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3.Menschenrechte und Minderheitenschutz
 
3.Menschenrechte und Minderheitenschutz
   
Die Menschenrechtslage in der Türkei ist insgesamt nach wie vor unbefriedigend. Die gravierendsten Defizite betreffen Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam, sowie Verletzungen der Meinungsund Pressefreiheit. Ein erheblicher Teil der Vorfälle steht in Zusammenhang mit der Kurdenproblematik.417 Folter ist in der Türkei weiterhin stark verbreitet und bei den Opfern handelt es sich in vielen Fällen um politisch aktive Bürger wie zum Beispiel Anhänger linker, prokurdischer oder islamischer Gruppierungen.418 Menschenrechtswidriges Verhalten tritt jedoch auch gegenüber Strafgefangenen oder Verdächtigen auf, die in keinem „politischen“ Kontext stehen. Besonders problematisch ist die Lage in den Gebieten, über die bis Ende vergangenen Jahres der Ausnahmezustand verhängt war.
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Die Menschenrechtslage in der Türkei ist insgesamt nach wie vor unbefriedigend. Die gravierendsten Defizite betreffen Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam, sowie Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit. Ein erheblicher Teil der Vorfälle steht in Zusammenhang mit der Kurdenproblematik.417 Folter ist in der Türkei weiterhin stark verbreitet und bei den Opfern handelt es sich in vielen Fällen um politisch aktive Bürger wie zum Beispiel Anhänger linker, prokurdischer oder islamischer Gruppierungen.<sup>418</sup> Menschenrechtswidriges Verhalten tritt jedoch auch gegenüber Strafgefangenen oder Verdächtigen auf, die in keinem „politischen“ Kontext stehen. Besonders problematisch ist die Lage in den Gebieten, über die bis Ende vergangenen Jahres der Ausnahmezustand verhängt war.
   
Die Defizite der Türkei haben eine Reihe von strukturellen Ursachen. Der Staat hebt immer wieder hervor, dass er durch den jahrelangen Kampf gegen die Terrororganisation PKK419 nicht in der Lage gewesen sei, die Menschenrechte zu verwirklichen und legitimiert die fortschreitende menschenrechtsfeindliche Praxis stets mit der Bekämpfung vermeintlicher oder tatsächlicher Separatisten.420 Diese Erklärung ist natürlich völlig unzureichend. Die politisch Verantwortlichen leugnen die vorhandenen Missstände zum Teil hartnäckig und bezeichnen nachgewiesene Verfehlungen als Einzelfälle. Dies trägt auch dazu bei, dass sich bei den Sicherheitskräften kein Unrechtsbewusstsein mit Blick auf die unmenschliche Behandlung von Bürgern eingestellt hat.
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Die Defizite der Türkei haben eine Reihe von strukturellen Ursachen. Der Staat hebt immer wieder hervor, dass er durch den jahrelangen Kampf gegen die Terrororganisation PKK<sup>419</sup> nicht in der Lage gewesen sei, die Menschenrechte zu verwirklichen und legitimiert die fortschreitende menschenrechtsfeindliche Praxis stets mit der Bekämpfung vermeintlicher oder tatsächlicher Separatisten.<sup>420</sup> Diese Erklärung ist natürlich völlig unzureichend. Die politisch Verantwortlichen leugnen die vorhandenen Missstände zum Teil hartnäckig und bezeichnen nachgewiesene Verfehlungen als Einzelfälle. Dies trägt auch dazu bei, dass sich bei den Sicherheitskräften kein Unrechtsbewusstsein mit Blick auf die unmenschliche Behandlung von Bürgern eingestellt hat.
 
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416 Vgl. Kramer, 2002, S. 23
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<sup>416</sup> Vgl. Kramer, 2002, S. 23
   
417 Vgl. 6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den
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<sup>417</sup> Vgl. 6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den
 
Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen, zitiert nach Kramer, 2002,
 
Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen, zitiert nach Kramer, 2002,
 
S. 26
 
S. 26
   
418 Vgl. Amnesty International Bericht 2002, abrufbar unter:
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<sup>418</sup> Vgl. Amnesty International Bericht 2002, abrufbar unter: http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/2f11b e7ddb f723b0c1256bc600323b7c?OpenDocument
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419 PKK = Arbeiterpartei Kurdistans
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<sup>419</sup> PKK = Arbeiterpartei Kurdistans
   
420 Vgl. Kramer, 2002, S. 28
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<sup>420</sup> Vgl. Kramer, 2002, S. 28
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|TextQuelle=Letztlich kommt es jedoch in bezug auf die Kopenhagener Kriterien nicht auf ein bestimmtes Institutionensystem zwischen Staat und Militär an, sondern ist die Qualität der demokratischen Kontrolle über das Militär entscheidend.<sup>59</sup>
Kopenhagener Kriterien nicht auf ein bestimmtes Institutionensystem zwischen
 
Staat und Militär an, sondern ist die Qualität der demokratischen Kontrolle über
 
das Militär entscheidend.59
 
   
 
