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| Untersuchte Arbeit: Seite: 180, Zeilen: 6-9 |
Quelle: Mertens 1989 Seite(n): 71, Zeilen: 20-23 |
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| 8. Dem Vorstand kommt in seiner Gesamtheit eine besondere Verantwortung im Zusammenhang mit den Personalentscheidungen auf der Führungsebene einschließlich der Sorge für seine eigene Ergänzung durch geeignete Kandidaten zu. | Martens, aaO., S. 202 ff. ist auch darin zu folgen, daß dem Vorstand in seiner Gesamtheit eine besondere Verantwortung im Zusammenhang mit den Personalentscheidungen auf der Führungsebene einschließlich der Sorge für seine eigene Ergänzung durch geeignete Kandidaten zukommt. |
Leicht abgeänderte wörtliche Übernahme, ohne Quellenverweis. Bemerkenswert ist, dass sich diese Übernahme im Kapitel "Zusammenfassung" findet. |
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