Der eigene Beitrag besteht in diesem Absatz aus im Rahmen der Verschleierung erfolgten Umformulierungen z.B. von "sagt" zu "zum Ausdruck bringt". Verschleierung über einen ganzen Absatz.

Sichter
Frangge