von Abedelhakeem Helassa
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[1.] Ahe/Fragment 204 18 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-01-25 16:53:40 Schumann | Ahe, Fragment, Gesichtet, Ruf 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 204, Zeilen: 18-20, 22-33 |
Quelle: Ruf 2004 Seite(n): 10, Zeilen: 7-22 |
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[Die PLO-Führung schließt die Augen über die Gefahren, die die Roadmap beinhaltet.] Die Resolutionen 242 und 338 müssen nicht mehr befolgt werden, sondern sie werden Verhandlungsgegenstand zwischen den Konfliktparteien selbst. [Der gesamte Prozess beruht letztlich auf dem guten Willen der Parteien, von dem auch die Dauer des Prozesses abhängen wird.] Der Sicherheitsrat ist mit der Frage nicht mehr befasst, er hat sie an das Quartett und die Parteien delegiert. Sanktionen im Falle gröblicher Verletzungen der einschlägigen Resolutionen der Sicherheitsrats wie auch der Roadmap durch eine oder beide Parteien sind nicht vorgesehen. Die Roadmap verlangt explizit nur einen Rückzug der israelischen Armee aus den Gebieten, die sie seit dem 28. September 2000 besetzt hat. Ebenso wird explizit nur die Aufgabe jener "Außenposten von Siedlungen" verlangt, die seit März 2001 errichtet wurden. Die Aushandlung der definitiven Grenzen eines palästinensischen Staates wird den Parteien übertragen. So bleibt das zukünftige Staatsgebiet ebenfalls undefiniert. | [Die Bilanz dieses „Fahrplans“ ist:]
- Die Resolutionen 242, 338 und 1397 müssen nicht mehr buchstabengenau befolgt werden, sondern sie werden Verhandlungsgegenstand zwischen den Konfliktparteien selbst. - Der Sicherheitsrat ist mit der Frage nicht mehr befasst; er hat sie an das Quartett und die Parteien delegiert. - Explizit wird nur die Aufgabe jener „Außenposten von Siedlungen“ verlangt, die seit März 2001 errichtet wurden. [Damit werden die Siedlungen bis April 2001 legalisiert.26] - Ebenso wird explizit nur die Aufgabe jener „Außenposten von Siedlungen“ verlangt, die seit März 2001 errichtet wurden. - Die „Straßenkarte“ verlangt explizit nur einen Rückzug der israelischen Armee aus den Gebieten, die sie seit dem 28. September 2000 besetzt hat. - Sanktionen im Falle gröblicher Verletzungen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats wie auch der „Straßenkarte“ durch eine oder beide Parteien sind nicht vorgesehen. - Die Aushandlung der definitiven Grenzen eines palästinensischen Staates wird den Parteien übertragen. So bleibt das zukünftige Staatsgebiet ebenfalls undefiniert. [26 Dieser Sprachgebrauch ist inzwischen in der Medienberichterstattung etabliert, wenn von „illegalen“ Siedlungen die Rede ist. Nach Völkerrecht und entsprechend der Sicherheitsratsresolution 242 wären jedoch sämtliche seit 1967 errichteten Landnahmen und Siedlungen illegal.] |
Kein Hinweis auf eine Übernahme, die unmittelbar anschließend fortgesetzt wird: siehe Ahe/Fragment_205_01. Die Quelle wird nirgendwo in der Arbeit genannt. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Schumann, Zeitstempel: 20140125140112