3. Menschenrechte und Minderheitenschutz
 
3. Menschenrechte und Minderheitenschutz
   
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Die Menschenrechtslage in der Türkei ist insgesamt nach wie vor unbefriedigend. Die gravierendsten Defizite betreffen Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam, sowie Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit. Ein erheblicher Teil der Vorfälle steht in Zusammenhang mit der Kurdenproblematik.<sup>60</sup> Folter ist in der Türkei weiterhin stark verbreitet und bei den Opfern handelt es sich in vielen Fällen um politisch aktive Bürger wie zum Beispiel Anhänger linker, prokurdischer oder islamischer Gruppierungen. <sup>61</sup> Menschenrechtswidriges Verhalten tritt jedoch auch gegenüber Strafgefangenen oder Verdächtigen auf, die in keinem „politischen“ Kontext stehen. Besonders problema tisch ist die Lage in den Gebieten, über die bis Ende vergangenen Jahres der Ausnahmezustand verhängt war. Die Defizite der Türkei haben eine Reihe von strukturellen Ursachen. Der Staat hebt immer wieder hervor, dass er durch den jahrelangen Kampf gegen die Terrororganisation PKK<sup>62</sup> nicht in der Lage gewesen sei, die Menschenrechte zu verwirklichen und legitimiert die fortschreitende menschenrechtsfeindliche Praxis stets mit der Bekämpfung vermeintlicher oder tatsächlicher Separatisten. <sup>63</sup> Diese Erklärung ist natürlich völlig unzureichend. Die politisch Verantwortlichen leugnen die vorhandenen Missstände zum Teil hartnäckig und bezeichnen nachgewiesene Verfehlungen als Einzelfälle. Dies trägt auch dazu bei, dass sich bei den Sicherheitskräften kein Unrechtsbewusstsein mit Blick auf die unmenschliche
Die Menschenrechtslage in der Türkei ist insgesamt nach wie vor unbefriedigend.
 
Die gravierendsten Defizite betreffen Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam,
 
sowie Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit. Ein erheblicher
 
Teil der Vorfälle steht in Zusammenhang mit der Kurdenproblematik.60 Folter ist
 
in der Türkei weiterhin stark verbreitet und bei den Opfern handelt es sich in
 
vielen Fällen um politisch aktive Bürger wie zum Beispiel Anhänger linker, prokurdischer
 
oder islamischer Gruppierungen. 61 Menschenrechtswidriges Verhalten
 
tritt jedoch auch gegenüber Strafgefangenen oder Verdächtigen auf, die in keinem
 
„politischen“ Kontext stehen. Besonders problema tisch ist die Lage in den Gebieten,
 
über die bis Ende vergangenen Jahres der Ausnahmezustand verhängt war.
 
Die Defizite der Türkei haben eine Reihe von strukturellen Ursachen. Der Staat
 
hebt immer wieder hervor, dass er durch den jahrelangen Kampf gegen die Terrororganisation
 
PKK62 nicht in der Lage gewesen sei, die Menschenrechte zu
 
verwirklichen und legitimiert die fortschreitende menschenrechtsfeindliche Praxis
 
stets mit der Bekämpfung vermeintlicher oder tatsächlicher Separatisten. 63 Diese
 
Erklärung ist natürlich völlig unzureichend. Die politisch Verantwortlichen
 
leugnen die vorhandenen Missstände zum Teil hartnäckig und bezeichnen nachgewiesene
 
Verfehlungen als Einzelfälle. Dies trägt auch dazu bei, dass sich bei den
 
Sicherheitskräften kein Unrechtsbewusstsein mit Blick auf die unmenschliche
 
 
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57 Vgl. Buhbe, 1998, hier: S. 17
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<sup>59</sup> Vgl. Kramer, 2002, S. 23
   
 
<sup>60</sup> Vgl. 6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Be ziehungen und in
58 Vgl. Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt, 2002, S. 26
 
 
59 Vgl. Kramer, 2002, S. 23
 
 
60 Vgl. 6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Be ziehungen und in
 
 
anderen Politikbereichen, zitiert nach Kramer, 2002, S. 26
 
anderen Politikbereichen, zitiert nach Kramer, 2002, S. 26
   
61 Vgl. Amnesty International Bericht 2002, abrufbar unter:
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<sup>61</sup> Vgl. Amnesty International Bericht 2002, abrufbar unter:
 
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/2f11be7ddb
 
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/2f11be7ddb
 
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62 PKK = Arbeiterpartei Kurdistans
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<sup>62</sup> PKK = Arbeiterpartei Kurdistans
   
63 Vgl. Kramer, 2002, S. 28
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<sup>63</sup> Vgl. Kramer, 2002, S. 28
   
   

