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| Untersuchte Arbeit: Seite: 151, Zeilen: 16-24 |
Quelle: Decher 1990 Seite(n): 207, Zeilen: 6-15 |
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| bb) Grundsatz der Gleichberechtigung
Ferner befürchten die Kritiker, daß das Nebeneinander von "Doppelbändermännern" und Konzernstrategen zu Ungleichgewichtslagen führen könnte, die mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Vorstandsmitglieder nicht vereinbar sind. Ein Übergewicht der Doppelvorstände folgt jedoch nicht schon daraus, daß sie zwei Ämter wahrnehmen, handelt es sich in der Sache nur um eine Aufgabe: die Leitung der Tochtergesellschaft und des dahinter stehenden Geschäftsbereiches [FN 699]. [FN 699] Decher, Personelle Verflechtungen im Aktienkonzern, S. 206. |
II. Grundsatz der Gleichberechtigung
Hinter der Befürchtung einer drohenden Majorisierung der Vorstandskollegen durch die "Spartenfürsten" könnte sich ein weiterer rechtlicher Ansatzpunkt der Kritik verbergen: das Nebeneinander von "Doppelbändermännern" und Konzernstrategen könnte zu Ungleichgewichtslagen im Vorstandskollegium führen die mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Organmitglieder möglicherweise nicht vereinbar sind. Allerdings folgt ein Übergewicht der Doppelvorstände nicht schon daraus, daß sie zwei Ämter wahrnehmen; in der Sache handelt es sich nur um eine Aufgabe: die Leitung der Tochtergesellschaft und des dahinterstehenden Geschäftsbereiches. |
Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist vorhanden, lässt aber den Leser im Unklaren über den Umfang und die Art der Übernahme. |
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