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Untersuchte Arbeit: Seite: 133, Zeilen: 25-28 |
Quelle: Götz 1990 Seite(n): 646, Zeilen: 27-31 |
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Bedenkt man, daß nachteilige Geschäfte der Tochtergesellschaften zumindest mittelbar auch die Rentabilität der Obergesellschaft beeinflussen, so besteht ein legitimes Interesse an der Möglichkeit, falls notwendig, mit dem Mittel des § 111 Abs. 4 S. 2 AktG intervenieren zu können [FN 617].
[FN 617: Götz, ZGR 1990, 633,646; Hoffmann-Becking, ZHR 159 (1995), 325, 339f] |
Im Hinblick darauf, daß nachteilige Geschäfte der Tochtergesellschaften zumindest mittelbar auch die Rentabilität der Obergesellschaft beeinflussen, besteht ein legitimes Interesse an der Möglichkeit, falls notwendig, mit dem Mittel des § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG intervenieren zu können. |
Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme. Warum auch Hoffmann-Becking im Quellenverweis genannt wird ist angesichts der wörtlichen Übernahme nicht ersichtlich. |
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