Version vom 18. Mai 2021, 06:20 Uhr


Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 181, Zeilen: 1 ff.
Quelle: Rahmann 2003
Seite(n): 17, 18, Zeilen: 17: ff.; 18: 1
[Letztlich kommt es jedoch in bezug auf die] Kopenhagener Kriterien nicht auf ein bestimmtes Institutionensystem zwischen Staat und Militär an, sondern ist die Qualität der demokratischen Kontrolle über das Militär entscheidend.416

3.Menschenrechte und Minderheitenschutz

Die Menschenrechtslage in der Türkei ist insgesamt nach wie vor unbefriedigend. Die gravierendsten Defizite betreffen Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam, sowie Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit. Ein erheblicher Teil der Vorfälle steht in Zusammenhang mit der Kurdenproblematik.417 Folter ist in der Türkei weiterhin stark verbreitet und bei den Opfern handelt es sich in vielen Fällen um politisch aktive Bürger wie zum Beispiel Anhänger linker, prokurdischer oder islamischer Gruppierungen.418 Menschenrechtswidriges Verhalten tritt jedoch auch gegenüber Strafgefangenen oder Verdächtigen auf, die in keinem „politischen“ Kontext stehen. Besonders problematisch ist die Lage in den Gebieten, über die bis Ende vergangenen Jahres der Ausnahmezustand verhängt war.

Die Defizite der Türkei haben eine Reihe von strukturellen Ursachen. Der Staat hebt immer wieder hervor, dass er durch den jahrelangen Kampf gegen die Terrororganisation PKK419 nicht in der Lage gewesen sei, die Menschenrechte zu verwirklichen und legitimiert die fortschreitende menschenrechtsfeindliche Praxis stets mit der Bekämpfung vermeintlicher oder tatsächlicher Separatisten.420 Diese Erklärung ist natürlich völlig unzureichend. Die politisch Verantwortlichen leugnen die vorhandenen Missstände zum Teil hartnäckig und bezeichnen nachgewiesene Verfehlungen als Einzelfälle. Dies trägt auch dazu bei, dass sich bei den Sicherheitskräften kein Unrechtsbewusstsein mit Blick auf die unmenschliche Behandlung von Bürgern eingestellt hat.


416 Vgl. Kramer, 2002, S. 23

417 Vgl. 6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen, zitiert nach Kramer, 2002, S. 26

418 Vgl. Amnesty International Bericht 2002, abrufbar unter: http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/2f11b e7ddb f723b0c1256bc600323b7c?OpenDocument

419 PKK = Arbeiterpartei Kurdistans

420 Vgl. Kramer, 2002, S. 28

Letztlich kommt es jedoch in bezug auf die Kopenhagener Kriterien nicht auf ein bestimmtes Institutionensystem zwischen Staat und Militär an, sondern ist die Qualität der demokratischen Kontrolle über das Militär entscheidend.59

3. Menschenrechte und Minderheitenschutz

Die Menschenrechtslage in der Türkei ist insgesamt nach wie vor unbefriedigend. Die gravierendsten Defizite betreffen Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam, sowie Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit. Ein erheblicher Teil der Vorfälle steht in Zusammenhang mit der Kurdenproblematik.60 Folter ist in der Türkei weiterhin stark verbreitet und bei den Opfern handelt es sich in vielen Fällen um politisch aktive Bürger wie zum Beispiel Anhänger linker, prokurdischer oder islamischer Gruppierungen. 61 Menschenrechtswidriges Verhalten tritt jedoch auch gegenüber Strafgefangenen oder Verdächtigen auf, die in keinem „politischen“ Kontext stehen. Besonders problema tisch ist die Lage in den Gebieten, über die bis Ende vergangenen Jahres der Ausnahmezustand verhängt war. Die Defizite der Türkei haben eine Reihe von strukturellen Ursachen. Der Staat hebt immer wieder hervor, dass er durch den jahrelangen Kampf gegen die Terrororganisation PKK62 nicht in der Lage gewesen sei, die Menschenrechte zu verwirklichen und legitimiert die fortschreitende menschenrechtsfeindliche Praxis stets mit der Bekämpfung vermeintlicher oder tatsächlicher Separatisten. 63 Diese Erklärung ist natürlich völlig unzureichend. Die politisch Verantwortlichen leugnen die vorhandenen Missstände zum Teil hartnäckig und bezeichnen nachgewiesene Verfehlungen als Einzelfälle. Dies trägt auch dazu bei, dass sich bei den Sicherheitskräften kein Unrechtsbewusstsein mit Blick auf die unmenschliche


59 Vgl. Kramer, 2002, S. 23

60 Vgl. 6. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den Auswärtigen Be ziehungen und in anderen Politikbereichen, zitiert nach Kramer, 2002, S. 26

61 Vgl. Amnesty International Bericht 2002, abrufbar unter: http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/2f11be7ddb f723b0c1256bc600323b7c?OpenDocument

62 PKK = Arbeiterpartei Kurdistans

63 Vgl. Kramer, 2002, S. 28


[Seite 18]

Behandlung von Bürgern eingestellt hat.

Anmerkungen

Fortsetzung von der Vorseite, Fortsetzung auf der Folgeseite. Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02)