|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 6, Zeilen: 33-36 |
Quelle: Lüdtke 1991 Seite(n): 10, Zeilen: 8-14 |
---|---|
Weber unterscheidet in seinem Herrschaftskonzept zwischen Befehlsgebern und Befehlsempfängern. Es ist, wie Alf Lüdtke bemerkt hat, fraglich, ob damit das gesamte vieldeutige Feld der ungleichen Beziehungen, aber auch die Wechselwirkungen zwischen „Herr“ und „Knecht“ erfasst werden. Vor allem übergeht diese Differenzierung jene vielfältigen Ensembles von verdeckten und [„sanften“ Übermächtigungen, die nicht auf direkte Zugriffe beschränkt bleiben.28
28 Pierre Bourdieu, Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft, Frankfurt a.M. 1979, 365ff. [...]] |
Hier heißt das: Unterstellt wird, die Unterscheidung zwischen Befehlsgebern und -empfängern erfasse das gesamte vieldeutige Feld der ungleichen Beziehungen, aber auch der Wechselwirkungen zwischen „Herr und Knecht“. Damit sind aber jene vielfältigen Ensembles von verdeckten und „sanften“ Übermächtigungen (P. Bourdieu) übergangen, die nicht auf direkte Zugriffe beschränkt bleiben. |
Beginn eines Abschnitts von ungekennzeichneten aber größtenteils wortwörtlichen Übernahmen aus Lüdtke (1991). Dieser setzt sich auf der nächsten Seite fort (vgl. Aeb/Fragment_007_01). Die Herkunft der ersten Aussage aus einer fremden Quelle wird zwar noch erwähnt; es wird aber nicht kenntlich gemacht, dass der Wortlaut weitgehend mit der Vorlage identisch ist. Im weiteren basiert die Herkunftsangabe dann einzig auf der den ersten Sätzen dieser Seite zugeordneten Fußnote 22. Dort heißt es: Im Wortlaut übernommene Passagen sind dabei nicht mehr im einzelnen als solche gekennzeichnet. |
|