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| Untersuchte Arbeit: Seite: 151, Zeilen: 26-28 |
Quelle: Decher 1990 Seite(n): 207, Zeilen: 18-20 |
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| Es geht nämlich darum, ob die Vorstandsmitglieder, die die operativen Geschäftsbereiche leiten, dadurch eine Stellung erhalten, die sie in rechtlich unzulässiger Weise über die Zentralbereichsleiter hinaushebt. | Es geht darum, ob die Vorstandsmitglieder, die die operativen Geschäftsbereiche leiten, dadurch eine Stellung erhalten, die sie in rechtlich unzulässiger Weise über die Zentralbereichsleiter hinaushebt. |
Wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. |
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