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| Untersuchte Arbeit: Seite: 165, Zeilen: 24-27 |
Quelle: Scheffler 1995 Seite(n): 88, Zeilen: 4-7 |
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| Der Jahresabschluß dient der Rechenschaftslegung und dem Nachweis der Kreditwürdigkeit des Unterneh-mens und bildet die Grundlage für die Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns und des steuerpflichtigen Ergebnisses [FN 766].
[FN 766: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 88.] |
Er [=der Jahresabschluß] dient der Rechenschaftslegung und dem Nachweis der Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Schließlich bildet er die Grundlage für die Ermittlung des ausschüttungsfahigen Gewinns und des steuerpflichtigen Ergebnisses. |
Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme. |
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