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| Untersuchte Arbeit: Seite: 153, Zeilen: 1-2 |
Quelle: Decher 1990 Seite(n): 209, Zeilen: 19-21 |
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| [Unabhängig davon ist es den "Spartenfürsten" nicht verboten, im Vorstand der Obergesellschaft die] Geschäftsbereichsbelange im Einzelfall über die Interessen des Gesamtkonzerns zu stellen [FN 709].
[FN 709: Dazu Decher, Personelle Verflechtungen im Aktienkonzern, S. 209 f.; Martens, in Festschrift für Heinsius, S. 523, 530 f.] |
Unabhängig davon ist es den "Spartenfürsten" nicht verboten, im Vorstand der Obergesellschaft die Geschäftsbereichsbelange im Einzelfall über die Interessen des Gesamtkonzerns zu stellen; |
Wörtliche Übernahme ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Der vorhandene Quellenverweis beginnt mit "Dazu Decher" und schließt eine wörtliche Übernahme eigentlich aus. Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite. Siehe Ah/Fragment_152_24 |
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