VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Guckar, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 149, Zeilen: 1-10
Quelle: Decher 1990
Seite(n): 202, 203, Zeilen: 21-25 und 1-2
(4) Zwischenergebnis

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, daß die personelle Verflechtung die Zusammenarbeit im Kollegium der abhängigen Gesellschaft nicht in rechtlich erheblicher Weise stört. Vielmehr macht sie das Auseinanderklaffen von Rechtsprinzipien wie der Gesamtverantwortung und der Gleichberechtigung der Vorstandsmitglieder mit der Rechtswirklichkeit deutlich [FN 688]. Im übrigen gilt auch für die Vorstands-Doppelmandate, daß der Organisationsfreiheit der Vorrang vor einer weitgehenden rechtlichen Reglementierung zu geben ist, solange nicht zwingende Grundprinzipien des Gesellschaftsrechts entgegenstehen [FN 689].

[FN 688] Decher, Personelle Verflechtungen im Aktienkonzern, S. 202; Martens, ZHR 159 (1995), 567, 572 ff.

[FN 689] So im Ergebnis Decher, Personelle Verflechtungen im Aktienkonzern, S. 202 f.; Semler, in: Festschrift fur Stiefel, S. 719, 76V, Ache, DBW 47 (1987), 223, 225; HenzlerlRall, DBW 47 (1987), 229, 230; Keller/Max, in: Handelsblatt vom 11.09.1986, S. 14; Kuhn, ZfB 57 (1987), 457, 463; Streyl, Zur konzernrechtlichen Problematik von Vorstands-Doppelmandaten, S. 69 ff; Martens, in: Festschrift für Fleck, S. 191 ff.

[Zeilen 21-25]

III. Zwischenergebnis

Die personelle Verflechtung stört die Zusammenarbeit im Kollegium nicht in rechtlich erheblicher Weise; sie macht indessen das Auseinanderklaffen von Rechtsprinzipien wie der Gesamtverantwortung und der Gleichberechtigung der Vorstandsmitglieder mit der Rechtswirklichkeit deutlich. [...]

[Zeilen 30-31, Zeilen 1-2]

Solange nicht zwingende Grundprinzipien des Gesellschaftsrechts entgegenstehen, sollte der Organisationsfreiheit der Vorrang vor einer weitgehenden rechtlichen Reglementierung gegeben werden. [FN 21]

[FN 21] Vgl. Martens, Festschr. für Fleck, S. 191,193,206.

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Quellenverweise sind vorhanden, lassen aber den Leser im Unklaren über den Umfang und die Art der Übernahmen. Wer würde schon in einem "Zwischenergebnis" wörtliche Übernahmen vermuten?

Sichter
Hindemith