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Untersuchte Arbeit: Seite: 133, Zeilen: 3-9 |
Quelle: Martens 1991 Seite(n): 530-531, Zeilen: 34-37, 1-3 |
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Anläßlich der Ausübung dieser Funktionen unterscheidet sich der Konzernvorstand in keiner Weise von dem Vorstand anderer Aktiengesellschaften, die sich als konzernfreie Unternehmen betätigen: Er hat dieses Unternehmen zu organisieren, den Gesellschaftszweck zu verfolgen und den Unternehmensgegenstand auszuschöpfen; alle dafür geeigneten Maßnahmen zeichnen sich dadurch aus, daß durch sie die Unternehmenssituation der Holding unmittelbar und konkret betroffen wird [FN 616].
[FN 616: Martens, in: Festschrift für Heinsius, S. 523, 530 f] |
[Seite 531, Zeile 1-3] Anläßlich der Ausübung dieser Funktionen unterscheidet sich der Konzernvorstand in keiner Weise von dem Vorstand anderer Aktiengesellschaften, die sich als konzernfreie Unternehmen betätigen.
[Seite 530, Zeile 34-37, Seite 531, Zeile 1] Er hat dieses Unternehmen zu organisieren, den Gesellschaftszweck zu verfolgen und den Unternehmensgegenstand auszuschöpfen. Alle dafür geeigneten Maßnahmen zeichnen sich dadurch aus, daß durch sie die Unternehmenssituation der Holding unmittelbar und konkret betroffen wird. |
Wörtliche Übernahme mit Umstellung. Nicht als Zitat gekennzeichnet, weswegen für den Leser trotz Quellenverweis unklar bleibt, wie viel übernommen wurde und dass die Übernahme wortwörtlich war. |
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