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Untersuchte Arbeit: Seite: 179, Zeilen: 11-15 |
Quelle: Schiessl 1992 Seite(n): 69, Zeilen: 5-10 |
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Die Vorstandsmitglieder sind trotz Einzelgeschäftsführung zwingend in ein umfassendes vorstandsinternes Berichtssystem eingebunden. Jedes Vorstandsmitglied muß dem Gesamtvorstand von sich aus über bedeutsame Angelegenheiten aus seinem Ressort berichten. Auf Verlangen des Gesamtvorstands ist es uneingeschränkt berichtspflichtig. | es muß ein umfassendes vorstandsinternes Berichtssystem eingerichtet werden, in das die Vorstandsmitglieder trotz Einzelgeschäftsführung zwingend eingebunden sind. Jedes Vorstandsmitglied muß dem Gesamtvorstand von sich aus über bedeutsame Angelegenheiten aus seinem Ressort berichten. Auf Verlangen des Gesamtvorstands ist es uneingeschränkt berichtspflichtig [FN 18].
[FN 18: MARTENS, FS Fleck, 1988, S. 196 f; SCHWARK, ZHR 142 (1978), 203, 216 f.] |
Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Quellenverweis. Bemerkenswert ist, dass diese Übernahme in dem abschließenden Kapitel "Zusammenfassung" zu finden ist. |
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