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Untersuchte Arbeit: Seite: 64, Zeilen: 101-105 |
Quelle: Wikipedia Freier Träger 2013 Seite(n): 1 (Onlinequelle), Zeilen: - |
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65 Als freier Träger wird in den Sozialgesetzbüchern Deutschlands eine Institution bezeichnet, die Personal und Sachmittel für Dienstleistungen zur Verfügung stellt und nicht öffentlicher Träger bzw. Verwaltungsträger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) ist. Der freie Träger bietet Kinderbetreuung (Kindergarten), freie Schulen, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe oder andere Hilfemaßnahmen bzw. Angebote an. | Als freier Träger wird in den Sozialgesetzbüchern eine Institution bezeichnet, die Personal und Sachmittel für Dienstleistungen zur Verfügung stellt und nicht öffentlicher Träger bzw. Verwaltungsträger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) ist. Der freie Träger bietet Kinderbetreuung (Kindergarten), freie Schulen, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe oder andere Hilfemaßnahmen bzw. Angebote an. |
Ein Verweis auf die Quelle fehlt. In der Arbeit (PDF-Version) finden sich zahlreiche unsichtbare, aber funktionierende Wikipedia-Links an den Stellen, an denen man sie auch in der Quelle findet. |
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