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Untersuchte Arbeit: Seite: 144, Zeilen: 28-33 |
Quelle: Martens 1995 Seite(n): 573, Zeilen: 7-14 |
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Endlich wird in diesem Zusammenhang eine analoge Anwendung des § 105 Abs. 1 AktG erwogen, wonach ein Aufsichtsratsmitglied nicht zugleich Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein kann, da der Vorstandsvorsitzende der Tochtergesellschaft zwar nicht seinem Aufsichtsrat angehöre, wohl aber aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Konzernvorstand maßgeblichen Einfluß auf das in Personalunion in seinem Aufsichtsrat befindliche Konzernvor-[standsmitglied ausüben könne.] | Auch die in diesem Zusammenhang verschiedentlich erwähnte Vorschrift des § 105 AktG ist nicht berührt. Danach kann ein Aufsichtsratsmitglied nicht zugleich Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein. Diese Vorschrift sei entsprechend anwendbar, da der Vorstandsvorsitzende der Tochtergesellschaft zwar nicht seinem Aufsichtsrat angehöre, wohl aber aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Konzernvorstand maßgeblichen Einfluß auf das in Personalunion in seinem Aufsichtsrat befindliche Konzernvorstandsmitglied ausüben könne [FN 10].
[FN 10 Ausführliche Darstellung der Argumentation und ihrer Widerlegung bei Streyl, Zur konzernrechtlichen Problematik von Vorstands- Doppelmandaten (1992), S. 75 ff. sowie bei Martens, FS Heinsius, S. 523, 527 ff. |
Wörtliche Übernahmen mit leichten Anpassungen. Ohne Kennzeichnung als Zitat, ein Quellenverweis findet sich weiter unten auf der nächsten Seite – trotzdem ist für den Leser vollkommen unklar, dass der ganze Abschnitt von Martens stammt. |
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